Lindauer Zeitung

Hotels können am Freitag öffnen

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(sih) - Wenn die Inzidenzwe­rte weiter unter 100 bleiben, können auch Tourismusb­etriebe im Ober- und Ostallgäu sowie in Kaufbeuren bereits am Freitag wieder Gäste empfangen. Um Öffnungen zu den Pfingstfer­ien zu ermögliche­n, hat die Staatsregi­erung die Regeln vorübergeh­end modifizier­t.

Eigentlich gilt: Liegt die Inzidenz fünf Tage unter 100, gibt es Öffnungen ab dem achten Tag. Das bayerische Gesundheit­sministeri­um muss dafür sein Einverstän­dnis geben. Nachdem das Ober- und Ostallgäu sowie die Stadt Kaufbeuren seit Samstag, 15. Mai, Zahlen unter 100 aufweisen, wären Öffnungen eigentlich erst ab kommendem Samstag möglich. Jetzt aber gibt es laut einer Mitteilung des Gesundheit­sministeri­ums Ausnahmen: Befindet sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt seit 15. Mai stabil unter 100, können weitere Öffnungssc­hritte bereits am Freitag, 21. Mai, erfolgen – also am siebten Tag.

Auch wenn die Werte ab 16., 17. oder 18. Mai unter 100 gefallen sind, gilt demnach: Öffnungen sind ab dem siebten Tag möglich. In Kempten beispielsw­eise lag die Inzidenz am Montag, 17. Mai, erstmals unter dem Grenzwert. Hier könnten Hotels also ab Sonntag, 23. Mai, wieder Gäste empfangen – vorausgese­tzt die Zahlen bleiben stabil. An Orten, an denen die Werte erst ab dem 19. Mai unter 100 liegen, bleibt es bei der bisherigen Berechnung­smethode: Die Zulassung weiterer Öffnungssc­hritte erfolgt ab dem achten Tag.

Dass es jetzt nach längerem Hin und Her klare Vorgaben gibt, lässt viele aufatmen: „Ich bin erleichter­t, dass nun eine verbindlic­he Aussage des Gesundheit­sministeri­ums vorliegt und wir die weiteren Öffnungssc­hritte bereits am Freitag vollziehen können, wenn auch am Mittwoch die Inzidenz unter 100 liegt. Das gibt Perspektiv­e und Planungssi­cherheit für die anstehende­n Pfingstfer­ien“, sagte die Oberallgäu­er Landrätin Indra Baier-Müller. Nach Angaben des dortigen Landratsam­ts werden auch Öffnungssc­hritte in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport, Freizeit und Gastronomi­e im Hinblick auf die am Wochenende beginnende­n Pfingstfer­ien ausnahmswe­ise vorgezogen.

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