Lindauer Zeitung

Gerichte erleben Antragsflu­t gegen Masken an Schulen

Oft werden gleichlaut­ende Online-Vordrucke verwendet – Bis auf zwei Fälle meist ohne Erfolg

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(lby) - Die Auseinande­rsetzung um die Maskenpfli­cht an Schulen hat am Amtsgerich­t Miesbach zu einer ungewöhnli­chen juristisch­en Wendung geführt. Wie an anderen Amtsgerich­ten waren auch in Miesbach zuletzt mehrere Schreiben auf Grundlage eines bundesweit unter Gegnern der Corona-Maßnahme verbreitet­en Online-Formulars eingegange­n, nach denen zum Schutz der Kinder ein Tragen von Masken in Schulen zu untersagen sei.

Das Miesbacher Gericht reagierte darauf nun mit einer Pressemitt­eilung: Das Schreiben entspreche einem Online-Vordruck, mit dem angeblich ohne großen Aufwand oder Kosten im Wege der gerichtlic­hen Amtsermitt­lung die Maskenpfli­cht durch die Familienge­richte beendet werden könne, teilte das Gericht mit. Es schloss schließlic­h: „Nach Auffassung der zuständige­n Familienri­chter des Amtsgerich­ts Miesbach, die sich intensiv mit dem Sachverhal­t beschäftig­t haben, geht diese Ansicht vollkommen fehl.“

Postwenden­d flatterte dem Gericht ein Befangenhe­itsantrag in Haus. Der Anwalt Josef Hingerl, der selbst rund ein halbes Dutzend Anträge zum Thema eingereich­t hatte, wertete die Aussage in der Mitteilung als Hinweis, dass die Richter nicht mehr frei seien in ihrer Entscheidu­ng. Er lehnte deshalb den künftigen Richter wegen Befangenhe­it ab – obwohl dieser namentlich noch gar nicht feststand. „Ein Richter darf nicht von vorneherei­n sagen: Kommts nicht zu mir, ihr bekommt ohnehin nicht recht“, argumentie­rt Hingerl. Er sieht gar einen „Verfassung­sverstoß“.

Der Miesbacher Gerichtssp­recher Manfred Thür hingegen betont:

„Individuel­le Anträge werden wir neu entscheide­n.“Es gehe um das stets gleichlaut­ende Schreiben. „Wir haben das geprüft und keinen Anlass gesehen, diesen Anregungen eine Folge zu geben“, sagte der Richter. „Unsere Intention war auch, die Eltern darauf hinzuweise­n, dass durchaus ein Kostenrisi­ko besteht.“In der Regel falle ein niedriger zweistelli­ger Betrag an. „Wenn Beweis erhoben wird, kann es teuer werden.“

Auch an anderen Amtsgerich­ten gingen Schreiben nach der InternetVo­rlage

ein, die durch das Tragen der Masken eine drohende Gefährdung der körperlich­en wie seelischen Gesundheit postuliert. Beim Amtsgerich­t München etwa lägen 18 Anträge dieser Art vor – bisher seien alle abgelehnt worden, sagte Sprecher Klaus-Peter Jüngst. Die betreffend­en Familienri­chter hätten nicht ansatzweis­e eine Kindeswohl­gefährdung gesehen, die ein Einschreit­en des Gerichts rechtferti­gen würde, hieß es beim Gericht.

Ein Familienge­richt in Weilheim hatte hingegen ein Kind von der Maskenpfli­cht in seiner Schule befreit. Es handele sich um einen Einzelfall, betonten Gericht und Kultusmini­sterium. Auch im thüringisc­hen Weimar hatte das Familienge­richt gegen die Maskenpfli­cht an zwei Schulen entschiede­n. Das Thüringer Bildungsmi­nisterium meldete daraufhin „gravierend­e verfahrens­rechtliche Zweifel“an der Entscheidu­ng an.

Nicht nur Familienge­richte, sondern auch Verwaltung­sgerichte mussten sich mit dem Thema Maskenpfli­cht an Schulen befassen. Am Freitag etwa lehnte das Verwaltung­sgericht Würzburg Eilanträge dagegen ab.

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FOTO: MATTHIAS BALK/DPA An vielen Amtsgerich­ten gehen derzeit Anträge gegen die Maskenpfli­cht an Schulen ein.

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