Wehrmachtspanzer im Villenkeller
84-Jähriger kaufte einen „Panther“– Senior steht vor Gericht
(dpa) - Die Bilder des Wehrmachtspanzers aus dem Keller einer Villa an der Kieler Förde gingen im Sommer 2015 um die Welt. Neun Stunden benötigten Soldaten, um das knapp 40 Tonnen schwere Gerät ohne Ketten mühsam mit Bergungspanzern sicherzustellen. Fast sechs Jahre nach der spektakulären Aktion mit bizarren Szenen hat vor dem Kieler Landgericht der Prozess gegen den mittlerweile 84-jährigen Besitzer begonnen. Der gebrechlich wirkende Angeklagte erschien im Jackett mit Goldknöpfen, er wirkte gefasst, blickte direkt in die vielen Kameras – und wirkte wie jemand, der davon überzeugt ist, keine Schuld auf sich geladen zu haben.
Angeklagt sind der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und weitere waffenrechtliche Bestimmungen. Im Kern geht es darum, ob der Panzerkampfwagen vom Typ „Panther“und anderes Kriegsgerät unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Nach Ansicht von Staatsanwalt Thorsten Wolke gilt der Panzer weiter als Kriegswaffe. Dafür reiche allein die Gattung aus. Weil der Angeklagte mit einer originalgetreuen Restaurierung beschäftigt war, habe zumindest der Versuch des Herstellens einer Kriegswaffe vorgelegen. Auch die Flugabwehrkanone und andere sichergestellte Waffen wertet die Staatsanwaltschaft als Kriegswaffen.
Bei einer Durchsuchung im Juli 2015 wurden in der Tiefgarage der Villa in einem Kieler Vorort auch ein Torpedo, ein Mörser vom Kaliber fünf Zentimeter sowie eine Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter sichergestellt. Zudem fanden Ermittler Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen sowie mehr als 1000 Schuss Munition. Laut Verteidiger Gerald Goecke standen etliche Waffen aber auf der Besitzkarte des Mannes. Der angeklagte Kaufmann und Finanzvermittler selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Nach Ansicht Goeckes waren der Panzer und andere gefundene frühere Kriegswaffen nicht verwendbar. Im Falle einer Flak gebe es beispielsweise gar keine Munition.
Das Herstellen von fünf Schuss für Probezwecke würde laut Gutachten 216 000 Euro kosten, sagte Goecke.
Sein Mandant war im Zuge von Ermittlungen um wieder aufgetauchte Nazikunst ins Visier geraten. Der Panzer sei „das Lebenswerk des Angeschuldigten“, sagte der Verteidiger. Der „Panther“sei ein Museumsstück und keine Kriegswaffe. Deshalb habe der Mann ihn nur mit Originalteilen rekonstruieren lassen und nicht demilitarisiert. Er kaufte ihn 1977 als Schrott in Großbritannien. Später half ihm die Bundeswehr bei der Überholung des Motors und stellte dafür 28 317 Euro in Rechnung. „Die Ordnungsbehörden und alle Anwohner wussten seit Jahren von dem ,Panther‘ und anderen Museumsstücken historischer Militärtechnik in dem Keller meines Mandanten“, sagte der
Verteidiger. Sein Mandant habe eine „untadelige Lebensführung“und sei „in seinem langen Leben strafrechtlich in keiner Weise“vorbelastet.
Anders als die Ankläger geht die 7. große Strafkammer auf Basis mehrerer Gutachten davon aus, dass es sich nur bei der Flugabwehrkanone nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln dürfte. „Das Rohr scheint in einem deutlich besseren Zustand zu sein“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg. Der Panzer, der Torpedo und der Mörser seien hingegen nicht mehr als Kriegsgerät geeignet. Der Prozess soll am 10. Juni fortgesetzt werden. Dann will die Kammer zwei Sachverständige hören. Ein Urteil könnte am 8. Juli fallen. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden mit zwischen einem und fünf Jahren Gefängnis geahndet.