Mieter wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt
Brand in Kressbronner Haus verhandelt
- Hat ein Mieter vor eineinhalb Jahren fahrlässig einen Brand in seiner Wohnung in Kressbronn verursacht, bei dem ein Feuerwehrmann leicht verletzt wurde? Am Donnerstag stand der Mann wegen fahrlässiger Brandstiftung und Körperverletzung vor dem Tettnanger Amtsgericht – und konnte sich an nichts mehr erinnern. Selbst der Sachverständige brachte in seinem eineinhalbstündigen Gutachten kaum Licht in den Rauch.
Es war der 16. November 2019, als die Feuerwehr am frühen Morgen gegen 3 Uhr zu dem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus alarmiert wurde. Vor Ort fanden sie eine verrußte Wohnung und ein um Hilfe rufender Mann am Fenster, der mit einer Leiter in Sicherheit gebracht werden musste.
Der Wohnungsmieter hatte eine Rauchgasvergiftung erlitten und wurde ins Krankenhaus gebracht. Ersten Meldungen zufolge bestand für ihn akute Lebensgefahr. Parallel dazu bahnten sich die mit Atemschutzgeräten beschwerten Wehrmänner den Weg durch das verrauchte Treppenhaus und evakuierten einen weiteren Mann, der vom Deutschen-Roten-Kreuz versorgt wurde. Der Angeklagte gab vor der Richterin an, sich nicht mehr zu erinnern. Er sei nach zweiwöchiger Abwesenheit am Abend erstmals wieder in die Wohnung gekommen, habe mit einer Freundin telefoniert, geraucht, getrunken und ein Asthma-Spray gesprüht, ehe er auf dem Sofa eingeschlafen sei.
„Ich habe nichts gekocht, ich hab‘ nix gemacht“, verteidigte er sich, als die Sprache auf eine mögliche
Brandursache durch ein eventuell eingeschaltetes Kochfeld kam.
Drei junge Feuerwehrmänner sagten im Zeugenstand aus. „Wir haben kaum was gesehen“, schilderte der damals durch den Brand leicht verletzte Feuerwehrmann die Situation bei ihrer Ankunft. Er meinte sich erinnern zu können, dass eine Herdplatte eingeschaltet gewesen sei und ein Topf darauf gestanden habe. Eine Wärmebildkamera habe ein eingeschaltetes Licht gezeigt.
„Alles war kohlrabenschwarz“, berichtete der Wohnungsbesitzer. Er war am nächsten Tag vom Mieter – der „völlig durch den Wind“gewesen sei und wirres Zeug geredet habe – informiert worden, als der gemeinsam mit seiner Mutter vor seiner Tür stand und man anschließend nach Kressbronn gefahren war, um den Brandort zu besichtigen.
Mehr als eineinhalb Stunden berichtete der Sachverständige vor Gericht über seine Untersuchungen der Brandursache, eine Woche nach dem Feuer. Das Ergebnis: Es wurden keine Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung gefunden.
Die Staatsanwältin sah in ihrem Plädoyer die Vorwürfe der fahrlässigen Brandstiftung und Körperverletzung bestätigt. Zu seinen Gunsten würdigte sie die lange zurückliegende Tat und die nur leichte Verletzung eines Feuerwehrmannes. Gegen den Beschuldigten führte sie die zahlreichen Einträge und die sich bestätigten Vorwürfe an. Dem schloss sich das Gericht nicht an. Die Richterin sah den Mann der fahrlässigen Brandstiftung und Körperverletzung überführt und folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Der Angeklagte habe die Herdplatte eingeschaltet, zeigte sie sich überzeugt.