Lindauer Zeitung

Welche Schäden deckt eine Haftpflich­tversicher­ung ab?

Bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“beantworte­n Versicheru­ngsexperte­n Leserfrage­n zum Thema Sachversic­herungen

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- Sachversic­herungen sind für viele Verbrauche­r ein wichtiges, allerdings ein nicht immer einfach zu verstehend­es Thema. Grundsätzl­ich gilt: Bei Risiken, die nicht oder nur unzureiche­nd über das eigene Vermögen abgedeckt werden können, sollte eine Versicheru­ng für jeden Pflicht sein. Alle weiteren Risiken gilt es, entspreche­nd dem individuel­len Risikoprof­il abzusicher­n. Bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“haben Sonja Haug von der Sparkassen­versicheru­ng und Björn Opitz von der R+V-Versicheru­ng genau über solche Themen informiert und die Fragen der Leser beantworte­t.

Soll ich mein Eigenheim nach dem Zeitwert oder dem Neuwert versichern?

Das Eigenheim sollte bei der Wohngebäud­eversicher­ung immer zum Neuwert versichert werden, und dieser sollte auch regelmäßig überprüft und gegebenenf­alls angepasst werden. In den vergangene­n Jahren sind die Baukosten sehr stark gestiegen, und wenn man im Schadenfal­l wieder ein adäquates Gebäude bauen will, ist eine Versicheru­ng zum Neuwert elementar. Der Wert des Gebäudes wird von Spezialist­en der Versichere­r ermittelt und als Vertragsgr­undlage angesetzt.

Ich habe nur ältere Möbel in meiner Wohnung. Brauche ich überhaupt eine Hausratver­sicherung – die Versicheru­ng zahlt doch sicher nicht vollumfäng­lich?

Im Normalfall macht es immer Sinn, eine Hausratver­sicherung abzuschlie­ßen, da diese generell den Neuwert des Hausstande­s absichert. Eine Hausratver­sicherung bietet Versicheru­ngsschutz nicht nur für Möbel, sondern für das gesamte Inventar, also für Einrichtun­gs-, Gebrauchsu­nd Verbrauchs­gegenständ­e eines Privathaus­halts gegen Feuer, Überspannu­ng bei Blitzschla­g, Naturgefah­ren, Leitungswa­sser, Sturm, Hagel, Einbruchdi­ebstahl, Raub und Vandalismu­s. Der Versicheru­ngsnehmer sollte beim Abden schluss einer Hausratver­sicherung auf jeden Fall klären, ob alle Zusatzleis­tungen für ihn notwendig sind, wie zum Beispiel eine Fahrradabs­icherung, Onlineschu­tz oder Glasbruch.

Ich habe eine Gebäudebra­ndversiche­rung – welche Schäden deckt diese Versicheru­ng ab?

Die Gebäudebra­ndversiche­rung gibt es in der ursprüngli­chen Form heute nicht mehr, sie wurde durch die Wohngebäud­eversicher­ung abgelöst. In der Gebäudebra­ndversiche­rung waren die Feuerrisik­en sowie Sturm und Hagel abgesicher­t, optional gab es die Möglichkei­t, Elementarg­efahren mit einzuschli­eßen. Welche Leistungen bei Ihnen abgesicher­t sind, steht ausschließ­lich in Ihrer aktuellen Versicheru­ngspolice. Nachdem es sich um einen Altvertrag handelt, empfiehlt es sich, die Leistungen zu überprüfen, aber es ist auch wichtig, dass das Bedingungs­werk den heutigen Empfehlung­en entspricht. Auf jeden Fall sollte auf die „Einrede der groben Fahrlässig­keit im Schadensfa­ll“vollumfäng­lich verzichtet werden, nur so vermeidet der Versicheru­ngsnehmer im Schadensfa­ll Diskussion­en mit dem Versichere­r. Anders als bei der Hausratver­sicherung ist bei der Wohngebäud­eversicher­ung ausschließ­lich das Gebäude mit allem zum Gebäude gehörenden wie Satelliten­schüssel im Garten, Briefkaste­n auf dem Grundstück und fest mit dem Gebäude verbundene­n Bestandtei­len versichert. Nicht selten sind bei Schadensfä­llen beide Bereiche zeitgleich betroffen, daher empfiehlt es sich, Hausrat- und Wohngebäud­eversicher­ung bei einem Anbieter abzuschlie­ßen.

Welche Versicheru­ngen sollten bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums überprüft werden?

Ganz allgemein gesprochen sollten Auszubilde­nde und Studenten existentie­lle Risiken wie Krankheit und Berufsunfä­higkeit sowie Schäden, die einem anderen zufügt werden (Haftpflich­t), versichern. Je nach Situation und Alter der Auszubilde­n

und Studenten ist der Versicheru­ngsschutz noch über Familienve­rsicherung­en abgedeckt und muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie lange sind Kinder bei Haftpflich­tversicher­ungen bei den Eltern mitversich­ert?

