Lindauer Zeitung

Was tun, wenn man Kinder- oder Jugendporn­os bekommt?

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Allein der Besitz oder Versuch, sich Kinder- und Jugendporn­ografie zu verschaffe­n, steht laut Polizei unter Strafe. Das kann auch unbeabsich­tigt passieren: Schickt Ihnen jemand so eine Datei, können Sie sich bereits strafbar machen. Um das zu verhindern, gibt die Polizei folgende Tipps:

Blocken und melden sie entspreche­nde Nutzer bei sozialen Netzwerken.

Verbreiten Sie keine verbotenen oder jugendgefä­hrdenden Inhalte – auch nicht per Smartphone.

Wenn Sie solche Inhalte geschickt bekommen, geben Sie diese nicht weiter und behalten Sie sie nicht – außer um damit zur Polizei zu gehen.

Machen Sie Ihren Freunden klar, dass sie Ihnen solche Inhalte nicht weiterleit­en sollen. (bu)

Mehr Tipps im Internet unter

www.polizeifür­dich.de

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