Erben ohne Trauschein
(sz) - Nichteheliche Lebensgemeinschaften kommen im deutschen Erbschafts- und Schenkungsrecht nicht vor. Das bedeutet: Wenn es kein Testament und keinen Erbschaftsvertrag gibt, gehen hinterbliebene Partnerinnen und Partner leer aus. Hierauf weist das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) hin. Sofern keine anderen persönlichen Verfügungen vorliegen, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Unverheiratete Partnerinnen und Partner haben keinerlei rechtliche Ansprüche auf das Erbe. Problematisch wird dies insbesondere bei gemeinsamen Vermögensgegenständen – wie zum Beispiel Immobilien. Wenn ein Teileigentümer stirbt, geht sein Anteil automatisch an dessen gesetzliche Erben über. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist daher in nichtehelichen Lebensgemeinschaften besonders wichtig. Wer möchte, dass Partnerin oder Partner erben, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag.