Welche Schäden deckt eine Haftpflichtversicherung ab?
Bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“beantworten Versicherungsexperten Leserfragen zum Thema Sachversicherungen
- Sachversicherungen sind für viele Verbraucher ein wichtiges, allerdings ein nicht immer einfach zu verstehendes Thema. Grundsätzlich gilt: Bei Risiken, die nicht oder nur unzureichend über das eigene Vermögen abgedeckt werden können, sollte eine Versicherung für jeden Pflicht sein. Alle weiteren Risiken gilt es, entsprechend dem individuellen Risikoprofil abzusichern. Bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“haben Sonja Haug von der Sparkassenversicherung und Björn Opitz von der R+V-Versicherung genau über solche Themen informiert und die Fragen der Leser beantwortet.
Soll ich mein Eigenheim nach dem Zeitwert oder dem Neuwert versichern?
Das Eigenheim sollte bei der Wohngebäudeversicherung immer zum Neuwert versichert werden, und dieser sollte auch regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. In den vergangenen Jahren sind die Baukosten sehr stark gestiegen, und wenn man im Schadenfall wieder ein adäquates Gebäude bauen will, ist eine Versicherung zum Neuwert elementar. Der Wert des Gebäudes wird von Spezialisten der Versicherer ermittelt und als Vertragsgrundlage angesetzt.
Ich habe nur ältere Möbel in meiner Wohnung. Brauche ich überhaupt eine Hausratversicherung – die Versicherung zahlt doch sicher nicht vollumfänglich?
Im Normalfall macht es immer Sinn, eine Hausratversicherung abzuschließen, da diese generell den Neuwert des Hausstandes absichert. Eine Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz nicht nur für Möbel, sondern für das gesamte Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchsund Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts gegen Feuer, Überspannung bei Blitzschlag, Naturgefahren, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Der Versicherungsnehmer sollte beim Abden schluss einer Hausratversicherung auf jeden Fall klären, ob alle Zusatzleistungen für ihn notwendig sind, wie zum Beispiel eine Fahrradabsicherung, Onlineschutz oder Glasbruch.
Ich habe eine Gebäudebrandversicherung – welche Schäden deckt diese Versicherung ab?
Die Gebäudebrandversicherung gibt es in der ursprünglichen Form heute nicht mehr, sie wurde durch die Wohngebäudeversicherung abgelöst. In der Gebäudebrandversicherung waren die Feuerrisiken sowie Sturm und Hagel abgesichert, optional gab es die Möglichkeit, Elementargefahren mit einzuschließen. Welche Leistungen bei Ihnen abgesichert sind, steht ausschließlich in Ihrer aktuellen Versicherungspolice. Nachdem es sich um einen Altvertrag handelt, empfiehlt es sich, die Leistungen zu überprüfen, aber es ist auch wichtig, dass das Bedingungswerk den heutigen Empfehlungen entspricht. Auf jeden Fall sollte auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit im Schadensfall“vollumfänglich verzichtet werden, nur so vermeidet der Versicherungsnehmer im Schadensfall Diskussionen mit dem Versicherer. Anders als bei der Hausratversicherung ist bei der Wohngebäudeversicherung ausschließlich das Gebäude mit allem zum Gebäude gehörenden wie Satellitenschüssel im Garten, Briefkasten auf dem Grundstück und fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen versichert. Nicht selten sind bei Schadensfällen beide Bereiche zeitgleich betroffen, daher empfiehlt es sich, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei einem Anbieter abzuschließen.
Welche Versicherungen sollten bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums überprüft werden?
Ganz allgemein gesprochen sollten Auszubildende und Studenten existentielle Risiken wie Krankheit und Berufsunfähigkeit sowie Schäden, die einem anderen zufügt werden (Haftpflicht), versichern. Je nach Situation und Alter der Auszubilden
und Studenten ist der Versicherungsschutz noch über Familienversicherungen abgedeckt und muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie lange sind Kinder bei Haftpflichtversicherungen bei den Eltern mitversichert?
Bei der Familienhaftpflicht sind Kinder oft auch über das 18. Lebensjahr hinaus in der Privathaftpflicht beitragsfrei mitversichert. Dies gilt allerdings nur, falls das Kind im Elternhaus wohnt und noch nicht verheiratet ist. Befinden sich Kinder in der Erstausbildung, in der Findungsphase, in einem Freiwilligen Sozialen Jahr, auf einem Work-&-Travel-Aufenthalt oder im Studium sind sie mitversichert. Aber Achtung: Wer mehr als 450 Euro dazuverdient, muss sich auch selber versichern. Beim Job in den Semesterferien darf mehr verdient werden, hier gelten Ausnahmen. Sind die Kinder bereits privat krankenversichert und wollen dieses während des Studiums auch bleiben, muss der bestehende Vertrag beitragspflichtig fortgeführt werden.
Gibt es beim Start in Ausbildung oder Studium sonst noch etwas zu beachten?
Auf jeden Fall ist eine Unfallversicherung zu empfehlen. Die Verbraucherschutzverbände raten auch zum Abschluss einer Unfallrente, die bereits ab einer Invalidität von 50 Prozent eine Rente ausbezahlt.
Wie sind Schäden abgesichert, die durch Baumpflege- oder Baumfällarbeiten entstehen?
Hier muss in erster Linie unterschieden werden, wer die Arbeiten durchführt. Pflegt oder fällt der Versicherungsnehmer den Baum als Gewerbetreibender und bekommt von einem Dritten ein Entgelt dafür, oder macht der Versicherungsnehmer das ehrenamtlich oder privat. Die Unterscheidung ist wichtig, um sicherzustellen, welche Haftpflicht im Schadensfall wirksam wird. Bei Gewerbetreibenden sind die Risiken über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung absichert. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist darauf zu achten, dass diese in bestehenden privaten Haftpflichtversicherungen abgesichert sind, dies ist jedoch nicht immer der Fall. Bei privaten Tätigkeiten sollte sichergestellt werden, dass jegliche Sorgfaltspflichten eingehalten werden, um einen Schaden zu verhindern. Sollte doch etwas passieren, kommt es auf das Kleingedruckte des Vertrages an, hier sollten zwingend Gefälligkeitshandlungen und der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit inkludiert sein. Im Zweifelsfall muss sich der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer im Vorfeld informieren.
Mein Sohn hat sich eine Drohne gekauft. Was muss ich im Hinblick auf Versicherungen beachten?
Wenn durch eine privat genutzte Drohne ein Mensch verletzt wird oder eine Stromleitung beschädigt wird, springt die private Haftpflichtversicherung oft nicht ein. Deshalb ist für Drohnen, die unter freiem Himmel betrieben werden, der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung ein Muss. Hobbypiloten sollten am besten vor Inbetriebnahme des neuen Geräts mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt. Ein Schutz kann dabei in die private Haftpflichtversicherung integriert oder als Zusatzpolice abgeschlossen werden. Eine passende Versicherung bieten teilweise auch Modellflugverbände über eine Mitgliedschaft an.
Kann ich Risiken durch die Internetnutzung absichern?
Mit der Zunahme der Internetnutzung haben sich auch die damit verbundenen Risiken erhöht. Die größte Rolle spielen hier Probleme mit Onlinehändlern und immer mehr die Verbreitung von rufschädigenden Inhalten auf Sozialen Netzwerken, speziell bei Kindern und Jugendlichen. Die meisten Versicherungen bieten hier Pakete an, die sowohl die Prävention, die Information und Beratung als auch die entsprechende Schadensregulierung anbieten. Bei den rufschädigenden Inhalten kann das zum Beispiel die Löschung der Inhalte und eine rechtliche und psychologische Erstberatung sein.
Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Versicherung sind oft entscheidend für den Erhalt des Versicherungsschutzes. Bei einem Fall hat der Versicherungsnehmer angegeben, dass er über die Laptop-Tastatur eines Bekannten Wasser geschüttet hätte. Die Untersuchung beim Versicherer hat ergeben, dass es Wein war. Die Versicherung hatte daraufhin den Schaden nicht übernommen, da der Versicherte keine wahrheitsgemäße Meldung gemacht hatte.