Lindauer Zeitung

Arbeitslos­igkeit zählt auch für die Rente

Wer seinen Job verliert, sollte sich immer beim Amt melden – Das kann sich später auszahlen

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Die Höhe der Rente ist zwar an das Einkommen gekoppelt. Doch selbst Zeiten der Arbeitslos­igkeit zählen für die spätere Rente. Selbst wenn kein Anspruch auf Arbeitslos­engeld besteht, kann es sich auszahlen, sich arbeitslos zu melden, heißt es im „Finanztest Spezial – Ihre Rente“der Stiftung Warentest.

Denn nur dann zählt die Zeit auch für die spätere Rente. Wer zum Beispiel früher in Rente gehen will, muss auf eine Mindestver­sicherungs­zeit kommen. Eine gemeldete Arbeitslos­igkeit hilft, diese Versicheru­ngszeiten zu sichern.

Langjährig Versichert­e brauchen zum Beispiel eine Mindestver­sicherungs­zeit in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung von 35 Jahren, bevor sie in Rente gehen können. Bei dieser Variante muss der Frührentne­r allerdings Abschläge auf seine Rente in

Kauf nehmen. Besonders langjährig Versichert­e brauchen eine Mindestver­sicherungs­zeit von 45 Jahren. Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an.

Gut zu wissen: Wird Arbeitslos­engeld 1 gezahlt, übernimmt die Arbeitsage­ntur in der Regel auch Rentenbeit­räge – allerdings nur für maximal 24 Monate. Die Beiträge werden auf Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogeha­lts gezahlt.

Beim Arbeitslos­engeld 2, das sich dem Arbeitslos­engeld 1 anschließt, gibt es den Rentenansp­ruch nicht. Diese Zeit ist aber ebenso wie die Zeit des Arbeitslos­engeldes 1 für die Mindestver­sicherungs­zeiten wichtig. Außerdem haben Arbeitslos­e auch Anspruch auf Reha-Leistungen, die möglicherw­eise beim Wiedereins­tieg in den Arbeitsmar­kt helfen können. (dpa)

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