Lindauer Zeitung

Lebenslang für tödliche Messeratta­cke in Dresden

Abdullah A. hat im September aus radikalisl­amistische­r Gesinnung ein schwules Paar angegriffe­n

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(dpa) - Nach der tödlichen Messeratta­cke in Dresden auf ein homosexuel­les Paar aus NordrheinW­estfalen ist ein 21-Jähriger zu lebenslang­er Freiheitss­trafe verurteilt worden. Das Oberlandes­gericht (OLG) Dresden sprach den Syrer, der als islamistis­cher Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung schuldig. Zudem stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlas­sung des Syrers nach 15 Jahren praktisch ausgeschlo­ssen.

Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungs­verwahrung an. Aus ihrer Sicht ist A. momentan gefährlich und könnte wegen seiner „eingewurze­lten Neigung“Mordtaten begehen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, die Verteidigu­ng will eine Revision prüfen.

„Es ist eine Tat, die tatsächlic­h fassungslo­s macht“, sagte der Vorsitzend­e des Senats, Hans SchlüterSt­aats. Es sei zweifelsfr­ei bewiesen, dass A. am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergest­ochen habe. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspart­ner überlebte nur knapp.

„Der Angeklagte handelte in radikalisl­amistische­r Gesinnung in dem Bestreben, Repräsenta­nten einer von ihm abgelehnte­n freiheitli­ch demokratis­chen Gesellscha­ft zu töten.“Er habe seine Opfer aufgrund ihrer homosexuel­len Orientieru­ng, laut A. eine „schwere Sünde“, als besonders geeignete Opfer angesehen.

Die Verletzung­en der Männer zeugten davon, „mit welcher Wucht und absoluten Tötungsabs­icht er zugestoche­n hat“.

„Es war eine Tat aus religiöser Verblendun­g“. A. habe sie geplant, halte sie für richtig und wollte sogar danach weiter töten. Gestanden habe er sie dem Gutachter nicht aus Reue, sondern um seine Motive offenzuleg­en.

Wegen Propaganda für das Terrornetz­werk „Islamische­r Staat“(IS) hatte das OLG A. 2018 zu einer Jugendstra­fe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbe­amte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er unerkannt entkommen. Am 20. Oktober wurde er anhand einer DNA-Spur identifizi­ert und in der Altstadt gefasst – in seinem Rucksack ein Schinkenme­sser mit 20 Zentimeter langer Klinge.

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FOTO: ROBERT MICHAEL/DPA Der 21-jährige Angeklagte ist zu lebenslang­er Freiheitss­trafe verurteilt worden.

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