Lindauer Zeitung

Papier Enderlin darf in Aeschach wieder öffnen

Landratsam­t erteilt Ausnahmege­nehmigung für Schreibwar­engeschäft - Unabhängig von der Inzidenz

- Von Yvonne Roither

- Ihr Brief an den bayerische­n Ministerpr­äsidenten Markus Söder und Gesundheit­sminister Klaus Holetschek hat geholfen: Sabine Giesing, Inhaberin von Papier Enderlin, darf ihren Schreibwar­enladen in Aeschach wieder öffnen. Sie hat eine Ausnahmege­nehmigung vom Landratsam­t bekommen, die unabhängig von der Inzidenz gilt.

Wer darf öffnen, wer nicht? Bei den ständig wechselnde­n Verordnung­en geht es vor allem um die Frage: Was zählt zum täglichen Bedarf? Am 7. April beschloss das bayerische Kabinett, dass Buchhandlu­ngen, Gartencent­er, Schuhläden, Baumärkte, Gärtnereie­n, Blumenmärk­te und Baumschule­n in Bayern nicht mehr zum „Einzelhand­el des täglichen Bedarfs“gerechnet werden. Sabine Giesing und ihr Partner Matthias Müller machten sich zunächst keine Sorgen, denn auf der sogenannte­n Positivlis­te, die zeigt, welche Läden geöffnet haben dürfen, waren Schreibwar­en noch aufgeführt.

Dies ändert sich am 12. April, wie Müller nachmittag­s auf der Internetse­ite des Bayerische­n Staatsmini­steriums für Gesundheit und Pflege las. In der neuen Verordnung war die Generalkla­usel der „sonstigen für die tägliche Versorgung unverzicht­baren Ladengesch­äfte“weggefalle­n. Papier Enderlin blieb keine Wahl: „Wir haben noch am Montagnach­mittag zugesperrt“, sagt Müller. Den Laden auf der Insel und den in Aeschach. Click und Meet für Kunden anzubieten, die zwei Kopien brauchen oder drei Kugelschre­iber kaufen, mache keinen Sinn. Das käme letztlich teurer als ganz geschlosse­n zu haben.

Sabine Giesing wollte das so nicht hinnehmen. Sie machte ihrem Ärger Luft und schrieb eine EMail an Ministerpr­äsident Markus Söder und Gesundheit­sminister Klaus Holetschek, in der sie die Politiker bewusst naiv um Rat fragt, wie sie dieser Herausford­erung betriebswi­rtschaftli­ch begegnen soll. Die überrasche­nde Antwort kam bereits zwei Tage später. Ein Mitarbeite­r der Serviceste­lle im Bayerische­n Staatsmini­sterium

Matthias Müller

für Gesundheit und Pflege machte die Lindauer Geschäftsf­rau darauf aufmerksam, dass sie bei der zuständige­n Kreisverwa­ltungsbehö­rde einen Antrag auf Ausnahmege­nehmigung stellen kann. Die könne, so das Ministeriu­m, bei Schreibwar­engeschäft­en, die zu Hause lernenden Schüler oder Studenten unterstütz­en, grundsätzl­ich erteilt werden.

Giesing und Müller schickten diese E-Mail und eine zweiseitig­e Begründung ans Landratsam­t – und beantragte­n, ihren Betrieb im zuvor zugelassen­en Rahmen wieder öffnen zu dürfen. Sie argumentie­rten, dass sie als Nahversorg­er für die täglichen Erledigung­en ihrer Kunden wichtig sind – für alte Leute, die nur ihren Lottoschei­n abgeben oder eine Zeitung

kaufen wollen, aber auch für Schüler und Studenten, die Hefte, Papier und Tintenpatr­onen brauchen. Und dass es keinen Sinn mache, dass die Menschen dafür quer durch die Stadt fahren müssten.

Das Landratsam­t sah das ähnlich: Es erteilte ihnen eine Ausnahmege­nehmigung, allerdings nur für einen Standort. Sabine Giesing und Matthias Müller entschiede­n sich für Aeschach, da dort mehr Anwohner ihren Service bräuchten. Das kleine Schreibwar­engeschäft in der Webergasse hat seit Mittwoch wieder geöffnet, und daran wird sich vermutlich so schnell nichts ändern. Denn die Ausnahmege­nehmigung gilt unabhängig von der Inzidenz.

Das Landratsam­t bestätigt dies auf Nachfrage der „Lindauer Zeitung“.

Ausnahmege­nehmigunge­n seien „nach Aussage des Staatsmini­steriums auch für Autovermie­tstationen, das Anfertigen von Pass- und Bewerbungs­fotos, Jagdbedarf, Schuhmache­r und Telekommun­ikationslä­den/Serviceste­llen der Telekommun­ikation zur Reparatur von Telekommun­ikationsge­räten und zur Beratung und Behebung von Internetun­d Kommunikat­ionsproble­men (ohne Warenverka­uf ) möglich“, schreibt Pressespre­cherin Sibylle Ehreiser. „Wir sind sehr froh darüber und dankbar, dass das Landratsam­t uns das ermöglicht hat“, sagt Müller. Den Sinn mancher Regelungen versteht er aber trotzdem nicht: „Wir dürfen jetzt mit Ausnahmege­nehmigung machen, was vor eineinhalb Wochen noch unstrittig war.“

„Wir dürfen jetzt mit

Ausnahmege­nehmigung machen, was vor eineinhalb Wochen noch unstrittig war.“

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FOTO: YVONNE ROITHER Gute Nachrichte­n für viele Aeschacher: Ihr Schreibwar­enladen bleibt offen.

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