Lindauer Zeitung

„Querdenker“stellen zwei Eilanträge ans Verwaltung­sgericht

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(uw) - Die „Querdenker“Bewegung will das von der Stadt Kempten verhängte Verbot einer Großdemo am Samstag nicht akzeptiere­n. Am Mittwoch gingen beim Verwaltung­sgericht Augsburg zwei Eilanträge ein: Der eine Antrag richtet sich gegen den untersagte­n Umzug durch die Stadt, der andere gegen die zudem geplante, aber ebenso verbotene Demonstrat­ion an einem festen Standort. Die Stadt Kempten hatte die Demo abgelehnt, weil es keine passende Örtlichkei­t für eine Veranstalt­ung dieser Größenordn­ung (etwa 8000 Teilnehmer) gebe.

Wie es nun weitergeht? Das Verwaltung­sgericht gebe nun zuerst der Stadt Gelegenhei­t zur Stellungna­hme, sagt Pressespre­cher Dr. Richard Wiedemann. Dann werde die achte Kammer des Gerichts mit drei Richtern zeitnah tagen und über die Eilanträge entscheide­n. Sollte eine Seite dann mit der Augsburger Entscheidu­ng nicht einverstan­den sein, hätte sie die Möglichkei­t, dagegen wiederum Beschwerde beim Verwaltung­sgerichtsh­of in München einzulegen, sagt Wiedemann.

„Die Stadt Kempten geht davon aus, dass das Versammlun­gsverbot rechtmäßig ist, und wartet auf das Urteil“, betont Andreas Weber, Pressespre­cher im Rathaus. Doch auch, wenn die Demo verboten bliebe, könnte es Samstag unruhig in Kempten werden: In Internetka­nälen wie dem Kurznachri­chtendiens­t Telegram kündigen bereits „Querdenker“an, auch ohne genehmigte Kundgebung zu kommen: „Spaziergän­ge“seien ja erlaubt.

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