Fördermittel für die eigenen vier Wände
Welche Hilfen die Bundesländer für Bau und Kauf von Immobilien zur Verfügung stellen
- Viele Häuslebauer kennen inzwischen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Fördermittel zum Bau oder Kauf von Wohnungen und Häusern zur Verfügung stellt. Doch gibt es Hilfen auch von anderer Seite: Jedes Bundesland hat ein eigenes Förderinstitut und ebenso können auch Kommunen und Kirchen Baufamilien bei der Umsetzung ihres Projektes unterstützen.
So fördern die Bundesländer:
Wer als Privatperson seinen Immobilienwunsch umsetzen will, kann auf Förderprogramme der Länder hoffen. Diese Programme geben Gelder vor allem für den Neubau oder den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum und Modernisierungsmaßnahmen sowie den Ausbau vorhandener Immobilien. Doch auch wenn Hauseigentümer ihren Wohnraum barrierefrei umbauen oder energieeffizient sanieren, gibt es dazu Mittel. „Unter den Fördermitteln sind die KfW-Förderkredite besonders gefragt“, erläutert Mirjam Mohr, Vorständin Privatkundengeschäft der Interhyp AG, die Situation. „Landesfördermittel werden je nach Region inzwischen häufiger nachgefragt und wir empfehlen, sie in Erwägung zu ziehen.“
Der Schwerpunkt der Landesinstitute liegt in der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Wohnraumförderung. Ziel dabei ist es, auch Familien mit geringerem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit zu verschaffen, eine selbst genutzte Immobilie zu bauen oder zu kaufen. Geregelt ist dies über das bundesweit geltende Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), welches die Länder umsetzen und in Eigenregie ausgestalten. Das hat zur Folge, dass Förderwillige grundsätzlich Einkommensgrenzen einhalten müssen, diese sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, ebenso wie auch die einzelnen Programme und deren Konditionen. Die Förderung richtet sich vorgieeffizientes nehmlich an Familien oder Alleinstehende mit Kindern.
Details:
In erster Linie findet die Unterstützung durch Förderdarlehen statt. Diese liegen teilweise bei einem Zinssatz von Null Prozent wie beispielsweise in Niedersachsen oder Baden-Württemberg, sind aber in jedem Fall sehr günstig.
Kostenlos sind die Förderdarlehen damit nicht, denn es fallen Bearbeitungsund Verwaltungskosten an. Die Darlehenshöhe ist dabei begrenzt, entweder über einen Pauschalbetrag je Quadratmeter oder auf ein Vorhaben bezogen.
Zudem darf der Wohnraum nur eine bestimmte Größe je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen aufweisen. Manchmal gibt es zusätzlich zum Darlehen einen Zuschuss beispielweise für besonders eneroder altersgerechtes Bauen.
Baden-Württemberg:
Die L-Bank gewährt ein Darlehen in Abhängigkeit von der Anzahl minderjähriger Kinder im Haushalt. Bei einem Kind beträgt das Grunddarlehen 200 000 Euro, bei drei Kindern 270 000 Euro. Die Förderung gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien, wenn sie bestimmte Energiekriterien erfüllen.
Für Neubauten ist das KfW-Effizienzhaus 55 der Maßstab, bei einer Bestandsimmobilie die energetische Sanierung auf ein vergleichbares Niveau. Der Darlehenszins beträgt für die ersten 15 Jahre Null Prozent, die Tilgung 2,25 Prozent mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 15 Monaten. Ein Tilgungszuschuss ist ebenfalls möglich. Weitere Bausteine sind eine Zusatzförderung für barrierefreies Bauen oder Sanieren. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie kann man ebenfalls eine Zusatzförderung zur energetischen Sanierung beantragen.
Weitere
Fördermöglichkeiten:
Viele Länderprogramme sind mit Förderungen der KfW oder des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle kombinierbar. Teilweise fördern auch Kommunen Baufamilien mit Zuschüssen, Darlehen oder verbilligtem Bauland. Nachfragen im Rathaus verschaffen Klarheit. Ebenso können die Kirchen Familien mit Bauland – in Form von Erbpachtgrundstücken – versorgen, allerdings gilt dies nur für Mitglieder. Ansprechpartner sind die Landeskirchen oder das Generalvikariat. Die Internetseite aktion-pro-eigenheim.de bietet unter dem Punkt Förderung einen Überblick über kommunale und kirchliche Fördermittel.