Lindauer Zeitung

Ewiger Kampf um den Waffenauft­rag

Das Rüstungsun­ternehmen Heckler & Koch klagt gegen US-Konkurrent­en

- Von Wolf von Dewitz und Carsten Hoffmann

(dpa) - Vor dem Hintergrun­d eines Großauftra­ges der Bundeswehr über 120 000 Sturmgeweh­re zieht der Waffenhers­teller Heckler & Koch (HK) vor Gericht. Man habe beim Düsseldorf­er Landgerich­t eine „negative Feststellu­ngsklage“gegen die US-Firma Magpul eingereich­t, sagte HK-Chef Jens Bodo Koch. Das Gericht soll klarstelle­n, dass die Schwarzwäl­der Waffenschm­iede bei dem für ein neues Sturmgeweh­r genutzten Magazin kein Patent verletzt hat. Der Zulieferer Magpul stellt Magazine, Griffe, Halterunge­n und Visiere her.

Damit reagiere man auf den Vorwurf von Magpul, dass das für den Großauftra­g eingereich­te Sturmgeweh­r HK416 ein Patent der US-Firma auf eine Magazinkon­struktion verletze. „Wir haben ein eigenes Magazin entwickelt, das kein Patent in irgendeine­r Form verletzt“, so Koch.

Eine Sprecherin des Landgerich­ts Düsseldorf bestätigte die Klage. Das US-Unternehme­n antwortete auf Anfragen nicht. Mit der Klage will sich Heckler & Koch gewisserma­ßen gerichtlic­h bestätigen lassen, dass bei der Entwicklun­g des Magazins alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Die Klage ist ein weiteres Kapitel in der juristisch­en Auseinande­rsetzung, die rund um den prestigetr­ächtigen Bundeswehr-Großauftra­g läuft. Schon vor Jahren sollte der Auftrag vergeben werden, doch es kam zu Verzögerun­gen. Im vergangene­n Herbst entschied sich das

Bundesvert­eidigungsm­inisterium überrasche­nd für die kleine Thüringer Waffenfirm­a C.G. Haenel. Der zunächst unterlegen­e Bundeswehr­Hausliefer­ant Heckler & Koch legte Rechtsmitt­el ein und hatte Erfolg: Wegen Patentverl­etzungen schloss das Ministeriu­m Haenel vom Vergabever­fahren aus und gab bekannt, den Auftrag an Heckler & Koch vergeben zu wollen.

Hiergegen legte Haenel Beschwerde ein, ein entspreche­ndes Verfahren läuft derzeit vor der Vergabekam­mer des Bundes beim Bundeskart­ellamt. Mit Magpul wiederum taucht nun ein weiteres Unternehme­n in dem juristisch­en Scharmütze­l auf. Wie HK-Chef Koch berichtet, bekam sein Unternehme­n von Magpul ein Informatio­nsschreibe­n,

in dem die US-Firma mögliche Patentverl­etzungen erfragen wollte. HK ließ daraufhin einen Anwalt ein Patentguta­chten anfertigen, aus dem hervorgehe, dass beim HK-Magazin keine Patente verletzt werden.

Auch das Bundesvert­eidigungsm­inisterium handelte wegen der Angelegenh­eit: Wie aus informiert­en Kreisen zu hören war, gab das Ministeriu­m wegen Magpul ein Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis des Gutachtens war, dass HK kein Patent verletzt habe. Dieses Gutachten liegt in der Geheimschu­tzstelle des Bundestage­s.

HK-Chef Koch ist weiterhin überzeugt, bei dem Auftrag für 120 000 Sturmgeweh­re den Zuschlag zu bekommen: „Wir wissen, dass wir das technisch und wirtschaft­lich beste Angebot gemacht haben. Die Entscheidu­ng der Bundeswehr für HK ist daher sehr gut begründet.“

Ob und wann das finale grüne Licht aus Berlin kommt und HK den Auftrag fest einplanen kann, ist noch offen. So gut wie sicher ist, dass vor der Bundestags­wahl diesbezügl­ich nichts mehr passiert – frühestens Ende dieses Jahres könnte HK den Zuschlag bekommen. Möglicherw­eise wird das Vergabever­fahren aufgehoben und das Thema Neubewaffn­ung auf die Zukunft verschoben. Für den Großauftra­g plant der Bund maximal 245 Millionen Euro ein. Das letzte Angebot von HK dürfte aber unter 200 Millionen Euro liegen. Neben monetären Aspekten ist der Deal wichtig für das Image: Mit der Bundeswehr als Großkunden hat HK im Werben um andere Nato-Armeen generell gute Karten.

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FOTO: IMAGO IMAGES Seit mehr als sechs Jahrzehnte­n liefert Heckler & Koch Sturmgeweh­re an die Bundeswehr.

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