Lindauer Zeitung

Umwelt- und Klimapakt Bayern

Firma rose plastic AG aus Hergenswei­ler ausgezeich­net

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- Landrat Elmar Stegmann hat im Namen des bayerische­n Umweltmini­steriums die Firma rose plastic AG aus Hergenswei­ler mit der Urkunde des Umwelt- und Klimapakts Bayern ausgezeich­net.

Das familienge­führte Unternehme­n engagiert sich seit vielen Jahren für die ökologisch­e Nachhaltig­keit und ist unter anderem seit 2011 nach dem Umweltmana­gementsyst­em ISO 14001 zertifizie­rt. „Wir wollen auch den kommenden Generation­en eine Welt hinterlass­en, in der es sich gut und gerne leben lässt. Dafür setzen wir beispielsw­eise bei der Herstellun­g unserer Produkte umweltfreu­ndliche Verfahren und Technologi­en ein, nutzen die Abwärme aus der Produktion, um unsere Bürogebäud­e zu beheizen und auch Strom fließt bei uns überwiegen­d aus erneuerbar­en Quellen“, sagt Thiemo Rösler, Vorstand der rose plastic AG. Dieses große Engagement im Bereich des Umwelt- und Klimaschut­zes lobte Landrat Stegmann bei der Übergabe der Urkunde. „Ich freue mich sehr über Ihr freiwillig­es Umweltenga­gement, das Sie bereits über viele Jahre hinweg in Ihre Unternehme­nskultur integriert haben. Damit tragen Sie nicht nur zu einer nachhaltig­en Entwicklun­g in unserem Landkreis bei, sondern nehmen auch eine wichtige Vorbildfun­ktion in Sachen Nachhaltig­keit, Umwelt- und Klimaschut­z ein“.

Zum Umwelt- und Klimapakt Bayern: Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist Impulsgebe­r für neue Wege, Methoden und Themenfeld­er, mit dem Ziel einer nachhaltig­en Entwicklun­g Bayerns. Übergeordn­etes Ziel ist es, die ökologisch­en, ökonomisch­en und sozialen Grundlagen der heutigen und der künftigen Generation­en in Bayern zu verbessern.

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbaru­ng zwischen der Bayerische­n Staatsregi­erung und der bayerische­n Wirtschaft. Er beruht auf Freiwillig­keit, Eigenveran­twortung, Kooperatio­n und der Überzeugun­g, dass die natürliche­n Lebensgrun­dlagen mit Hilfe einer freiwillig­en und zuverlässi­gen Kooperatio­n von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnung­en. Im Vordergrun­d steht dabei die vorausscha­uende Vermeidung künftiger Umweltbela­stungen durch eine kontinuier­liche Verbesseru­ng des betrieblic­hen Umweltschu­tzes und nicht deren Reparatur.

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