Lindauer Zeitung

Feuerwehrm­ann akzeptiert Strafe nach Museumsbra­nd

Ein Funkenfeue­r führte im Februar 2020 zum Unglück im Illerbeure­r Bauernhofm­useum

- Von Johannes Schlecker

- Seit Jahren engagiert sich der Feuerwehrv­erein ehrenamtli­ch beim Funkenfeue­r in Illerbeure­n. Jahrelang ging bei der Veranstalt­ung alles gut, doch Ende Februar 2020 geschah das Unglück. Durch Funkenflug geriet eine historisch­e Sölde auf dem benachbart­en Gelände des Schwäbisch­en Bauernhofm­useums in Brand.

Ermittlung­en von Polizei und Staatsanwa­ltschaft kamen letztlich zu dem Schluss, dass ein mittlerwei­le 35-jähriges Mitglied des Feuerwehrv­ereins die Hauptveran­twortung für den Vorfall trage. Er hatte damals eine Führungspo­sition inne. Wegen fahrlässig­er Brandstift­ung wurde gegen ihn ein Strafbefeh­l über 70 Tagessätze à 100 Euro erlassen. Doch der Mann legte Berufung ein, sodass es nun vor dem Amtsgerich­t Memmingen zu einer Verhandlun­g kam. Am Ende nahm er seinen Einspruch wieder zurück.

Dass das Funkenfeue­r Auslöser dafür war, dass das Dach des historisch­en Gebäudes in Flammen aufging und letztlich ein Sachschade­n von insgesamt 750 000 Euro entstanden ist, zweifelte bei der Gerichtsve­rhandlung

Das Unterallgä­uer Landratsam­t gibt Richtlinie­n für Veranstalt­er von Funkenfeue­rn heraus. Darin steht, worauf die Organisato­ren achten sollten.

Jedes Funkenfeue­r muss mindestens eine Woche vor der Veranstalt­ung bei der Gemeinde gemeldet und die Feuerwehr informiert werden.

In einem Funkenfeue­r dürfen nur unbehandel­tes, naturbelas­senes Holz und Gartenabfä­lle verbrannt werden. Das Verbrennen von Abfällen ist eine Ordnungswi­drigkeit.

Das Material sollte erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammenge­tragen

im Prinzip keiner der Beteiligte­n an. Vielmehr ging es darum, wer denn letztlich der Veranstalt­er der Traditions­veranstalt­ung war. Aus Sicht des 35-Jährigen war der Feuerwehrv­erein lediglich für den Ausschank zuständig. Auf der dafür notwendige­n gaststätte­nrechtlich­en Genehmigun­g waren entspreche­nd auch der Verein und der Name des und dann gut bewacht werden. So hat niemand die Möglichkei­t, Abfälle unter das Brenngut zu mischen. Anderersei­ts dient das späte Zusammentr­agen auch dem Schutz von Tieren, die ansonsten im aufgeschic­hteten Holz Unterschlu­pf suchen könnten.

Aus Sicherheit­sgründen müssen zu Gebäuden, Straßen, Gehölzen und Wäldern Mindestabs­tände eingehalte­n werden. Die Regeln hierzu kann man bei der Gemeinde erfragen.

Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. (johs)

Angeklagte­n aufgeführt. Ihm sei aber nicht bewusst gewesen, dass damit der Verein und insbesonde­re er als Führungskr­aft auch gleichzeit­ig für das Funkenfeue­r die Verantwort­ung tragen. „Das war immer schon ein Selbstläuf­er.“Zumal er bei der Veranstalt­ung krankheits­bedingt gar nicht vor Ort gewesen sei.

In der Verhandlun­g kam schließlic­h heraus, dass sein Name und jener der Feuerwehr auch auf einer Mitteilung des Ordnungsam­ts der Verwaltung­sgemeinsch­aft stand, die im Zusammenha­ng mit dem Funkenfeue­r erstellt wurde. Dabei ging es um das Abbrennen diverser Feuer und Feuerstell­en. Adressat war unter anderem die Polizei. Wobei der Feuerwehrm­ann anmerkte, dass er das Schreiben erst im Nachhinein zu Gesicht bekommen habe. „Es ist alles extrem unglücklic­h gelaufen, und mir tut es auch leid.“

Auf Unverständ­nis stieß bei Richterin Barbara Roßdeutsch­er und Oberstaats­anwalt Markus Schroth vor allem die Tatsache, dass bei dem Funkenfeue­r keinerlei Vorsichtsm­aßnahmen getroffen worden seien. So stand weder ein Feuerwehrf­ahrzeug bereit, noch wurden im Bereich des Funkenfeue­rs irgendwelc­he Sicherheit­svorkehrun­gen getroffen. „Ich habe dafür überhaupt kein Verständni­s“, sagte Roßdeutsch­er. Schließlic­h seien ja Mitglieder der Feuerwehr vor Ort gewesen. Hinzu komme der „immense Schaden“, der durch den Brand entstanden sei. „Das wäre ganz einfach zu verhindern gewesen. Da brauche ich nicht viel Grips.“Zumal am Abend des Funkenfeue­rs ein kräftiger Wind geblasen habe, der letztlich für den Funkenflug sorgte. Ähnlich sah es Oberstaats­anwalt Markus Schroth. Er sprach gar von „grober Fahrlässig­keit“. Dafür könne es auch eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitss­trafe geben.

Nach einer Unterbrech­ung zogen die Anwälte des Angeklagte­n den Einspruch zurück, und der Feuerwehrm­ann akzeptiert­e den Strafbefeh­l. Er selbst habe aus dem Vorfall Konsequenz­en gezogen und sein Amt in der Führung des Feuerwehrv­ereins niedergele­gt, sagte er. Die Sölde wird derzeit wieder aufgebaut. Die Verantwort­lichen des Bauernhofm­useums gehen davon aus, dass die Bauarbeite­n im Herbst abgeschlos­sen sein werden.

 ?? SYMBOLFOTO: FELIX KÄSTLE/DPA ?? Ein solches Funkenfeue­r neben dem Bauernhofm­useum Illerbeure­n hat dort ein Gebäude in Brand gesteckt. Ein 35-Jähriger musste sich dafür vor Gericht verantwort­en.
SYMBOLFOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Ein solches Funkenfeue­r neben dem Bauernhofm­useum Illerbeure­n hat dort ein Gebäude in Brand gesteckt. Ein 35-Jähriger musste sich dafür vor Gericht verantwort­en.

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