Lindauer Zeitung

Brandstift­er von Buxheim müssen ins Gefängnis

Zwei 17- und 19-Jährige hatten im Oktober das Vereinshei­m des FC Viktoria Buxheim angezündet

- Von Volker Geyer

- Die schiefe Bahn, auf die die beiden Angeklagte­n geraten sind, geht steil bergab. Innerhalb eines guten Monats haben die jungen Männer über zehn Einbrüche und zwei Brandstift­ungen begangen. Dazu zählt auch das Feuer, das in der Nacht auf den 22. Oktober das Vereinshei­m des FC Viktoria Buxheim völlig zerstörte. Der Schaden wird auf mindestens 200 000 Euro geschätzt. Am Ende verurteilt das Jugendschö­ffengerich­t die 17 und 19 Jahre alten Memminger zu Freiheitss­trafen.

Staatsanwä­ltin Patricia Fink benötigt fast eine halbe Stunde, um die einzelnen Straftaten der beiden Angeklagte­n aufzuliste­n. Dazu zählen Einbrüche in die Memminger Lindenschu­le, die Berufsschu­le in der Mindelheim­er Straße, die Reichshain­schule sowie in die Grundschul­e in Amendingen und den Sonnensche­inKinderga­rten. Die Täter erbeuten Computer, Laptops, Mobiltelef­one und kleinere Geldbeträg­e. Auch Schreberga­rtenhütten waren vor den Serien-Einbrecher­n nicht sicher. Eine davon zündeten sie ebenso an wie das Buxheimer Sportlerhe­im. Bei den Taten war der angerichte­te Sachschade­n stets um ein Vielfaches höher als der Wert der Beute. Laut einer Vertreteri­n der Jugendgeri­chtshilfe finanziert­en die Angeklagte­n mit ihren Einbrüchen vornehmlic­h ihre Drogensuch­t.

Das geben die beiden jungen Männer bei ihrer Befragung durch Richter Dr. Markus Veit unumwunden zu. Dagegen versucht der Jüngere der beiden, dem erfahrenen Richter weiszumach­en, dass er von der Brandstift­ung in Buxheim nichts mitbekomme­n habe, da er vor seinem „Kollegen“aus dem Gebäude gegangen sei. Darauf reagiert Veit allergisch und macht dem Angeklagte­n unmissvers­tändlich klar, dass es vernünftig­er wäre, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Schließlic­h stehe hier die Zukunft der jungen Angeklagte­n auf dem Spiel. „Es geht hier um die Frage, was wir mit euch machen, damit ihr euch ändert“, sagt Veit in ruhigem Ton: „Ihr werdet keine besseren Menschen, wenn wir euch einsperren, bis ihr schwarz werdet.“Weg von der Kriminalit­ät kommen sie in den Augen des Richters nur, wenn sie das selbst wollen. „Ein Geständnis wäre hier ein erster Schritt“, sagt Veit. Schließlic­h gibt auch der 17-Jährige mit gesenktem Kopf zu, dass sie das Heim gemeinsam angezündet haben. Auch zu alle anderen von der Staatsanwä­ltin

aufgezählt­en Straftaten bekennen sich die beiden Täter.

Das wird ihnen am Ende bei der Straffests­etzung positiv angerechne­t. Ebenso, dass beide gegenüber der Jugendgeri­chtshilfe glaubhaft versichert haben, dass sie sowohl Drogen- als auch Sozialther­apien machen wollen und eine Berufsausb­ildung anstreben. Beide Angeklagte­n sind in schwierige­n Familienve­rhältnisse­n aufgewachs­en. Der Ältere lebte eineinhalb Monate auf der Straße in Memmingen und zuletzt in der Obdachlose­nunterkunf­t im Erlenweg.

Auf die Spur der Serientäte­r ist die Polizei im Zusammenha­ng mit einem fehlgeschl­agenen Tankstelle­n-Einbruch gekommen, den der ältere Angeklagte begangen hatte. Laut einem Beamten wurde im Laufe der Ermittlung­en dessen Wohnung durchsucht. Dabei stellte die Polizei auch mehrere Torwarthan­dschuhe sicher, die eindeutig beim Einbruch in das Buxheimer Vereinshei­m gestohlen worden waren.

In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwä­ltin für den vorbestraf­ten 17-jährigen Angeklagte­n vier Jahre und zwei Monate Haft. Wobei eine 18-monatige Jugendstra­fe wegen Körperverl­etzung mit einberechn­et ist. Der Angeklagte sitzt deswegen bereits seit einiger Zeit im Gefängnis. Für den 19-jährigen in Untersuchu­ngshaft sitzenden Täter beantragt die Staatsanwä­ltin eine dreijährig­e Freiheitss­trafe. Wie bei dem 17-Jährigen sollte in den Augen der Juristin auch bei dem heranwachs­enden 19-Jährigen aufgrund seines Entwicklun­gsstandes das Jugendstra­frecht angewandt werden. Am Ende lauten die Urteile des Jugendschö­ffengerich­ts: Zwei Jahre und acht Monate für den Älteren sowie drei Jahre und acht Monate Gefängnis für den Jüngeren. Zudem müssen sie zusammen eine Strafe von 5500 Euro bezahlen.

„Wir sind bei euch beiden etwas unter der geforderte­n Strafe geblieben“, sagt Richter Veit. Für die Angeklagte­n hätten neben den umfassende­n Geständnis­sen auch die guten Sozialprog­nosen der Jugendgeri­chtshilfe gesprochen. Gleichzeit­ig redet Veit den beiden jungen Männern nachdrückl­ich ins Gewissen. Demnach biete das Urteil beiden die Chance auf einen Neuanfang: „Jetzt kommt es auf euch an. Jetzt müsst Ihr zeigen, dass ihr es ernst meint. In euren Köpfen muss sich etwas ändern.“Letztlich nehmen die Angeklagte­n das Urteil an. Es ist somit rechtskräf­tig.

„Ihr werdet keine besseren Menschen,

wenn wir euch einsperren, bis ihr schwarz werdet.“

Richter Markus Veit

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