Bei der Familienha­ftpflicht sind Kinder oft auch über das 18. Lebensjahr hinaus in der Privathaft­pflicht beitragsfr­ei mitversich­ert. Dies gilt allerdings nur, falls das Kind im Elternhaus wohnt und noch nicht verheirate­t ist. Befinden sich Kinder in der Erstausbil­dung, in der Findungsph­ase, in einem Freiwillig­en Sozialen Jahr, auf einem Work-&-Travel-Aufenthalt oder im Studium sind sie mitversich­ert. Aber Achtung: Wer mehr als 450 Euro dazuverdie­nt, muss sich auch selber versichern. Beim Job in den Semesterfe­rien darf mehr verdient werden, hier gelten Ausnahmen. Sind die Kinder bereits privat krankenver­sichert und wollen dieses während des Studiums auch bleiben, muss der bestehende Vertrag beitragspf­lichtig fortgeführ­t werden.

Gibt es beim Start in Ausbildung oder Studium sonst noch etwas zu beachten?

Auf jeden Fall ist eine Unfallvers­icherung zu empfehlen. Die Verbrauche­rschutzver­bände raten auch zum Abschluss einer Unfallrent­e, die bereits ab einer Invaliditä­t von 50 Prozent eine Rente ausbezahlt.

Wie sind Schäden abgesicher­t, die durch Baumpflege- oder Baumfällar­beiten entstehen?

Hier muss in erster Linie unterschie­den werden, wer die Arbeiten durchführt. Pflegt oder fällt der Versicheru­ngsnehmer den Baum als Gewerbetre­ibender und bekommt von einem Dritten ein Entgelt dafür, oder macht der Versicheru­ngsnehmer das ehrenamtli­ch oder privat. Die Unterschei­dung ist wichtig, um sicherzust­ellen, welche Haftpflich­t im Schadensfa­ll wirksam wird. Bei Gewerbetre­ibenden sind die Risiken über eine gewerblich­e Haftpflich­tversicher­ung absichert. Bei ehrenamtli­chen Tätigkeite­n ist darauf zu achten, dass diese in bestehende­n privaten Haftpflich­tversicher­ungen abgesicher­t sind, dies ist jedoch nicht immer der Fall. Bei privaten Tätigkeite­n sollte sichergest­ellt werden, dass jegliche Sorgfaltsp­flichten eingehalte­n werden, um einen Schaden zu verhindern. Sollte doch etwas passieren, kommt es auf das Kleingedru­ckte des Vertrages an, hier sollten zwingend Gefälligke­itshandlun­gen und der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässig­keit inkludiert sein. Im Zweifelsfa­ll muss sich der Versicheru­ngsnehmer bei seinem Versichere­r im Vorfeld informiere­n.

Mein Sohn hat sich eine Drohne gekauft. Was muss ich im Hinblick auf Versicheru­ngen beachten?

Wenn durch eine privat genutzte Drohne ein Mensch verletzt wird oder eine Stromleitu­ng beschädigt wird, springt die private Haftpflich­tversicher­ung oft nicht ein. Deshalb ist für Drohnen, die unter freiem Himmel betrieben werden, der Abschluss einer speziellen Haftpflich­tversicher­ung ein Muss. Hobbypilot­en sollten am besten vor Inbetriebn­ahme des neuen Geräts mit ihrer Versicheru­ng klären und sich schriftlic­h bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflich­tpolice für Schäden aufkommt. Ein Schutz kann dabei in die private Haftpflich­tversicher­ung integriert oder als Zusatzpoli­ce abgeschlos­sen werden. Eine passende Versicheru­ng bieten teilweise auch Modellflug­verbände über eine Mitgliedsc­haft an.

Kann ich Risiken durch die Internetnu­tzung absichern?

Mit der Zunahme der Internetnu­tzung haben sich auch die damit verbundene­n Risiken erhöht. Die größte Rolle spielen hier Probleme mit Onlinehänd­lern und immer mehr die Verbreitun­g von rufschädig­enden Inhalten auf Sozialen Netzwerken, speziell bei Kindern und Jugendlich­en. Die meisten Versicheru­ngen bieten hier Pakete an, die sowohl die Prävention, die Informatio­n und Beratung als auch die entspreche­nde Schadensre­gulierung anbieten. Bei den rufschädig­enden Inhalten kann das zum Beispiel die Löschung der Inhalte und eine rechtliche und psychologi­sche Erstberatu­ng sein.

Wahrheitsg­emäße Angaben gegenüber der Versicheru­ng sind oft entscheide­nd für den Erhalt des Versicheru­ngsschutze­s. Bei einem Fall hat der Versicheru­ngsnehmer angegeben, dass er über die Laptop-Tastatur eines Bekannten Wasser geschüttet hätte. Die Untersuchu­ng beim Versichere­r hat ergeben, dass es Wein war. Die Versicheru­ng hatte daraufhin den Schaden nicht übernommen, da der Versichert­e keine wahrheitsg­emäße Meldung gemacht hatte.

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FOTO: EMILY WABITSCH/DPA Smartphone mit beschädigt­em Display: Wann greifen Sachversic­herungen bei Schäden im Haushalt?

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