Die Bahn fährt weiter
Reisende brauchen aber „triftigen Grund“
- Um Mitternacht in Stuttgart in den ICE steigen und morgens in Berlin ankommen – das war bisher kein Problem. Ab Samstag ist das nicht mehr so einfach möglich. Wer nachts mit der Bahn verreisen will, muss einen „triftigen Grund“angeben, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag. Touristische Ausflüge zählten nicht dazu.
Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten ab Samstag zwischen 22 und 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen. Die betreffen auch Reisen mit der Bahn, dem Auto oder Flugzeug. Das heißt: Nur Dienstreisen sind erlaubt. All jene, die in den kommenden Tagen und Wochen touristisch verreisen wollten, „sollten besser umbuchen oder umplanen“, sagte ein Innenministeriumssprecher.
Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss mit einer Strafe rechnen. Reisende sind dabei von der Einschätzung der Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeiter abhängig. Die Kontrolleure entscheiden „im Einzelfall nach Ermessen“und „nach gesundem Menschenverstand“, ob ein triftiger Grund für eine Reise vorliegt, erläuterte der Ministeriumssprecher. „Wenn ein Bäckermeister mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollziehen können“, gab der Sprecher als Beispiel an. Auch derjenige, der seine Angehörigen zum Krankenhaus fahren wolle, dürfe in der Sperrstunde auf Bus, Bahn und das Auto zurückgreifen.
Die von der Corona-Pandemie gebeutelte Deutsche Bahn stellt aufgrund der neuen bundesweiten Regelung ihr Angebot im Fern- und
Nahverkehr nicht ein. Derzeit sei das Angebot stabil, auch wenn im Schnitt nur 15 bis 20 Prozent der üblichen Zahl von Passagieren mit den ICEs, ICs und ECs unterwegs seien. „Die DB hält zur Sicherstellung einer stabilen Grundversorgung weiterhin einen verlässlichen Fahrplan für diejenigen aufrecht, die jetzt unterwegs sein müssen“, sagte ein Bahn-Sprecher am Freitag. „Dazu gehört zum Beispiel Personal im Gesundheitswesen, bei den Sicherheitsbehörden oder in der allgemeinen Versorgung“, erläuterte er. Ob man sein Geld zurückbekomme, wenn man die touristische Reise nicht mehr antreten wolle, sagte die Bahn nicht.
Auch die Regionalzüge werden weiter fahren. Ob und inwiefern die Verkehrsunternehmen ihr Angebot herunterschrauben, hängt von den Unternehmen und den kommunalen Bestellern der Verkehre ab. Die Berliner Verkehrsbetriebe beispielsweise lassen ihre Busse und Bahnen nahezu uneingeschränkt weiterfahren und begründeten dies am Freitag ebenfalls mit der Mobilitätsversorgung systemrelevanter Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzten und Pflegenden.