Die erste Frage lautet: Was war es nicht?
Ursache für den Brand eines Bauernhofs in Buxheim ist weiter offen
- Die genaue Brandursache eines Bauernhofs Mitte Februar in Buxheim ist immer noch unklar. Die Brandermittler der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Memmingen haben keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Brandstiftung und kein fahrlässiges Handeln festgestellt. „Einen technischen Defekt können wir aber weiter nicht ausschließen“, erklärt Herbert Tschugg, der bei der KPI für das Kommissariat 1 arbeitet, das sich unter anderem um die Brandermittlungen im Raum Memmingen und dem Unterallgäu kümmert. Die Erkenntnisse liegen nun bei der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vor. Doch auch wenn der Brandherd nicht explizit benannt werden kann, ist der Fall für Tschugg und sein vierköpfiges Team eigentlich erledigt. „Unsere Aufgabe ist es, zu prüfen, ob ein strafrelevantes Verhalten vorliegt“, erklärt der 47-jährige Polizeihauptkommissar.
Doch wann werden die Memminger Brandermittler überhaupt tätig? Das ist laut Tschugg der Fall, wenn der Sachschaden über 50 000 Euro liegt und die Brandursache unklar ist oder eine vorsätzliche Brandstiftung infrage kommt. Im Schnitt kommt die KPI im Jahr auf rund 35 Einsätze. Die Aufklärungsquote bei vorsätzlicher Brandstiftung variiert dabei von Jahr zu Jahr. So lag sie im Jahr 2013 beispielsweise bei 40 Prozent, im Jahr 2011 waren es dagegen 84 Prozent. „Im Schnitt werden etwa Dreiviertel dieser Fälle geklärt“, sagt Tschugg.
Dabei stellt die Brandermittlung die Beamten oft vor große Herausforderungen. „Vor allem dann, wenn bei unserem Eintreffen die Gebäude bereits völlig zerstört oder abgebrannt sind. In manchen Fällen besteht auch Einsturzgefahr.“Da sei es sehr schwierig, Beweismaterial zu sichten und zu sichern. Auch könnten Spuren durch Löscharbeiten vernichtet werden. Wobei Tschugg in diesem Zusammenhang die Einsatzkräfte der Feuerwehr für die gute Zusammenarbeit ausdrücklich lobt. „Schließlich gehören sie zu unseren wichtigsten Zeugen, da sie in der Regel als erste vor Ort sind. Ihre Aussagen sind für uns elementar.“
So können sie etwa Hinweise geben, in welchem Teil des Gebäudes das Feuer ausgebrochen ist. „Darauf können wir uns dann konzentrieren.“Aber auch mit den Brandsachverständigen des Landeskriminalamtes (LKA), Elektrikern und Versicherungen werde zusammengearbeitet, ebenso mit dem Kriminaldauerdienst (KDD). Und natürlich kann auch der Eigentümer darüber Auskunft geben, wo welche Geräte gestanden haben.
Falls das Gebäude betreten werden kann, versuchen die Ermittler zunächst die Brandstelle „zu lesen“und einzugrenzen. Dabei verfahren sie im Prinzip nach dem Ausschlussverfahren. „Wir gehen also zunächst der Frage nach: Was war es nicht?“, erklärt Tschugg. Es wird unter anderem untersucht, ob das Wetter eine Rolle gespielt hat (etwa bei Gewitter), ob irgendwo Strom verbaut ist, Kerzen gebrannt haben oder ob im Bereich des Brands ein Ofen oder elektrische Geräte gestanden haben.
Neben Heizdecken seien aber auch schon Akkusauger, Laptops und Handys Auslöser für einen Brand gewesen, schildert der 47-Jährige seine Erfahrungen. Bei landwirtschaftlichen Gebäuden könne es auch vorkommen, dass sich Heu selbst entzündet. „Wenn es gut läuft, bleibt am Ende eine Sache übrig, die eindeutig als Auslöser für den Brand infrage kommt.“Wenn nicht, könne die Ursache, wie im Fall Buxheim, nicht klar benannt werden.
Ein Problem stellten beispielsweise drei Feldstadel im Jahr 2019 dar, die alle aus Holz waren und komplett abbrannten. Es war kein Strom vorhanden, es gab kein frisches Heu. Und in einem Stadel stand der Bulldog schon seit mehreren Jahren. „Im Grunde ist es eigentlich gar nicht möglich, dass die Stadel einfach so niederbrennen. Letztlich kommt im Prinzip nur vorsätzliche Brandstiftung infrage“, erklärt der 47-Jährige.
So wurde nach dem Einsatz von Brandbeschleunigern und Hinweisen, die Aufschluss über den oder die Täter geben könnten, gesucht. Doch sämtliche Ermittlungen liefen laut Tschugg ins Leere. Diese Fälle werden aber nicht einfach zu den Akten gelegt, sondern gelten als nicht abgeschlossen. „Falls es dann zu vergleichbaren Bränden kommt, werden die alten Ermittlungen wieder herangezogen.“
An einen speziellen Brand, der ihm „schlaflose Nächte“bereitet hätte, kann sich Tschugg nicht erinnern. Aber: „Wir wollen natürlich jeden Fall erfolgreich abschließen. Somit behält man jeden Brand, der nicht aufgeklärt werden konnte, irgendwie immer im Hinterkopf “, sagt der Polizeihauptkommissar.