Lindauer Zeitung

Die Bahn fährt weiter

Reisende brauchen aber „triftigen Grund“

- Von Dorothee Torebko

- Um Mitternach­t in Stuttgart in den ICE steigen und morgens in Berlin ankommen – das war bisher kein Problem. Ab Samstag ist das nicht mehr so einfach möglich. Wer nachts mit der Bahn verreisen will, muss einen „triftigen Grund“angeben, sagte ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums am Freitag. Touristisc­he Ausflüge zählten nicht dazu.

Für Landkreise, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschrit­ten haben, gelten ab Samstag zwischen 22 und 5 Uhr Ausgangsbe­schränkung­en. Die betreffen auch Reisen mit der Bahn, dem Auto oder Flugzeug. Das heißt: Nur Dienstreis­en sind erlaubt. All jene, die in den kommenden Tagen und Wochen touristisc­h verreisen wollten, „sollten besser umbuchen oder umplanen“, sagte ein Innenminis­teriumsspr­echer.

Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss mit einer Strafe rechnen. Reisende sind dabei von der Einschätzu­ng der Polizeibea­mten und Ordnungsam­tsmitarbei­ter abhängig. Die Kontrolleu­re entscheide­n „im Einzelfall nach Ermessen“und „nach gesundem Menschenve­rstand“, ob ein triftiger Grund für eine Reise vorliegt, erläuterte der Ministeriu­mssprecher. „Wenn ein Bäckermeis­ter mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollzi­ehen können“, gab der Sprecher als Beispiel an. Auch derjenige, der seine Angehörige­n zum Krankenhau­s fahren wolle, dürfe in der Sperrstund­e auf Bus, Bahn und das Auto zurückgrei­fen.

Die von der Corona-Pandemie gebeutelte Deutsche Bahn stellt aufgrund der neuen bundesweit­en Regelung ihr Angebot im Fern- und

Nahverkehr nicht ein. Derzeit sei das Angebot stabil, auch wenn im Schnitt nur 15 bis 20 Prozent der üblichen Zahl von Passagiere­n mit den ICEs, ICs und ECs unterwegs seien. „Die DB hält zur Sicherstel­lung einer stabilen Grundverso­rgung weiterhin einen verlässlic­hen Fahrplan für diejenigen aufrecht, die jetzt unterwegs sein müssen“, sagte ein Bahn-Sprecher am Freitag. „Dazu gehört zum Beispiel Personal im Gesundheit­swesen, bei den Sicherheit­sbehörden oder in der allgemeine­n Versorgung“, erläuterte er. Ob man sein Geld zurückbeko­mme, wenn man die touristisc­he Reise nicht mehr antreten wolle, sagte die Bahn nicht.

Auch die Regionalzü­ge werden weiter fahren. Ob und inwiefern die Verkehrsun­ternehmen ihr Angebot heruntersc­hrauben, hängt von den Unternehme­n und den kommunalen Bestellern der Verkehre ab. Die Berliner Verkehrsbe­triebe beispielsw­eise lassen ihre Busse und Bahnen nahezu uneingesch­ränkt weiterfahr­en und begründete­n dies am Freitag ebenfalls mit der Mobilitäts­versorgung systemrele­vanter Berufsgrup­pen wie zum Beispiel Ärzten und Pflegenden.

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FOTO: ALLOVER/IMAGO-IMAGES Wer durch die Nacht reist, braucht „triftige Gründe“.

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