Brandstifter von Buxheim müssen ins Gefängnis
Zwei 17- und 19-Jährige hatten im Oktober das Vereinsheim des FC Viktoria Buxheim angezündet
- Die schiefe Bahn, auf die die beiden Angeklagten geraten sind, geht steil bergab. Innerhalb eines guten Monats haben die jungen Männer über zehn Einbrüche und zwei Brandstiftungen begangen. Dazu zählt auch das Feuer, das in der Nacht auf den 22. Oktober das Vereinsheim des FC Viktoria Buxheim völlig zerstörte. Der Schaden wird auf mindestens 200 000 Euro geschätzt. Am Ende verurteilt das Jugendschöffengericht die 17 und 19 Jahre alten Memminger zu Freiheitsstrafen.
Staatsanwältin Patricia Fink benötigt fast eine halbe Stunde, um die einzelnen Straftaten der beiden Angeklagten aufzulisten. Dazu zählen Einbrüche in die Memminger Lindenschule, die Berufsschule in der Mindelheimer Straße, die Reichshainschule sowie in die Grundschule in Amendingen und den SonnenscheinKindergarten. Die Täter erbeuten Computer, Laptops, Mobiltelefone und kleinere Geldbeträge. Auch Schrebergartenhütten waren vor den Serien-Einbrechern nicht sicher. Eine davon zündeten sie ebenso an wie das Buxheimer Sportlerheim. Bei den Taten war der angerichtete Sachschaden stets um ein Vielfaches höher als der Wert der Beute. Laut einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe finanzierten die Angeklagten mit ihren Einbrüchen vornehmlich ihre Drogensucht.
Das geben die beiden jungen Männer bei ihrer Befragung durch Richter Dr. Markus Veit unumwunden zu. Dagegen versucht der Jüngere der beiden, dem erfahrenen Richter weiszumachen, dass er von der Brandstiftung in Buxheim nichts mitbekommen habe, da er vor seinem „Kollegen“aus dem Gebäude gegangen sei. Darauf reagiert Veit allergisch und macht dem Angeklagten unmissverständlich klar, dass es vernünftiger wäre, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Schließlich stehe hier die Zukunft der jungen Angeklagten auf dem Spiel. „Es geht hier um die Frage, was wir mit euch machen, damit ihr euch ändert“, sagt Veit in ruhigem Ton: „Ihr werdet keine besseren Menschen, wenn wir euch einsperren, bis ihr schwarz werdet.“Weg von der Kriminalität kommen sie in den Augen des Richters nur, wenn sie das selbst wollen. „Ein Geständnis wäre hier ein erster Schritt“, sagt Veit. Schließlich gibt auch der 17-Jährige mit gesenktem Kopf zu, dass sie das Heim gemeinsam angezündet haben. Auch zu alle anderen von der Staatsanwältin
aufgezählten Straftaten bekennen sich die beiden Täter.
Das wird ihnen am Ende bei der Straffestsetzung positiv angerechnet. Ebenso, dass beide gegenüber der Jugendgerichtshilfe glaubhaft versichert haben, dass sie sowohl Drogen- als auch Sozialtherapien machen wollen und eine Berufsausbildung anstreben. Beide Angeklagten sind in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen. Der Ältere lebte eineinhalb Monate auf der Straße in Memmingen und zuletzt in der Obdachlosenunterkunft im Erlenweg.
Auf die Spur der Serientäter ist die Polizei im Zusammenhang mit einem fehlgeschlagenen Tankstellen-Einbruch gekommen, den der ältere Angeklagte begangen hatte. Laut einem Beamten wurde im Laufe der Ermittlungen dessen Wohnung durchsucht. Dabei stellte die Polizei auch mehrere Torwarthandschuhe sicher, die eindeutig beim Einbruch in das Buxheimer Vereinsheim gestohlen worden waren.
In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwältin für den vorbestraften 17-jährigen Angeklagten vier Jahre und zwei Monate Haft. Wobei eine 18-monatige Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit einberechnet ist. Der Angeklagte sitzt deswegen bereits seit einiger Zeit im Gefängnis. Für den 19-jährigen in Untersuchungshaft sitzenden Täter beantragt die Staatsanwältin eine dreijährige Freiheitsstrafe. Wie bei dem 17-Jährigen sollte in den Augen der Juristin auch bei dem heranwachsenden 19-Jährigen aufgrund seines Entwicklungsstandes das Jugendstrafrecht angewandt werden. Am Ende lauten die Urteile des Jugendschöffengerichts: Zwei Jahre und acht Monate für den Älteren sowie drei Jahre und acht Monate Gefängnis für den Jüngeren. Zudem müssen sie zusammen eine Strafe von 5500 Euro bezahlen.
„Wir sind bei euch beiden etwas unter der geforderten Strafe geblieben“, sagt Richter Veit. Für die Angeklagten hätten neben den umfassenden Geständnissen auch die guten Sozialprognosen der Jugendgerichtshilfe gesprochen. Gleichzeitig redet Veit den beiden jungen Männern nachdrücklich ins Gewissen. Demnach biete das Urteil beiden die Chance auf einen Neuanfang: „Jetzt kommt es auf euch an. Jetzt müsst Ihr zeigen, dass ihr es ernst meint. In euren Köpfen muss sich etwas ändern.“Letztlich nehmen die Angeklagten das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.
„Ihr werdet keine besseren Menschen,
wenn wir euch einsperren, bis ihr schwarz werdet.“
Richter Markus Veit