Lindauer Zeitung

2400 Euro Strafe für falsches Masken-Attest

49-Jähriger legt gegen Strafbefeh­l Einspruch ein – Das Urteil wird im Juni erwartet

- Von Michael Munkler

- Ein Vorfall am Rande einer Demonstrat­ion der „Querdenker“gegen die Corona-Vorschrift­en in Kempten hat jetzt vor dem dortigen Amtsgerich­t ein juristisch­es Nachspiel. Auf der Anklageban­k sitzt ein 49-jähriger Unterallgä­uer. Er hatte am 19. Dezember vergangene­n Jahres in Kempten an der Demo teilgenomm­en, wobei er nach eigenen Angaben auch den vorgeschri­ebenen Mund-Nasen-Schutz trug. Als sich die Kundgebung am Nachmittag auflöste und Teilnehmer den Veranstalt­ungsort verließen, wurde er von Polizisten angesproch­en, weil er keinen Mund-Nasen-Schutz mehr trug.

Daraufhin zeigte der 49-Jährige einem Polizisten ein Gesundheit­szeugnis, ausgestell­t von dem Arzt Dr. Rolf Kron aus Kaufering. Gegen diesen der „Querdenker“-Szene angehörend­en Mediziner und Homöopathe­n ermittelt die Staatsanwa­ltschaft wegen zahlreiche­r Fälle, in denen er „unrichtige Gesundheit­szeugnisse“ausgestell­t haben soll. Bei ihm hatte bereits im vergangene­n Jahr eine Hausdurchs­uchung stattgefun­den und ein Konto war gesperrt worden. Der Mediziner steht im Verdacht, Blanko-Atteste bundesweit vertrieben zu haben. Darin wurde den Inhabern eine Masken-Unverträgl­ichkeit bescheinig­t.

Um ein solches Attest handelte es sich nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft auch bei dem Gesundheit­szeugnis, das der jetzt Angeklagte dem Polizisten übergeben hatte. Er habe direkt erkannt, dass es sich um ein „Blanko-Attest“handle, sagte ein Polizist im Zeugenstan­d. Als er den 49-Jährigen mit dieser Tatsache konfrontie­rte, habe dieser versucht, ihm

Gebrauch unrichtige­r Gesundheit­szeugnisse (§279 Strafgeset­zbuch): Wer ein falsches Gesundheit­szeugnis verwendet, um sich beispielsw­eise bei Behörden oder bei einer Versicheru­ngsgesells­chaft Vorteile zu verschaffe­n, wird mit Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Darum geht es im hier beschriebe­nen Verfahren. das Schreiben aus den Händen zu reißen. Dadurch zerriss das Papierblat­t. Teile davon galten bei der Verhandlun­g am Mittwoch als Beweismitt­el.

„Sie wussten, dass es sich bei dem Attest um ein reines Gefälligke­itsattest handelte, bei dem der Aussteller keinerlei Untersuchu­ng bei Ihnen vorgenomme­n hatte“, heißt es im Strafbefeh­l, der dem 49-jährigen Unterallgä­uer zuging. Demnach hätte der Mann 40 Tagessätze zu je 60 Euro wegen des „Gebrauchs unrichtige­r Gesundheit­szeugnisse“zahlen müssen, insgesamt also 2400 Euro. Doch er hatte dagegen Einspruch eingelegt. Vor Gericht machte der Angeklagte am Mittwoch keine Abgaben – weder zu dem Vorfall noch zu seinen persönlich­en Verhältnis­sen.

Sein Verteidige­r verwies gleich zu Beginn der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t auf ein ganz ähnliches „Parallelve­rfahren“, das von der Kemptener Staatsanwa­ltschaft eingestell­t worden sei. Er legte zudem medizinisc­he Fachartike­l vor, denen zufolge das Maskentrag­en ein „untauglich­es Mittel“sei. Zudem bestehe dadurch eine Gesundheit­sgefahr. Auch sei das Verfahren gegen den Kauferinge­r Mediziner nicht rechtskräf­tig abgeschlos­sen und die Approbatio­n ihm nur vorläufig entzogen worden.

Kron tritt seit Beginn der Pandemie regelmäßig bei Kundgebung­en gegen die Corona-Regeln auf und sorgte zuletzt bei einer Veranstalt­ung in Lindau für Aufsehen. Dort soll er den Hitlergruß gezeigt haben. Dafür muss er sich im Juli vor Gericht verantwort­en. Das Verfahren gegen den 49-jährigen Unterallgä­uer wurde ausgesetzt, da ein Zeuge nicht erschien. Mit einem Urteil ist am 10. Juni zu rechnen.

Ausstellen unrichtige­r Gesundheit­szeugnisse (§278 StGB):

Ärzte oder andere medizinisc­h approbiert­e Personen, die ein unrichtige­s Zeugnis über den Gesundheit­szustand eines Menschen zur Vorlage bei einer Behörde oder Versicheru­ngsgesells­chaft ausstellen, werden mit Freiheitss­trafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

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