Urteil im Zecher Mordprozess erst Mitte Juli geplant
(jule) - Der Revisionsprozess im Zecher Mordfall zieht sich. Der dritte Verhandlungstag dauerte am Montag nur etwa eine halbe Stunde. Ein Urteil gibt es voraussichtlich erst Mitte Juli.
Am Montagmorgen wurden lediglich einige Urkunden verlesen. Andere Dokumente, wie die Krankenakten des Angeklagten Albert M. aus Rumänien, lesen sich Richter, Staatsanwaltschaft und Nebenklage bis zum nächsten Termin am 28. Juni durch.
Bis dahin wird der psychiatrische Gutachter, der Albert M. schon im ersten Verfahren untersucht hat, noch einmal mit ihm sprechen und ein weiteres Gutachten verfassen. Eine vom Gericht bestellte zweite Gutachterin lehnt Albert M. ab. Sie hatte beim ersten Verhandlungstag des Revisionsprozesses ausgesagt, dass sie keine Gründe für eine verminderte Steuerungsfähigkeit oder gar eine Schuldunfähigkeit sehe. Der Gutachter aus dem ersten Verfahren schließt bislang zumindest nicht aus, dass Albert M. zum Zeitpunkt der Tat nur vermindert steuerungsfähig war.
Und das scheint Albert M.s einziger Strohhalm zu sein. Der heute 40Jährige wurde 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung wegen Mordes, Brandstiftung und Diebstahl verurteilt. Das Landgericht Kempten sah es damals als erwiesen an, dass er Anfang März 2017 einen Rentner in Zech erwürgt hat. Um die Tat zu vertuschen, habe Albert M. das Haus in Brand gesteckt.
Für den BGH ist es unbestritten, dass Albert M. der Täter ist. Allerdings sei die Kammer des Landgerichts nicht genug auf die psychische Verfassung des Täters und deren Folgen für das Strafmaß eingegangen. Nach der Aussage des Gutachters gibt es vermutlich am 14. Juli ein Urteil.