Wegen hoher Inzidenz: „Notbremse“für Landkreis
Kontaktbeschränkungen, nächtliche Ausgangssperre und Laden-Schließungen – Einzelhändler in Sorge
- Da die Sieben-Tage-Inzidenz nach den offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Landkreis Lindau seit drei Tagen in Folge bei über einhundert liegt, tritt die sogenannte Notbremse in Kraft. Ab Donnerstag, 25. März, gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine nächtliche Ausgangssperre, und viele Läden müssen wieder schließen. Diese Einschränkungen bleiben, bis der Inzidenzwert drei Tage in Folge stabil unter hundert gesunken ist. Unabhängig von der Inzidenz verschärft der Freistaat den Lockdown über Ostern noch: Von Gründonnerstag bis Ostermontag wird das öffentliche Leben heruntergefahren. Damit platzt die Hoffnung der Lindauer Einzelhändler auf ein gutes Ostergeschäft.
Der Anstieg der Sieben-Tages-Inzidenz ist auf eine Zunahme der Infektionszahlen über den gesamten Landkreis zurückzuführen. Nahezu jede Gemeinde im Landkreis habe Corona-Fälle zu verzeichnen. „Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus mit einigen größeren Clustern, aber eben auch mit vielen Einzelgeschehen“, schreibt das Landratsamt auf Nachfrage der Lindauer Zeitung. Bei einem großen Teil der Infektionen könne die britische Virusmutation nachgewiesen werden. Dann seien meist ganze Familien betroffen, da die Mutation sehr ansteckend ist.
Auch wenn mittlerweile sehr viele Menschen coronamüde sind: „Die steigenden Inzidenzzahlen in den vergangenen Wochen erlauben uns leider keine weiteren Lockerungen, sondern erfordern, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, wieder weitere Beschränkungen“, betonte Landrat Elmar Stegmann. Er appellierte an die Menschen, weiterhin konsequent die bekannten Schutzregeln einzuhalten. „Gerade vor dem bevorstehenden Osterfest muss ein weiterer, sprunghafter Anstieg des Infektionsgeschehens sowie eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden“, so Stegmann weiter. Ab Donnerstag,
25. März, gelten für den Landkreis Lindau wieder folgende Verschärfungen:
1. Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich wieder nur mit einer weiteren Person treffen. Zulässig ist zudem die wechselseitige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
2. Nächtliche Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen werden, beispielsweise bei medizinischen Notfällen, zur Arbeit, der Wahrnehmung des Sorgerechts, der Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen und der Begleitung Sterbender.
Elmar Stegmann
3. Handels- und Dienstleistungsbetriebe: Ladengeschäfte mit Kundenverkehr müssen schließen. Ausgenommen sind Läden, die für die tägliche Versorgung unverzichtbar sind, wie beispielsweise Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker. Auch Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Friseure, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien und Buchhandlungen bleiben offen. Der Handel kann jedoch vorbestellte Waren ausliefern, die Gastronomie weiterhin Essen zum Mitnehmen anbieten.
4. Sport: Die Sportausübung ist nur kontaktfrei mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
5. Kulturstätten: Museen und Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten sind geschlossen. Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen,
Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.
6. Außerschulische Bildung: Angebote der außerschulischen Bildung, einschließlich Instrumentalund Gesangsunterricht, sind in Präsenzform untersagt. Ausnahmen gelten für Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
Diese Regelungen gelten, bis der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge stabil unter einhundert gesunken ist. Schulen und Kindertagesstätten sind von den Regelungen nicht betroffen, da das Landratsamt für sie jeweils am Freitag jeder Woche bekannt gibt, welche Regeln für die kommende Woche gelten. Die bayerische Staatsregierung setzt die Beschlüsse des Corona-Gipfels
von Bund und Ländern um: Der Lockdown wird auch in Bayern verlängert und in der Osterwoche zudem verschärft. Von Gründonnerstag bis Ostermontag müssen alle Geschäfte geschlossen bleiben. Eine Ausnahme gibt es für Lebensmittelgeschäfte am Samstag. Auch Gaststätten dürfen Lieferdienste betreiben.
Das trifft die Lindauer Einzelhändler schwer. „Geschäfte, die jetzt schon nicht richtig öffnen konnten, bekommen noch mehr Existenzängste“, sagt Robert Kainz, Sprecher der Interessengemeinschaft Zukunft Insel. „Der große Hoffnungsschimmer Ostern ist geplatzt.“Die Händler hätten Verständnis, dass Vorsicht geboten sei, ärgerten sich aber über nicht nachvollziehbare Regelungen. „Es ist doch kein Unterschied, ob ich einen Pullover oder ein Buch kaufe.“
Robert Kainz
„Ein weiterer, sprunghafter Anstieg
des Infektionsgeschehens sowie eine
Überlastung des Gesundheitssystems muss vermieden
werden.“
„Es ist doch kein Unterschied, ob ich einen Pullover oder ein
Buch kaufe.“