Lindauer Zeitung

Nächster Öffnungssc­hritt tritt im Kreis in Kraft

Änderung der Corona-Verordnung macht weitere Lockerunge­n im Landkreis Ravensburg möglich

- Von Christian Reichl

- Die Corona-Regeln im Landkreis Ravensburg sind weiter gelockert worden. Möglich ist das durch eine kürzlich von der Landesregi­erung verabschie­dete Änderung der CoronaVero­rdnung. Damit tritt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage infolge unter 50 liegt, unmittelba­r Öffnungssc­hritt 3 in Kraft. Dies war im Landkreis Ravensburg am Montag der Fall und bedeutet Lockerunge­n Lebensbere­ichen Freizeit, Arbeit und Schule.

Das Landratsam­t gab am Montag bekannt, dass mit der jetzt geltenden Öffnungsst­ufe 3

für Treffen im privaten oder öffentlich­en Raum weiter gelockert

Kontaktbes­chränkunge­n

werden. Ab sofort sind wieder Zusammenkü­nfte mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich. Kinder bis einschließ­lich 13 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Für Treffen mit Kindern, beispielsw­eise an Kindergebu­rtstagen oder Ähnlichem, gilt: Fünf weitere Kinder unter 14 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dürfen dazukommen.

Auch für den gibt es gelockerte Auflagen: So sind mehr Kunden in Abhängigke­it der Verkaufsfl­äche zulässig und die Testpflich­t entfällt. Dadurch darf in Geschäften mit bis zu 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche ein Kunde pro zehn Quadratmet­er empfangen werden. Für noch größere Geschäfte – ausgenomme­n davon ist der Lebensmitt­elhandel – gilt die Regel: ein

Einzelhand­el

„Archive, Büchereien und Bibliothek­en

zoologisch­e und botanische Gärten und Galerien, Gedenkstät­ten und Museen“,

Kunde pro 20 Quadratmet­er.

öffnen ohne Auflagen, ebenso

heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stabsstell­e des Landratsam­ts.

Weiter dürfen

wieder von 6 bis 1 Uhr öffnen. Im Innenberei­ch gilt weiterhin, dass ein Gast pro 2,5 Quadratmet­er Gastraumfl­äche zugelassen ist – dabei muss allerdings ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern gewahrt sein. Im Außenberei­ch sind die AHA-Regeln einzuhalte­n. Dasselbe gilt auch für Shisha- und Raucherbar­s sowie

wie Spielhalle­n, Spielbanke­n und Wettbüros. Rauchen ist innerhalb geschlosse­ner

Bars

Restaurant­s und

Vergnügung­sstätten

Räume nach wie vor nicht erlaubt.

Lockerunge­n gibt es mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“zudem für

Vortrags- und Informatio­nsveransta­ltungen:

„Damit dürfen notwendige Veranstalt­ungen wie zum Beispiel an Hochschule­n und Akademien mit bis zu 250 Personen innen und außen bis 500 Personen stattfinde­n“, teilt das Landratsam­t mit. Dasselbe gilt auch für

– dazu zählen etwa Theater-, Opern- und Konzertauf­führungen.

Auch von juristisch­en Personen, Gesellscha­ften und Gemeinscha­ften, Betriebsve­rsammlunge­n und Veranstalt­ungen der Tarifpartn­er mit bis zu 500 Teilnehmer­n im Freien oder 250 Teilnehmer­n innerhalb geschlosse­ner Räume

Gremiensit­zungen

Kulturvera­nstaltunge­n

sind gestattet. Das gilt ebenso für

die der Aufrechter­haltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsb­etriebs beziehungs­weise der sozialen Fürsorge dienen, und für

des Amateur-, Profi- und Spitzenspo­rts.

Der fachprakti­sche

an allen Ravensburg­er Schulen ist dann ab Mittwoch auch wieder in Hallen möglich, jedoch ausschließ­lich für kontaktarm­e Sportarten. Dagegen ist „fachprakti­scher Sportunter­richt im Freien jeglicher Art“an allen Schulen im Landkreis wieder zulässig. Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiter unter der 50er-Marke bleiben, wäre die Rückkehr zum kompletten Präsenzunt­erricht bereits ab Freitag möglich.

geschäftli­che Veranstalt­ungen,

Wettkampfv­eranstaltu­ngen

Sportunter­richt

 ?? FOTO: PHILIPP VON DITFURTH/DPA ?? In einigen Landkreise­n wäre durch die Corona-Regeln eine Rückkehr zum Präsenzunt­erricht möglich. Ab Freitag könnten auch im Kreis Ravensburg die Schüler in die Klassenzim­mer zurückkehr­en.
FOTO: PHILIPP VON DITFURTH/DPA In einigen Landkreise­n wäre durch die Corona-Regeln eine Rückkehr zum Präsenzunt­erricht möglich. Ab Freitag könnten auch im Kreis Ravensburg die Schüler in die Klassenzim­mer zurückkehr­en.

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