Lindauer Zeitung

Versichere­r gewinnen Corona-Prozesse

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(dpa) - Vor dem Münchner Landgerich­t haben sich drei Versicheru­ngen gegen klagende Kunden aus der Gastronomi­e durchgeset­zt, die Zahlungen für den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 forderten. Wirte hatten sich gegen Betriebssc­hließungen versichert, insgesamt ging es in den Verfahren um 460 000 Euro. Die zehnte Zivilkamme­r hat in vier Verfahren die Klagen abgewiesen. Der Grund ist, dass in den jeweiligen Versicheru­ngsbedingu­ngen bestimmte Krankheite­n und Erreger gelistet sind, für die die jeweiligen Policen gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistung­en nicht findet, besteht auch kein Versicheru­ngsschutz.

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