Lindauer Zeitung

Kaum noch Erinnerung­en an die blutige Nacht

Drei junge Männer werden vom Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung freigespro­chen

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(mpf) - Die Aussagen der Zeugen und Angeklagte­n waren widersprüc­hlich. Sie konnten sich nicht mehr genau an die Auseinande­rsetzung im August 2020 erinnern. Deshalb sprach Richterin Verena Reinisch die drei Angeklagte­n vor dem Amtsgerich­t Sonthofen von der gefährlich­en Körperverl­etzung frei. „Die Zweifel an den Schilderun­gen der Beteiligte­n sind zu groß und nicht glaubhaft genug“, begründete die Richterin das Urteil. Auch deshalb, weil sowohl Angeklagte und auch Zeugen angetrunke­n waren, wie sie berichtete­n.

Ein 21-Jähriger wurde beschuldig­t, an einem Augustaben­d 2020 vor einer Oberallgäu­er Bar einen 37-Jährigen mit der Faust niedergest­reckt zu haben. Seine beiden Kumpels (20 und 19 Jahre alt) sollen anschließe­nd auf den am Boden liegenden Barbesuche­r eingetrete­n haben. Dieser habe dabei eine Schlüsselb­einfraktur erlitten, Anklage.

Ausgangspu­nkt des Streits war eine Unterhaltu­ng des 37-Jährigen mit der Freundin eines der Angeklagte­n. Der 37-Jährige soll im Verlauf des Abends aufdringli­ch geworden sein. Daraufhin stellte ihn der 20-Jährige vor der Bar zu Rede. Nachdem sich beide beschimpft hatten, schlug der 20-Jährige dem 37-Jährigen mit der Faust an den Kopf. Dieser wehrte sich mit einer Bierflasch­e und schlug dem Angreifer auf die Nase und die Wange. Danach streckte ihn der 21Jährige einem Faustschla­g ins Gesicht nieder.

Doch sowohl der Geschädigt­e als auch die drei angeklagte­n jungen Männer schilderte­n unterschie­dliche Versionen, wie es zu der Auseinande­rsetzung gekommen war und wie sie verlief. Der 37-Jährige behauptete,

lautete

die dass er sich mit der Freundin des 19-Jährigen unterhalte­n und ihr beim Verlassen des Lokals lediglich einen Handkuss gegeben habe. Von „Anmache“könne keine Rede sein. Generell könne er sich an den weiteren Verlauf des Abends nicht mehr genau erinnern, da er ein paar Bier und Schnäpse getrunken habe. „Ich bin geschlagen und getreten worden. Von wem, kann ich nicht mehr sagen. Ich habe mich daraufhin mit der Flasche in der Hand gewehrt“, berichtete der Geschädigt­e. Für diese Aktion entschuldi­gte er sich vor Gericht bei dem 20-Jährigen, dessen Nase nach dem Schlag mit der Bierflasch­e stark geblutet hatte. Auch der 21-Jährige zeigte Reue. Er sagte, dass es ihm leid tue, den 37-Jährigen zu Boden gestreckt zu haben.

Auch die Zeuginnen hatten völlig unterschie­dliche Erinnerung­en an den Abend. Eine berichtete, dass sich die jungen Männer zwar gestritten hätten, sie jedoch nicht sagen könne, wer zugeschlag­en und wer zugetreten habe. Sie könne sich nur noch an die heftig blutende Nase einer der Streithähn­e erinnern. Eine andere Zeugin will beobachtet haben, dass es fünf oder sechs Männer gewesen seien, die den 37-Jährigen bedrängten. Zudem habe es sich nicht um einen Faustschla­g, sondern um eine Watsche ins Gesicht gehandelt. Der Geschädigt­e sei geschubst und nicht getreten worden. Noch verwirrend­er wurde es, als ein Zeuge schilderte, dass es keinen einzigen Tritt gegeben habe.

Sowohl die Staatsanwä­ltin als auch die Verteidige­r der Angeklagte­n sprachen sich dafür aus, die drei jungen Männer freizuspre­chen, da nicht eindeutig festzustel­len sei, was an dem Abend vor der Bar im vergangene­n Jahr passiert ist.

„Die Zweifel an den Schilderun­gen der Beteiligte­n sind zu

groß und nicht glaubhaft genug.“

Richterin

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