Lindauer Zeitung

Wer ist am Steuer versichert?

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Nur wer in der Kfz-Versicheru­ng als Fahrer eingetrage­n ist, darf in der Regel hinter das Steuer des Autos. Verursache­n andere Personen einen Unfall, kommt zwar die gesetzlich vorgeschri­ebene Kfz-Haftpflich­tversicher­ung für Fremdschäd­en auf, berichtet das Vergleichs­portal Check24. Doch berechnet die Versicheru­ng demnach den Betrag für das entspreche­nde Versicheru­ngsjahr neu und fordert die Differenz nach.

Auch können Vertragsst­rafen anfallen, etwa in Höhe eines Jahresbeit­rages. Außerdem kann die Versicheru­ng Fahrer in Regress nehmen. Ist grobe Fahrlässig­keit oder Vorsatz im Spiel, kann das auch in voller Höhe des Schadens der Fall sein. Wer aber im Notfall das Lenkrad übernimmt, ist davon ausgenomme­n. Als Beispiel nennt das Vergleichs­portal Kreislaufp­robleme des eigentlich­en Fahrers auf der Autobahn. Besteht etwa für einen Urlaub kurzfristi­g Bedarf, versichern einige Unternehme­n weitere Fahrer für einige Tage gegen geringe Gebühren oder sogar kostenlos mit.

Je mehr Personen ein Auto fahren dürfen, desto teurer wird der Beitrag der Kfz-Versicheru­ng in der Regel. Damit steige das Unfallrisi­ko, so Check24. Für einen beliebigen Fahrerkrei­s hat das Vergleichs­portal in eine Beispielre­chnung eine Verteuerun­g der Versicheru­ng im Schnitt um 180 Prozent errechnet. Fahrer können entweder namentlich benannt oder über die familiäre Zugehörigk­eit angegeben werden, etwa das volljährig­e Kind. Auch ein größerer Kreis kann eingetrage­n werden, zum Beispiel alle Fahrer über 23 Jahre. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Bekanntes Gesicht: Nur wer als Fahrer bei der Versicheru­ng eingetrage­n ist, darf in der Regel hinter das Steuer des Autos.

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