Annullierung der Saison „nicht unvernünftig“
(lz) - Der SGV Freiberg und die Stuttgarter Kickers müssen sich auf eine weitere Saison in der Fußball-Oberliga Baden-Württemberg einrichten. Ihre Anträge, mit denen die Clubs ihren Nichtaufstieg in der Spielzeit 2020/2021 anfechten, drohen zu scheitern. Das Landgericht Stuttgart regte bei der mündlichen Verhandlung in dieser Woche an, die Klagen mangels Aussicht auf Erfolg zurückzunehmen.
In seiner Zusammenfassung sah der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer keinen Ansatzpunkt für den Erlass einstweiliger Verfügungen gegen die Träger der Oberliga Baden-Württemberg und der Regionalliga Südwest: „Aus Sicht aller Beteiligten sind die Entscheidungen der Verbände nicht unvernünftig.“Nichtsdestotrotz wünschen sich sowohl Freiberg als auch die Stuttgarter Kickers eine Verkündung der Entscheidung am Freitag, 11. Juni, um 16 Uhr. Das begründen die beiden Oberligisten mit der Verantwortung gegenüber den eigenen Mitgliedern. Innerhalb eines Monats nach der Urteilsverkündung am 11. Juni haben die klagenden Clubs die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen.
Hintergrund der Verfahren ist, dass der Württembergische Fußballverband die Oberligasaison 20/21 am 29. April 2021 pandemiebedingt annulliert hat und aufgrund der bis dahin nur elf bis 13 absolvierten Spiele (Nichterreichen der festgeschriebenen 50-Prozent-Grenze) kein Aufsteiger ernannt wurde. Dagegen richtet sich die Klage. Freiberg und die Kickers wollen die Annullierung für unwirksam erklären lassen. Die Stuttgarter Kickers haben zudem auch die korrespondierende Entscheidung der Regionalliga Südwest, einen Aufstieg nur bei 50 Prozent absolvierter Spiele zu ermöglichen, angefochten. Freiberg versucht darüber hinaus sein vermeintliches Aufstiegsrecht gegenüber der Regionalliga Südwest vor dem Landgericht Mannheim im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchzusetzen.
Am Landgericht Stuttgart werden die Anträge der zwei Oberligisten sehr wahrscheinlich aber als unzulässig abgewiesen werden. Die Entscheidungen der Verbände sind aus Sicht des zuständigen Richters vollumfänglich nachvollziehbar.