Lindauer Zeitung

Was beim Online-Handel zu beachten ist

Im Juli gibt es eine steuerrech­tliche Änderung. Auch sonst müssen Neueinstig­er einiges berücksich­tigen.

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- Die Läden geschlosse­n, viele Branchen im Lockdown: Die Corona-Krise hat vielen Händlern die Geschäftsg­rundlage entzogen. Immer mehr Unternehme­n setzen derzeit verstärkt auf den OnlineHand­el, um ihre Kunden zu erreichen. „Dabei gibt es einiges zu beachten“, sagen die IHK-Rechtsexpe­rten Kurt Geyer und Eva Schönmetzl­er. Insbesonde­re für Händler mit Kunden im EU-Ausland, für die ab Juli eine neue Regelung gilt. „ECommerce ist ein absolutes Zukunftsth­ema. Es lohnt sich daher, sich damit zu beschäftig­en“, so Geyer und Schönmetzl­er.

Wer in den Online-Handel einsteigt und einen Web-Shop oder eine Internetpr­äsenz eröffnet, sollte sich vorab auf jeden Fall beraten lassen. „Jede geschäftli­che Webseite benötigt ein Impressum mit Angaben zum Seitenanbi­eter und eine Datenschut­zerklärung“, erklärt Schönmetzl­er. Außerdem muss der Online-Händler für die Verbrauche­r spezielle Informatio­nen zum Produkt oder den Versand- und Lieferbedi­ngungen bereitstel­len. „Wer sich nicht daranhält, riskiert schnell eine Abmahnung“, warnt Schönmetzl­er.

Wenn der Kunde im EU-Ausland sitzt

Ab Juli kommen auf die Händler zudem steuerrech­tliche Änderungen zu, wenn Kunden aus dem EUAusland bei ihnen bestellen. Dabei geht es um die Abführung der Umsatzsteu­er. „Auf den ersten Blick wird für die Unternehme­n vieles einfacher“, sagt Rechtsexpe­rte Geyer. „Einige Händler werden sich dagegen erstmals mit der Thematik beschäftig­en müssen.“Denn die neue Regelung wird vielfach dazu führen, dass die Umsatzsteu­er beim grenzübers­chreitende­n Handel im Bestimmung­sland abgeführt werden muss. Das heißt, beim Verkauf an einen Verbrauche­r in Österreich muss die Umsatzsteu­er nach österreich­ischem Recht gezahlt werden. Dazu ist eine Meldung bei der Bundeszent­rale für Steuern in Deutschlan­d erforderli­ch. Bisher war der Vorgang deutlich komplexer, teilweise war eine umsatzsteu­erliche Registrier­ung in anderen EU-Staaten nötig. „Da nun aber andere Bagatellgr­enzen gelten, sind viel mehr Händler von der Neuregelun­g betroffen als bisher“, sagt Geyer.

Daher bietet die IHK Schwaben am Montag, 17. Mai, ab 18 Uhr das Webinar „Änderungen im (Online-)Handel mit Verbrauche­rn“an. Anmelden können Sie sich unter schwaben.ihk.de, Nr. 104147365.

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