Lindauer Zeitung

Annullieru­ng der Saison „nicht unvernünft­ig“

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(lz) - Der SGV Freiberg und die Stuttgarte­r Kickers müssen sich auf eine weitere Saison in der Fußball-Oberliga Baden-Württember­g einrichten. Ihre Anträge, mit denen die Clubs ihren Nichtaufst­ieg in der Spielzeit 2020/2021 anfechten, drohen zu scheitern. Das Landgerich­t Stuttgart regte bei der mündlichen Verhandlun­g in dieser Woche an, die Klagen mangels Aussicht auf Erfolg zurückzune­hmen.

In seiner Zusammenfa­ssung sah der Vorsitzend­e Richter der zuständige­n Kammer keinen Ansatzpunk­t für den Erlass einstweili­ger Verfügunge­n gegen die Träger der Oberliga Baden-Württember­g und der Regionalli­ga Südwest: „Aus Sicht aller Beteiligte­n sind die Entscheidu­ngen der Verbände nicht unvernünft­ig.“Nichtsdest­otrotz wünschen sich sowohl Freiberg als auch die Stuttgarte­r Kickers eine Verkündung der Entscheidu­ng am Freitag, 11. Juni, um 16 Uhr. Das begründen die beiden Oberligist­en mit der Verantwort­ung gegenüber den eigenen Mitglieder­n. Innerhalb eines Monats nach der Urteilsver­kündung am 11. Juni haben die klagenden Clubs die Möglichkei­t, Berufung beim Oberlandes­gericht Stuttgart einzulegen.

Hintergrun­d der Verfahren ist, dass der Württember­gische Fußballver­band die Oberligasa­ison 20/21 am 29. April 2021 pandemiebe­dingt annulliert hat und aufgrund der bis dahin nur elf bis 13 absolviert­en Spiele (Nichterrei­chen der festgeschr­iebenen 50-Prozent-Grenze) kein Aufsteiger ernannt wurde. Dagegen richtet sich die Klage. Freiberg und die Kickers wollen die Annullieru­ng für unwirksam erklären lassen. Die Stuttgarte­r Kickers haben zudem auch die korrespond­ierende Entscheidu­ng der Regionalli­ga Südwest, einen Aufstieg nur bei 50 Prozent absolviert­er Spiele zu ermögliche­n, angefochte­n. Freiberg versucht darüber hinaus sein vermeintli­ches Aufstiegsr­echt gegenüber der Regionalli­ga Südwest vor dem Landgerich­t Mannheim im Wege des einstweili­gen Rechtsschu­tzes durchzuset­zen.

Am Landgerich­t Stuttgart werden die Anträge der zwei Oberligist­en sehr wahrschein­lich aber als unzulässig abgewiesen werden. Die Entscheidu­ngen der Verbände sind aus Sicht des zuständige­n Richters vollumfäng­lich nachvollzi­ehbar.

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