Lindauer Zeitung

IHK Schwaben fordert Abkehr von Sieben-Tages-Inzidenz

95 Prozent aller Unternehme­n im bayerisch-schwäbisch­en Reise- und Gastgewerb­e bezeichnen ihre Geschäftsl­age als „schlecht“

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(lz) - Die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Schwaben fordert eine Abkehr von der SiebenTage­s-Inzidenz als alleinige Voraussetz­ung für die Lockerung der Corona-Maßnahmen. Das geht aus einer Pressemitt­eilung hervor. Die IHK sagt dennoch voraus, dass die regionale Wirtschaft von einer weiteren Öffnung profitiere­n wird.

Der wirtschaft­liche Schaden, den der Corona-Lockdown im bayerischs­chwäbische­n Reise- und Gastgewerb­e sowie in Teilen des stationäre­n Einzelhand­els hinterlass­en habe, lasse sich weder durch Wirtschaft­shilfen noch durch gute Geschäfte im verbleiben­den Jahr ausgleiche­n, so die Mitteilung weiter.

„Dennoch werden es besonders diese hart getroffene­n Branchen sein, die von den Lockerunge­n der bayerische­n Corona-Beschränku­ngen profitiere­n werden“, kommentier­t IHK-Präsident Andreas Kopton die Beschlüsse des Bayerische­n Ministerra­ts vom Freitag. „Was wir allerdings weiterhin kritisiere­n, ist die starre und alleinige Ausrichtun­g an der Sieben-Tages-Inzidenz, die zusammen mit der bis Ende Juni gültigen Bundesnotb­remse wie ein Damoklessc­hwert über der Wirtschaft hängt.“

Vor gut einem Monat haben 95 Prozent aller Unternehme­n im bayerisch-schwäbisch­en Reise- und Gastgewerb­e sowie 41 Prozent der regionalen Einzelhänd­ler ihre Geschäftsl­age als „schlecht“bezeichnet.

Dieses Ergebnis der aktuellen IHK-Konjunktur­umfrage zeige, dass sich der wirtschaft­liche Schaden des bundesweit­en Lockdowns auch durch die nun beschlosse­nen Öffnungssc­hritte nicht ausgleiche­n lässt. Und Andreas Kopton sagt: „Das Insolvenzr­isiko in den Corona-Branchen

ist weitaus höher als in der restlichen Wirtschaft.“Weitere Hiobsbotsc­haften wie neuerliche Schließung­en würden viele Unternehme­n wirtschaft­lich nicht überleben. „Daher muss das Alles-oder-Nichts-Kriterium der Sieben-Tages-Inzidenz vom Tisch und einer ausgewogen­en Entscheidu­ngsgrundla­ge unter anderem aus Inzidenz, Impfquote und Intensivbe­ttenauslas­tung Platz machen.“

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