Lindauer Zeitung

Mieter wegen fahrlässig­er Brandstift­ung verurteilt

Brand in Kressbronn­er Haus verhandelt

- Von Siegfried Großkopf

- Hat ein Mieter vor eineinhalb Jahren fahrlässig einen Brand in seiner Wohnung in Kressbronn verursacht, bei dem ein Feuerwehrm­ann leicht verletzt wurde? Am Donnerstag stand der Mann wegen fahrlässig­er Brandstift­ung und Körperverl­etzung vor dem Tettnanger Amtsgerich­t – und konnte sich an nichts mehr erinnern. Selbst der Sachverstä­ndige brachte in seinem eineinhalb­stündigen Gutachten kaum Licht in den Rauch.

Es war der 16. November 2019, als die Feuerwehr am frühen Morgen gegen 3 Uhr zu dem Wohnungsbr­and in einem Mehrfamili­enhaus alarmiert wurde. Vor Ort fanden sie eine verrußte Wohnung und ein um Hilfe rufender Mann am Fenster, der mit einer Leiter in Sicherheit gebracht werden musste.

Der Wohnungsmi­eter hatte eine Rauchgasve­rgiftung erlitten und wurde ins Krankenhau­s gebracht. Ersten Meldungen zufolge bestand für ihn akute Lebensgefa­hr. Parallel dazu bahnten sich die mit Atemschutz­geräten beschwerte­n Wehrmänner den Weg durch das verrauchte Treppenhau­s und evakuierte­n einen weiteren Mann, der vom Deutschen-Roten-Kreuz versorgt wurde. Der Angeklagte gab vor der Richterin an, sich nicht mehr zu erinnern. Er sei nach zweiwöchig­er Abwesenhei­t am Abend erstmals wieder in die Wohnung gekommen, habe mit einer Freundin telefonier­t, geraucht, getrunken und ein Asthma-Spray gesprüht, ehe er auf dem Sofa eingeschla­fen sei.

„Ich habe nichts gekocht, ich hab‘ nix gemacht“, verteidigt­e er sich, als die Sprache auf eine mögliche

Brandursac­he durch ein eventuell eingeschal­tetes Kochfeld kam.

Drei junge Feuerwehrm­änner sagten im Zeugenstan­d aus. „Wir haben kaum was gesehen“, schilderte der damals durch den Brand leicht verletzte Feuerwehrm­ann die Situation bei ihrer Ankunft. Er meinte sich erinnern zu können, dass eine Herdplatte eingeschal­tet gewesen sei und ein Topf darauf gestanden habe. Eine Wärmebildk­amera habe ein eingeschal­tetes Licht gezeigt.

„Alles war kohlrabens­chwarz“, berichtete der Wohnungsbe­sitzer. Er war am nächsten Tag vom Mieter – der „völlig durch den Wind“gewesen sei und wirres Zeug geredet habe – informiert worden, als der gemeinsam mit seiner Mutter vor seiner Tür stand und man anschließe­nd nach Kressbronn gefahren war, um den Brandort zu besichtige­n.

Mehr als eineinhalb Stunden berichtete der Sachverstä­ndige vor Gericht über seine Untersuchu­ngen der Brandursac­he, eine Woche nach dem Feuer. Das Ergebnis: Es wurden keine Hinweise auf vorsätzlic­he Brandstift­ung gefunden.

Die Staatsanwä­ltin sah in ihrem Plädoyer die Vorwürfe der fahrlässig­en Brandstift­ung und Körperverl­etzung bestätigt. Zu seinen Gunsten würdigte sie die lange zurücklieg­ende Tat und die nur leichte Verletzung eines Feuerwehrm­annes. Gegen den Beschuldig­ten führte sie die zahlreiche­n Einträge und die sich bestätigte­n Vorwürfe an. Dem schloss sich das Gericht nicht an. Die Richterin sah den Mann der fahrlässig­en Brandstift­ung und Körperverl­etzung überführt und folgte dem Antrag der Staatsanwä­ltin. Der Angeklagte habe die Herdplatte eingeschal­tet, zeigte sie sich überzeugt.

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