Nächster Öffnungsschritt tritt im Kreis in Kraft
Änderung der Corona-Verordnung macht weitere Lockerungen im Landkreis Ravensburg möglich
- Die Corona-Regeln im Landkreis Ravensburg sind weiter gelockert worden. Möglich ist das durch eine kürzlich von der Landesregierung verabschiedete Änderung der CoronaVerordnung. Damit tritt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage infolge unter 50 liegt, unmittelbar Öffnungsschritt 3 in Kraft. Dies war im Landkreis Ravensburg am Montag der Fall und bedeutet Lockerungen Lebensbereichen Freizeit, Arbeit und Schule.
Das Landratsamt gab am Montag bekannt, dass mit der jetzt geltenden Öffnungsstufe 3
für Treffen im privaten oder öffentlichen Raum weiter gelockert
Kontaktbeschränkungen
werden. Ab sofort sind wieder Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Für Treffen mit Kindern, beispielsweise an Kindergeburtstagen oder Ähnlichem, gilt: Fünf weitere Kinder unter 14 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dürfen dazukommen.
Auch für den gibt es gelockerte Auflagen: So sind mehr Kunden in Abhängigkeit der Verkaufsfläche zulässig und die Testpflicht entfällt. Dadurch darf in Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ein Kunde pro zehn Quadratmeter empfangen werden. Für noch größere Geschäfte – ausgenommen davon ist der Lebensmittelhandel – gilt die Regel: ein
Einzelhandel
„Archive, Büchereien und Bibliotheken
zoologische und botanische Gärten und Galerien, Gedenkstätten und Museen“,
Kunde pro 20 Quadratmeter.
öffnen ohne Auflagen, ebenso
heißt es in einer Pressemitteilung der Stabsstelle des Landratsamts.
Weiter dürfen
wieder von 6 bis 1 Uhr öffnen. Im Innenbereich gilt weiterhin, dass ein Gast pro 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche zugelassen ist – dabei muss allerdings ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt sein. Im Außenbereich sind die AHA-Regeln einzuhalten. Dasselbe gilt auch für Shisha- und Raucherbars sowie
wie Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Rauchen ist innerhalb geschlossener
Bars
Restaurants und
Vergnügungsstätten
Räume nach wie vor nicht erlaubt.
Lockerungen gibt es mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“zudem für
Vortrags- und Informationsveranstaltungen:
„Damit dürfen notwendige Veranstaltungen wie zum Beispiel an Hochschulen und Akademien mit bis zu 250 Personen innen und außen bis 500 Personen stattfinden“, teilt das Landratsamt mit. Dasselbe gilt auch für
– dazu zählen etwa Theater-, Opern- und Konzertaufführungen.
Auch von juristischen Personen, Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner mit bis zu 500 Teilnehmern im Freien oder 250 Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume
Gremiensitzungen
Kulturveranstaltungen
sind gestattet. Das gilt ebenso für
die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs beziehungsweise der sozialen Fürsorge dienen, und für
des Amateur-, Profi- und Spitzensports.
Der fachpraktische
an allen Ravensburger Schulen ist dann ab Mittwoch auch wieder in Hallen möglich, jedoch ausschließlich für kontaktarme Sportarten. Dagegen ist „fachpraktischer Sportunterricht im Freien jeglicher Art“an allen Schulen im Landkreis wieder zulässig. Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiter unter der 50er-Marke bleiben, wäre die Rückkehr zum kompletten Präsenzunterricht bereits ab Freitag möglich.
geschäftliche Veranstaltungen,
Wettkampfveranstaltungen
Sportunterricht