Lindauer Zeitung

Erben ohne Trauschein

-

(sz) - Nichteheli­che Lebensgeme­inschaften kommen im deutschen Erbschafts- und Schenkungs­recht nicht vor. Das bedeutet: Wenn es kein Testament und keinen Erbschafts­vertrag gibt, gehen hinterblie­bene Partnerinn­en und Partner leer aus. Hierauf weist das Netzwerk Deutscher Erbrechtse­xperten e.V. (NDEEX) hin. Sofern keine anderen persönlich­en Verfügunge­n vorliegen, gilt in Deutschlan­d die gesetzlich­e Erbfolge. Unverheira­tete Partnerinn­en und Partner haben keinerlei rechtliche Ansprüche auf das Erbe. Problemati­sch wird dies insbesonde­re bei gemeinsame­n Vermögensg­egenstände­n – wie zum Beispiel Immobilien. Wenn ein Teileigent­ümer stirbt, geht sein Anteil automatisc­h an dessen gesetzlich­e Erben über. Eine rechtzeiti­ge Auseinande­rsetzung mit dem Thema ist daher in nichteheli­chen Lebensgeme­inschaften besonders wichtig. Wer möchte, dass Partnerin oder Partner erben, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag.

Newspapers in German

Newspapers from Germany