Ohne Maske im Supermarkt: Hausfriedensbruch
Ein 55-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Kempten verantworten
- Wegen Hausfriedensbruchs musste sich ein 55-jähriger Mann vor dem Kemptener Amtsgericht verantworten. Im vergangenen Dezember hatte er einen Supermarkt ohne die vorgeschriebene FFP2Maske betreten. Laut Staatsanwältin bat ihn die stellvertretende Marktleiterin zu gehen. Weil er der Bitte nicht nachkam, habe diese die Polizei verständigt: Der 55-Jährige erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro. Ein Urteil gibt es noch nicht. Weil eine Zeugin nicht da war, wurde der Prozess vertagt.
Als der Angeklagte vor dem Gerichtssaal erschien, fragte ihn ein Justizvollzugsbeamter nach seiner FFP2-Maske. „Ich habe Achtung für Sie, aber ich rede nicht mit Ihnen“, entgegnete der 55-Jährige und verwies auf ein Attest, das ihn von der Maskenpflicht befreie. Über eine „Querdenker“-Gruppe hatte er vorab in sozialen Netzwerken um Unterstützung für den Angeklagten gebeten. Doch weil die drei Zuschauerplätze bereits besetzt waren, wartete die etwa zehnköpfige Gruppe vor der Tür.
Bereits bei der üblichen Feststellung der Personalien wurde es laut im Saal. Immer wieder hakte der Angeklagte nach: „Darf ich Ihnen eine Verständnisfrage stellen, Herr Richter?“Dagegen antwortete er auf die ihm gestellten Fragen zunächst nicht, bis der Richter die Stimme erhob. „Befinde ich mich hier vor einem staatlichen Gericht mit einem staatlichen Richter?“, wollte der 55Jährige schließlich wissen. „Sie stehen hier vor Gericht“, entgegnete der Richter. „Aber ich habe keine Veranlassung, ihnen meine Ernennungsurkunde
zu zeigen.“Schlussendlich stellte der Angeklagte einen Antrag auf Befangenheit des Richters. Dieser entschied sich, darüber erst nach Ende der Beweisaufnahme zu befinden.
„Ich behalte mir das Recht vor, mich zur Sache zu äußern“, sagte der 55-Jährige. Wann er sich äußern möchte, ließ er jedoch offen. Weil die stellvertretende Marktleiterin, die als Zeugin geladen war, nicht zum Prozess erschien, setzte der Richter die Verhandlung aus. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Im Anschluss erklärte der 55-Jährige, dass er einer Verkäuferin in dem Supermarkt ein ärztliches Attest gezeigt habe. Sie habe entgegnet, dass sie ihn nicht bedienen dürfe und die stellvertretende Marktleiterin verständigt. Im Gegensatz zur Staatsanwältin behauptete der Mann außerhalb des Gerichtssaals, er habe die Polizei gerufen, um die Situation zu klären.
Nachdem die Polizei den Fall aufgenommen hatte, sei er zur Wache gefahren, um eine Stellungnahme abzugeben, sagt der 55-Jährige. In der Folge habe er schließlich einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1800 Euro erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt habe.
Polizeisprecher Holger Stabik erklärt allgemein zur Maskenpflicht in Geschäften: Der Inhaber könne das Hausrecht an seine Mitarbeitenden übertragen. Wer das Hausrecht besitzt, darf eine Person der Räume verweisen. „Einen formellen Grund dazu braucht man nicht.“Sollte sich die Person weigern, liegt eine Straftat des Hausfriedensbruchs vor. Wer ein Attest hat, das ihn oder sie von der Maskenpflicht befreit, sei indes nicht verpflichtet, dieses einem Mitarbeitenden vorzulegen – riskiere allerdings einen Hausverweis.
Herbert Schrankenmüller, Inhaber der Buchhandlung Pröpster, folgt in Sachen Mund-Nasen-Schutz einem Grundsatz: „Ohne Maske kommt keiner rein.“Für seine Mitarbeiterinnen sei das viel zu gefährlich – auch wenn der Kunde ein Attest habe. Bedient werde dieser dann vor der Ladentür. Erlebt habe er solche Fälle nur sehr selten. Bei einem Vorfall habe er jedoch die Polizei rufen müssen.
Joachim Saukel von Laufsport Saukel vereinbart mit Kunden, die ein Attest vorlegen, einen Termin nach Geschäftsschluss. So könne er sicherstellen, dass keine anderen Kunden mehr im Laden sind.