Was tun, wenn man Kinder- oder Jugendpornos bekommt?
Allein der Besitz oder Versuch, sich Kinder- und Jugendpornografie zu verschaffen, steht laut Polizei unter Strafe. Das kann auch unbeabsichtigt passieren: Schickt Ihnen jemand so eine Datei, können Sie sich bereits strafbar machen. Um das zu verhindern, gibt die Polizei folgende Tipps:
Blocken und melden sie entsprechende Nutzer bei sozialen Netzwerken.
Verbreiten Sie keine verbotenen oder jugendgefährdenden Inhalte – auch nicht per Smartphone.
Wenn Sie solche Inhalte geschickt bekommen, geben Sie diese nicht weiter und behalten Sie sie nicht – außer um damit zur Polizei zu gehen.
Machen Sie Ihren Freunden klar, dass sie Ihnen solche Inhalte nicht weiterleiten sollen. (bu)
Mehr Tipps im Internet unter
www.polizeifürdich.de