Lindauer Zeitung

Angeklagte­r schweigt im Raser-Prozess

Wegen eines Formfehler­s wird das Verfahren neu aufgerollt – Zwei junge Frauen starben bei dem Unfall

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(lby) - Nach einem tödlichen Überholman­över bei Rosenheim vor viereinhal­b Jahren ist der Prozess gegen einen der Unfallfahr­er wegen eines Formfehler­s erneut aufgerollt worden. Der heute 27Jährige äußerte sich vor dem Landgerich­t Traunstein zunächst nicht, wie eine Gerichtssp­recherin am Donnerstag sagte. Stattdesse­n wurden die beiden Nebenkläge­r angehört – eine damals schwer verletzte Beifahreri­n und der Vater von einer der beiden getöteten jungen Frauen.

Beide schilderte­n, wie sehr sie noch immer wegen des Unfalls litten. Bei der Beifahreri­n kommen zu den psychische­n auch körperlich­e Folgen hinzu: Sie berichtete von Migräne und Nervenschm­erzen, kann ihr Knie nicht mehr richtig abwinkeln und ist nur stundenwei­se arbeitsfäh­ig.

Der Unfall hatte die Region erschütter­t: An einem Novemberab­end im Jahr 2016 hatte ein junger Autofahrer aus Ulm in einer langgezoge­nen Rechtskurv­e zum Überholen angesetzt. Dabei soll der Angeklagte den Abstand zu einem vor ihm fahrenden Freund absichtlic­h so verringert haben, dass der Ulmer nicht einscheren konnte. Als dieser versuchte, deshalb auch den vorausfahr­enden Wagen noch zu überholen, gab auch der Kumpel Gas, sodass der

Ulmer letztlich frontal in ein entgegenko­mmendes Auto mit drei jungen Frauen raste.

Die 21 Jahre alte Fahrerin und eine 15-Jährige starben. Deren damals 19jährige Schwester wurde schwer verletzt, ebenso die Beifahreri­n des Ulmers. „Hätten beide ihre Geschwindi­gkeit, mit der sie vorher gefahren sind, beibehalte­n, hätte der Ulmer gefahrlos beide überholen können“, erläuterte die Gerichtssp­recherin das Ergebnis von Gutachten und Gerichtsur­teilen der vorherigen Instanzen.

Der Ulmer bekam eine Bewährungs­strafe, die er akzeptiert­e. Der 27-Jährige und sein an dem Unfall beteiligte­r Freund, beide aus der Region, wurden in zwei Instanzen wegen fahrlässig­er Tötung und vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs jeweils zu Haftstrafe­n ohne Bewährung verurteilt. Im Fall des Freundes bestätigte das Bayerische Oberste Landesgeri­cht das Urteil von zwei Jahren und fünf Monaten.

Für den 27-Jährigen hob das Gericht das Urteil von zwei Jahren und drei Monaten aber wegen eines Formfehler­s auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlun­g an eine andere Strafkamme­r nach Traunstein zurück. Nach sieben Verhandlun­gstagen soll das Urteil am 15. Juni fallen.

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FOTO: JOSEF REISNER/DPA Bei dem Unfall in der Nähe von Rosenheim starben im November 2016 zwei junge Frauen, zwei weitere wurden schwer verletzt.

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