Feuerwehrmann akzeptiert Strafe nach Museumsbrand
Ein Funkenfeuer führte im Februar 2020 zum Unglück im Illerbeurer Bauernhofmuseum
- Seit Jahren engagiert sich der Feuerwehrverein ehrenamtlich beim Funkenfeuer in Illerbeuren. Jahrelang ging bei der Veranstaltung alles gut, doch Ende Februar 2020 geschah das Unglück. Durch Funkenflug geriet eine historische Sölde auf dem benachbarten Gelände des Schwäbischen Bauernhofmuseums in Brand.
Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft kamen letztlich zu dem Schluss, dass ein mittlerweile 35-jähriges Mitglied des Feuerwehrvereins die Hauptverantwortung für den Vorfall trage. Er hatte damals eine Führungsposition inne. Wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde gegen ihn ein Strafbefehl über 70 Tagessätze à 100 Euro erlassen. Doch der Mann legte Berufung ein, sodass es nun vor dem Amtsgericht Memmingen zu einer Verhandlung kam. Am Ende nahm er seinen Einspruch wieder zurück.
Dass das Funkenfeuer Auslöser dafür war, dass das Dach des historischen Gebäudes in Flammen aufging und letztlich ein Sachschaden von insgesamt 750 000 Euro entstanden ist, zweifelte bei der Gerichtsverhandlung
Das Unterallgäuer Landratsamt gibt Richtlinien für Veranstalter von Funkenfeuern heraus. Darin steht, worauf die Organisatoren achten sollten.
Jedes Funkenfeuer muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Gemeinde gemeldet und die Feuerwehr informiert werden.
In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle verbrannt werden. Das Verbrennen von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Das Material sollte erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen
im Prinzip keiner der Beteiligten an. Vielmehr ging es darum, wer denn letztlich der Veranstalter der Traditionsveranstaltung war. Aus Sicht des 35-Jährigen war der Feuerwehrverein lediglich für den Ausschank zuständig. Auf der dafür notwendigen gaststättenrechtlichen Genehmigung waren entsprechend auch der Verein und der Name des und dann gut bewacht werden. So hat niemand die Möglichkeit, Abfälle unter das Brenngut zu mischen. Andererseits dient das späte Zusammentragen auch dem Schutz von Tieren, die ansonsten im aufgeschichteten Holz Unterschlupf suchen könnten.
Aus Sicherheitsgründen müssen zu Gebäuden, Straßen, Gehölzen und Wäldern Mindestabstände eingehalten werden. Die Regeln hierzu kann man bei der Gemeinde erfragen.
Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. (johs)
Angeklagten aufgeführt. Ihm sei aber nicht bewusst gewesen, dass damit der Verein und insbesondere er als Führungskraft auch gleichzeitig für das Funkenfeuer die Verantwortung tragen. „Das war immer schon ein Selbstläufer.“Zumal er bei der Veranstaltung krankheitsbedingt gar nicht vor Ort gewesen sei.
In der Verhandlung kam schließlich heraus, dass sein Name und jener der Feuerwehr auch auf einer Mitteilung des Ordnungsamts der Verwaltungsgemeinschaft stand, die im Zusammenhang mit dem Funkenfeuer erstellt wurde. Dabei ging es um das Abbrennen diverser Feuer und Feuerstellen. Adressat war unter anderem die Polizei. Wobei der Feuerwehrmann anmerkte, dass er das Schreiben erst im Nachhinein zu Gesicht bekommen habe. „Es ist alles extrem unglücklich gelaufen, und mir tut es auch leid.“
Auf Unverständnis stieß bei Richterin Barbara Roßdeutscher und Oberstaatsanwalt Markus Schroth vor allem die Tatsache, dass bei dem Funkenfeuer keinerlei Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden seien. So stand weder ein Feuerwehrfahrzeug bereit, noch wurden im Bereich des Funkenfeuers irgendwelche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. „Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis“, sagte Roßdeutscher. Schließlich seien ja Mitglieder der Feuerwehr vor Ort gewesen. Hinzu komme der „immense Schaden“, der durch den Brand entstanden sei. „Das wäre ganz einfach zu verhindern gewesen. Da brauche ich nicht viel Grips.“Zumal am Abend des Funkenfeuers ein kräftiger Wind geblasen habe, der letztlich für den Funkenflug sorgte. Ähnlich sah es Oberstaatsanwalt Markus Schroth. Er sprach gar von „grober Fahrlässigkeit“. Dafür könne es auch eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe geben.
Nach einer Unterbrechung zogen die Anwälte des Angeklagten den Einspruch zurück, und der Feuerwehrmann akzeptierte den Strafbefehl. Er selbst habe aus dem Vorfall Konsequenzen gezogen und sein Amt in der Führung des Feuerwehrvereins niedergelegt, sagte er. Die Sölde wird derzeit wieder aufgebaut. Die Verantwortlichen des Bauernhofmuseums gehen davon aus, dass die Bauarbeiten im Herbst abgeschlossen sein werden.