Petrusbrüder „können das bauen, was zulässig ist“
Wieso die Bruderschaft in Wigratzbad einen alten Bebauungsplan aufheben lassen will – und scheitert
- Ein Bauvorhaben der Petrusbruderschaft Sankt Petrus beschäftigt seit geraumer Zeit den Gemeinderat Opfenbach und das Landratsamt. Um ihr Vorhaben umzusetzen, hat die Glaubensgemeinschaft nun bei der Gemeinde sogar den Antrag gestellt, den Bebauungsplan Wigratzbad Süd-Ost aufzuheben – unter anderem mit der Begründung, dieser „sei bereits sehr alt“. Das hat der Gemeinderat abgelehnt. „Sie können das bauen, was zulässig ist. Mehr gibt es nicht“, sagt Bürgermeister Matthias Bentz.
Die Petrusbruderschaft hatte im Dezember eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 15 Wohneinheiten im Mywilerweg gestellt. Nachdem der Gemeinderat dies abgelehnt hatte, kam im Januar eine reduzierte Planung mit neun Wohneinheiten auf den Tisch. Nach längerer Diskussion hatte der Gemeinderat diese befürwortet.
Nicht aber das Landratsamt. Die Genehmigungsbehörde hat im März angekündigt, das Vorhaben abzulehnen. Denn es gebe zu viele Überschreitungen der Festsetzungen des
Bebauungsplanes: Grundflächenund Geschossflächenzahl, Dachneigung, Überschreitung zweier Baugrenzen, Überbauung einer Straßenverkehrsfläche, Ausweisung von Stellplätzen auf privater Grünfläche. Die notwendigen Befreiungen könnten in der erforderlichen Form nicht erteilt werden, teilte die Behörde mit.
Das bedeutet: Das Vorhaben ist mit dem derzeit geltenden Bebauungsplan nicht umsetzbar. Daraufhin hat die Petrusbruderschaft den Antrag gestellt, diesen aufzuheben. Begründung: Der Bebauungsplan aus den 70er Jahren sei bereits sehr alt – und „bei fast jedem“anderen Bauvorhaben seien bereits Befreiungen erteilt worden.
Dem widerspricht die Verwaltung vehement. Der Bebauungsplan stammt tatsächlich aus dem Jahr 1976, doch „grundsätzlich spielt das Alter keine Rolle für dessen Wirksamkeit“. Die Befreiung von Festsetzungen seien immer Einzelfallentscheidungen, von einer inflationären Praxis könne keine Rede sein.
Letztlich beschloss der Gemeinderat, am Bebauungsplan weiter festzuhalten.