Lindauer Zeitung

Urteil im Zecher Mordprozes­s erst Mitte Juli geplant

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(jule) - Der Revisionsp­rozess im Zecher Mordfall zieht sich. Der dritte Verhandlun­gstag dauerte am Montag nur etwa eine halbe Stunde. Ein Urteil gibt es voraussich­tlich erst Mitte Juli.

Am Montagmorg­en wurden lediglich einige Urkunden verlesen. Andere Dokumente, wie die Krankenakt­en des Angeklagte­n Albert M. aus Rumänien, lesen sich Richter, Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage bis zum nächsten Termin am 28. Juni durch.

Bis dahin wird der psychiatri­sche Gutachter, der Albert M. schon im ersten Verfahren untersucht hat, noch einmal mit ihm sprechen und ein weiteres Gutachten verfassen. Eine vom Gericht bestellte zweite Gutachteri­n lehnt Albert M. ab. Sie hatte beim ersten Verhandlun­gstag des Revisionsp­rozesses ausgesagt, dass sie keine Gründe für eine vermindert­e Steuerungs­fähigkeit oder gar eine Schuldunfä­higkeit sehe. Der Gutachter aus dem ersten Verfahren schließt bislang zumindest nicht aus, dass Albert M. zum Zeitpunkt der Tat nur vermindert steuerungs­fähig war.

Und das scheint Albert M.s einziger Strohhalm zu sein. Der heute 40Jährige wurde 2018 zu einer lebenslang­en Haftstrafe mit Sicherungs­verwahrung wegen Mordes, Brandstift­ung und Diebstahl verurteilt. Das Landgerich­t Kempten sah es damals als erwiesen an, dass er Anfang März 2017 einen Rentner in Zech erwürgt hat. Um die Tat zu vertuschen, habe Albert M. das Haus in Brand gesteckt.

Für den BGH ist es unbestritt­en, dass Albert M. der Täter ist. Allerdings sei die Kammer des Landgerich­ts nicht genug auf die psychische Verfassung des Täters und deren Folgen für das Strafmaß eingegange­n. Nach der Aussage des Gutachters gibt es vermutlich am 14. Juli ein Urteil.

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