2400 Euro Strafe für falsches Masken-Attest
49-Jähriger legt gegen Strafbefehl Einspruch ein – Das Urteil wird im Juni erwartet
- Ein Vorfall am Rande einer Demonstration der „Querdenker“gegen die Corona-Vorschriften in Kempten hat jetzt vor dem dortigen Amtsgericht ein juristisches Nachspiel. Auf der Anklagebank sitzt ein 49-jähriger Unterallgäuer. Er hatte am 19. Dezember vergangenen Jahres in Kempten an der Demo teilgenommen, wobei er nach eigenen Angaben auch den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz trug. Als sich die Kundgebung am Nachmittag auflöste und Teilnehmer den Veranstaltungsort verließen, wurde er von Polizisten angesprochen, weil er keinen Mund-Nasen-Schutz mehr trug.
Daraufhin zeigte der 49-Jährige einem Polizisten ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt von dem Arzt Dr. Rolf Kron aus Kaufering. Gegen diesen der „Querdenker“-Szene angehörenden Mediziner und Homöopathen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen zahlreicher Fälle, in denen er „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ausgestellt haben soll. Bei ihm hatte bereits im vergangenen Jahr eine Hausdurchsuchung stattgefunden und ein Konto war gesperrt worden. Der Mediziner steht im Verdacht, Blanko-Atteste bundesweit vertrieben zu haben. Darin wurde den Inhabern eine Masken-Unverträglichkeit bescheinigt.
Um ein solches Attest handelte es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch bei dem Gesundheitszeugnis, das der jetzt Angeklagte dem Polizisten übergeben hatte. Er habe direkt erkannt, dass es sich um ein „Blanko-Attest“handle, sagte ein Polizist im Zeugenstand. Als er den 49-Jährigen mit dieser Tatsache konfrontierte, habe dieser versucht, ihm
Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§279 Strafgesetzbuch): Wer ein falsches Gesundheitszeugnis verwendet, um sich beispielsweise bei Behörden oder bei einer Versicherungsgesellschaft Vorteile zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Darum geht es im hier beschriebenen Verfahren. das Schreiben aus den Händen zu reißen. Dadurch zerriss das Papierblatt. Teile davon galten bei der Verhandlung am Mittwoch als Beweismittel.
„Sie wussten, dass es sich bei dem Attest um ein reines Gefälligkeitsattest handelte, bei dem der Aussteller keinerlei Untersuchung bei Ihnen vorgenommen hatte“, heißt es im Strafbefehl, der dem 49-jährigen Unterallgäuer zuging. Demnach hätte der Mann 40 Tagessätze zu je 60 Euro wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“zahlen müssen, insgesamt also 2400 Euro. Doch er hatte dagegen Einspruch eingelegt. Vor Gericht machte der Angeklagte am Mittwoch keine Abgaben – weder zu dem Vorfall noch zu seinen persönlichen Verhältnissen.
Sein Verteidiger verwies gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht auf ein ganz ähnliches „Parallelverfahren“, das von der Kemptener Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei. Er legte zudem medizinische Fachartikel vor, denen zufolge das Maskentragen ein „untaugliches Mittel“sei. Zudem bestehe dadurch eine Gesundheitsgefahr. Auch sei das Verfahren gegen den Kauferinger Mediziner nicht rechtskräftig abgeschlossen und die Approbation ihm nur vorläufig entzogen worden.
Kron tritt seit Beginn der Pandemie regelmäßig bei Kundgebungen gegen die Corona-Regeln auf und sorgte zuletzt bei einer Veranstaltung in Lindau für Aufsehen. Dort soll er den Hitlergruß gezeigt haben. Dafür muss er sich im Juli vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen den 49-jährigen Unterallgäuer wurde ausgesetzt, da ein Zeuge nicht erschien. Mit einem Urteil ist am 10. Juni zu rechnen.
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§278 StGB):
Ärzte oder andere medizinisch approbierte Personen, die ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zur Vorlage bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.