Versicherer gewinnen Corona-Prozesse
(dpa) - Vor dem Münchner Landgericht haben sich drei Versicherungen gegen klagende Kunden aus der Gastronomie durchgesetzt, die Zahlungen für den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 forderten. Wirte hatten sich gegen Betriebsschließungen versichert, insgesamt ging es in den Verfahren um 460 000 Euro. Die zehnte Zivilkammer hat in vier Verfahren die Klagen abgewiesen. Der Grund ist, dass in den jeweiligen Versicherungsbedingungen bestimmte Krankheiten und Erreger gelistet sind, für die die jeweiligen Policen gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet, besteht auch kein Versicherungsschutz.