Lindauer Zeitung

Lüneburger Minigolfur­teil macht der Branche Mut

Oberverwal­tungsgeric­ht sieht Bahnen als Sportanlag­en – Öffnung in Niedersach­sen könnte Signalwirk­ung haben

- Von Britta Körber

(dpa) - Das Urteil des Niedersäch­sischen Oberverwal­tungsgeric­hts zur Öffnung von Minigolfan­lagen könnte Signalwirk­ung haben. „Niedersach­sen ist das einzige Land, das so ein Urteil hat. Wir werden es nutzen, den Deutschen Olympische­n Sportbund in Kenntnis zu setzen und um Unterstütz­ung zu bitten, bundesweit zu öffnen“, sagt Achim Braungart Zink, Sprecher des Deutschen Minigolfsp­ort Verbands. Auch die Minigolf-Landesverb­ände sollten Kontakt zu den Landesspor­tbünden aufnehmen.

Die Corona-Landesvero­rdnungen würden von den Ordnungsäm­tern bundesweit unterschie­dlich ausgelegt, sagte Braungart Zink. In einigen Kommunen gilt Minigolf als Freizeitan­lage, in anderen als Sportbetri­eb.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Lüneburg hatte vergangene Woche die coronabedi­ngte Schließung von Anlagen gekippt und diese als besondere Sportanlag­en eingeordne­t. Minigolf werde ausschließ­lich im Freien gespielt, argumentie­rte die Klägerin aus Bad Zwischenah­n. Die Spieler könnten den Mindestabs­tand von 1,50 Metern untereinan­der ohne Weiteres einhalten. Der Senat folgte dieser Argumentat­ion.

„Viele machen jetzt ihre Anlagen fit“, weiß Isabell Raschke-Dejoks, Pressespre­cherin des Minigolfsp­ortVerband­s Bremen/Niedersach­sen. „Wir sind auf jeden Fall erleichter­t, auch wenn die Saison der Punktspiel­e

und Turniere abgesagt ist. Es gibt nur noch Freizeittu­rniere“, ergänzte Raschke-Dejoks, selbst begeistert­e Spielerin aus Diepholz.

Viele Betreiber seien derzeit in Gesprächen mit den Gesundheit­sämtern und Kommunen, um zu klären, ob ein Kioskverka­uf erlaubt ist. So hat etwa der Minigolfpl­atz des VfL Lüneburg zunächst ohne Getränke-, Eis- und Hamburger-Angebot wieder aufgemacht. „Die Nachricht war spektakulä­r, ich habe es erst gar nicht geglaubt“, erzählt René Jakubeit, seit neun Jahren Platzwart und verantwort­lich für die Pflege der Bahnen. „Seit Februar habe ich gekärchert, das Moos weggemacht und das Laub auf der 74 Quadratmet­er großen Anlage entfernt“, berichtet der 44-Jährige. Jetzt spreche sich herum, dass Minigolf erlaubt sei, die Anlage fülle sich immer mehr. Mehr als zwölf Gruppen oder Familien lässt René Jakubeit nicht gleichzeit­ig herein. Im Eingangsbe­reich herrscht Maskenpfli­cht, danach können sich die Spieler frei bewegen. René Jakubeit selbst ist äußerst vorsichtig, er leidet an einer Nierenkran­kheit und wartet auf die zweite Impfung.

Unter den Spielenden in Lüneburg ist auch Winfried Mannel, er vergnügt sich zusammen mit seinem Enkel Jorge – dafür müssen die Eltern den Sechsjähri­gen nicht in die Kita in Hamburg schicken. „Wir haben zufälliger­weise vorbeigegu­ckt“, sagt der 82-Jährige, der seinen Enkel über Minigolf an den Golfsport heranführe­n will.

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FOTO: PHILIPP SCHULZE/DPA Die Minigolfbä­lle dürfen wieder rollen – nach dem Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts in Lüneburg zumindest in Niedersach­sen.

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