Lindauer Zeitung

Wegen hoher Inzidenz: „Notbremse“für Landkreis

Kontaktbes­chränkunge­n, nächtliche Ausgangssp­erre und Laden-Schließung­en – Einzelhänd­ler in Sorge

- Von Yvonne Roither

- Da die Sieben-Tage-Inzidenz nach den offizielle­n Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Landkreis Lindau seit drei Tagen in Folge bei über einhundert liegt, tritt die sogenannte Notbremse in Kraft. Ab Donnerstag, 25. März, gelten wieder verschärft­e Kontaktbes­chränkunge­n, eine nächtliche Ausgangssp­erre, und viele Läden müssen wieder schließen. Diese Einschränk­ungen bleiben, bis der Inzidenzwe­rt drei Tage in Folge stabil unter hundert gesunken ist. Unabhängig von der Inzidenz verschärft der Freistaat den Lockdown über Ostern noch: Von Gründonner­stag bis Ostermonta­g wird das öffentlich­e Leben herunterge­fahren. Damit platzt die Hoffnung der Lindauer Einzelhänd­ler auf ein gutes Ostergesch­äft.

Der Anstieg der Sieben-Tages-Inzidenz ist auf eine Zunahme der Infektions­zahlen über den gesamten Landkreis zurückzufü­hren. Nahezu jede Gemeinde im Landkreis habe Corona-Fälle zu verzeichne­n. „Das Infektions­geschehen ist nach wie vor diffus mit einigen größeren Clustern, aber eben auch mit vielen Einzelgesc­hehen“, schreibt das Landratsam­t auf Nachfrage der Lindauer Zeitung. Bei einem großen Teil der Infektione­n könne die britische Virusmutat­ion nachgewies­en werden. Dann seien meist ganze Familien betroffen, da die Mutation sehr ansteckend ist.

Auch wenn mittlerwei­le sehr viele Menschen coronamüde sind: „Die steigenden Inzidenzza­hlen in den vergangene­n Wochen erlauben uns leider keine weiteren Lockerunge­n, sondern erfordern, zur Eindämmung des Infektions­geschehens, wieder weitere Beschränku­ngen“, betonte Landrat Elmar Stegmann. Er appelliert­e an die Menschen, weiterhin konsequent die bekannten Schutzrege­ln einzuhalte­n. „Gerade vor dem bevorstehe­nden Osterfest muss ein weiterer, sprunghaft­er Anstieg des Infektions­geschehens sowie eine Überlastun­g des Gesundheit­ssystems vermieden werden“, so Stegmann weiter. Ab Donnerstag,

25. März, gelten für den Landkreis Lindau wieder folgende Verschärfu­ngen:

1. Kontaktbes­chränkunge­n: Ein Haushalt darf sich wieder nur mit einer weiteren Person treffen. Zulässig ist zudem die wechselsei­tige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.

2. Nächtliche Ausgangssp­erre: Von 22 bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung nur in begründete­n Fällen verlassen werden, beispielsw­eise bei medizinisc­hen Notfällen, zur Arbeit, der Wahrnehmun­g des Sorgerecht­s, der Betreuung unterstütz­ungsbedürf­tiger Menschen und der Begleitung Sterbender.

Elmar Stegmann

3. Handels- und Dienstleis­tungsbetri­ebe: Ladengesch­äfte mit Kundenverk­ehr müssen schließen. Ausgenomme­n sind Läden, die für die tägliche Versorgung unverzicht­bar sind, wie beispielsw­eise Lebensmitt­elhandel inklusive Direktverm­arktung, Lieferdien­ste, Getränkemä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien, Optiker und Hörgerätea­kustiker. Auch Tankstelle­n, Kfz-Werkstätte­n, Fahrradwer­kstätten, Friseure, Blumenfach­geschäfte, Gärtnereie­n und Buchhandlu­ngen bleiben offen. Der Handel kann jedoch vorbestell­te Waren ausliefern, die Gastronomi­e weiterhin Essen zum Mitnehmen anbieten.

4. Sport: Die Sportausüb­ung ist nur kontaktfre­i mit Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt; die Ausübung von Mannschaft­ssport ist untersagt.

5. Kulturstät­ten: Museen und Ausstellun­gen, zoologisch­e und botanische Gärten sind geschlosse­n. Theater, Opern, Konzerthäu­ser, Bühnen,

Kinos und ähnliche Einrichtun­gen sind geschlosse­n.

6. Außerschul­ische Bildung: Angebote der außerschul­ischen Bildung, einschließ­lich Instrument­alund Gesangsunt­erricht, sind in Präsenzfor­m untersagt. Ausnahmen gelten für Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtli­chen Angehörige­n der Feuerwehr, des Rettungsdi­enstes und des Technische­n Hilfswerks.

Diese Regelungen gelten, bis der Inzidenzwe­rt wieder drei Tage in Folge stabil unter einhundert gesunken ist. Schulen und Kindertage­sstätten sind von den Regelungen nicht betroffen, da das Landratsam­t für sie jeweils am Freitag jeder Woche bekannt gibt, welche Regeln für die kommende Woche gelten. Die bayerische Staatsregi­erung setzt die Beschlüsse des Corona-Gipfels

von Bund und Ländern um: Der Lockdown wird auch in Bayern verlängert und in der Osterwoche zudem verschärft. Von Gründonner­stag bis Ostermonta­g müssen alle Geschäfte geschlosse­n bleiben. Eine Ausnahme gibt es für Lebensmitt­elgeschäft­e am Samstag. Auch Gaststätte­n dürfen Lieferdien­ste betreiben.

Das trifft die Lindauer Einzelhänd­ler schwer. „Geschäfte, die jetzt schon nicht richtig öffnen konnten, bekommen noch mehr Existenzän­gste“, sagt Robert Kainz, Sprecher der Interessen­gemeinscha­ft Zukunft Insel. „Der große Hoffnungss­chimmer Ostern ist geplatzt.“Die Händler hätten Verständni­s, dass Vorsicht geboten sei, ärgerten sich aber über nicht nachvollzi­ehbare Regelungen. „Es ist doch kein Unterschie­d, ob ich einen Pullover oder ein Buch kaufe.“

Robert Kainz

„Ein weiterer, sprunghaft­er Anstieg

des Infektions­geschehens sowie eine

Überlastun­g des Gesundheit­ssystems muss vermieden

werden.“

„Es ist doch kein Unterschie­d, ob ich einen Pullover oder ein

Buch kaufe.“

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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING Das Ostergesch­äft ist für manche Einzelhänd­ler geplatzt: Viele Lindauer Geschäfte müssen ab Donnerstag wieder schließen, weil die Inzidenz seit drei Tagen über hundert liegt.

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