Kaum noch Erinnerungen an die blutige Nacht
Drei junge Männer werden vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen
(mpf) - Die Aussagen der Zeugen und Angeklagten waren widersprüchlich. Sie konnten sich nicht mehr genau an die Auseinandersetzung im August 2020 erinnern. Deshalb sprach Richterin Verena Reinisch die drei Angeklagten vor dem Amtsgericht Sonthofen von der gefährlichen Körperverletzung frei. „Die Zweifel an den Schilderungen der Beteiligten sind zu groß und nicht glaubhaft genug“, begründete die Richterin das Urteil. Auch deshalb, weil sowohl Angeklagte und auch Zeugen angetrunken waren, wie sie berichteten.
Ein 21-Jähriger wurde beschuldigt, an einem Augustabend 2020 vor einer Oberallgäuer Bar einen 37-Jährigen mit der Faust niedergestreckt zu haben. Seine beiden Kumpels (20 und 19 Jahre alt) sollen anschließend auf den am Boden liegenden Barbesucher eingetreten haben. Dieser habe dabei eine Schlüsselbeinfraktur erlitten, Anklage.
Ausgangspunkt des Streits war eine Unterhaltung des 37-Jährigen mit der Freundin eines der Angeklagten. Der 37-Jährige soll im Verlauf des Abends aufdringlich geworden sein. Daraufhin stellte ihn der 20-Jährige vor der Bar zu Rede. Nachdem sich beide beschimpft hatten, schlug der 20-Jährige dem 37-Jährigen mit der Faust an den Kopf. Dieser wehrte sich mit einer Bierflasche und schlug dem Angreifer auf die Nase und die Wange. Danach streckte ihn der 21Jährige einem Faustschlag ins Gesicht nieder.
Doch sowohl der Geschädigte als auch die drei angeklagten jungen Männer schilderten unterschiedliche Versionen, wie es zu der Auseinandersetzung gekommen war und wie sie verlief. Der 37-Jährige behauptete,
lautete
die dass er sich mit der Freundin des 19-Jährigen unterhalten und ihr beim Verlassen des Lokals lediglich einen Handkuss gegeben habe. Von „Anmache“könne keine Rede sein. Generell könne er sich an den weiteren Verlauf des Abends nicht mehr genau erinnern, da er ein paar Bier und Schnäpse getrunken habe. „Ich bin geschlagen und getreten worden. Von wem, kann ich nicht mehr sagen. Ich habe mich daraufhin mit der Flasche in der Hand gewehrt“, berichtete der Geschädigte. Für diese Aktion entschuldigte er sich vor Gericht bei dem 20-Jährigen, dessen Nase nach dem Schlag mit der Bierflasche stark geblutet hatte. Auch der 21-Jährige zeigte Reue. Er sagte, dass es ihm leid tue, den 37-Jährigen zu Boden gestreckt zu haben.
Auch die Zeuginnen hatten völlig unterschiedliche Erinnerungen an den Abend. Eine berichtete, dass sich die jungen Männer zwar gestritten hätten, sie jedoch nicht sagen könne, wer zugeschlagen und wer zugetreten habe. Sie könne sich nur noch an die heftig blutende Nase einer der Streithähne erinnern. Eine andere Zeugin will beobachtet haben, dass es fünf oder sechs Männer gewesen seien, die den 37-Jährigen bedrängten. Zudem habe es sich nicht um einen Faustschlag, sondern um eine Watsche ins Gesicht gehandelt. Der Geschädigte sei geschubst und nicht getreten worden. Noch verwirrender wurde es, als ein Zeuge schilderte, dass es keinen einzigen Tritt gegeben habe.
Sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidiger der Angeklagten sprachen sich dafür aus, die drei jungen Männer freizusprechen, da nicht eindeutig festzustellen sei, was an dem Abend vor der Bar im vergangenen Jahr passiert ist.
„Die Zweifel an den Schilderungen der Beteiligten sind zu
groß und nicht glaubhaft genug.“
Richterin