Lebenslang für tödliche Messerattacke in Dresden
Abdullah A. hat im September aus radikalislamistischer Gesinnung ein schwules Paar angegriffen
(dpa) - Nach der tödlichen Messerattacke in Dresden auf ein homosexuelles Paar aus NordrheinWestfalen ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Zudem stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung des Syrers nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Zudem ordneten die Richter den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Aus ihrer Sicht ist A. momentan gefährlich und könnte wegen seiner „eingewurzelten Neigung“Mordtaten begehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung will eine Revision prüfen.
„Es ist eine Tat, die tatsächlich fassungslos macht“, sagte der Vorsitzende des Senats, Hans SchlüterStaats. Es sei zweifelsfrei bewiesen, dass A. am 4. Oktober 2020 zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen von hinten niedergestochen habe. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp.
„Der Angeklagte handelte in radikalislamistischer Gesinnung in dem Bestreben, Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich demokratischen Gesellschaft zu töten.“Er habe seine Opfer aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung, laut A. eine „schwere Sünde“, als besonders geeignete Opfer angesehen.
Die Verletzungen der Männer zeugten davon, „mit welcher Wucht und absoluten Tötungsabsicht er zugestochen hat“.
„Es war eine Tat aus religiöser Verblendung“. A. habe sie geplant, halte sie für richtig und wollte sogar danach weiter töten. Gestanden habe er sie dem Gutachter nicht aus Reue, sondern um seine Motive offenzulegen.
Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk „Islamischer Staat“(IS) hatte das OLG A. 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er unerkannt entkommen. Am 20. Oktober wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Altstadt gefasst – in seinem Rucksack ein Schinkenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge.