Infektionen in Asylunterkünften lassen Inzidenz steigen
Inzidenz im Landkreis Lindau liegt bei fast 50, Tendenz steigend – was das für Einschränkungen bedeuten könnte
- Im Landkreis Lindau steigen seit dem Wochenende die Infektionszahlen wieder. Mit Stand heute beträgt die Sieben-Tages-Inzidenz 47,6 – Tendenz weiter steigend. Das liegt unter anderem an mehreren Infektionen in Asylbewerberunterkünften. Mit der steigenden Inzidenz könnten wieder Beschränkungen auf die Lindauer zukommen.
In den vergangenen sieben Tage haben sich im Landkreis Lindau 46 Menschen neu mit dem Coronavirus infiziert, informiert das Landratsamt Lindau in einer Pressemitteilung am Mittwochnachmittag. Dabei seien vor allem Asylbewerberunterkünfte betroffen – „fast die Hälfte der in dieser Woche aufgetretenen Infektionsfälle sind auf vier Unterkünfte und wenige Familienverbünde zurückzuführen.“Durch Reihentestungen könnten hier in den kommenden Tagen weitere Infektionsfälle entdeckt werden, blickt das Landratsamt voraus.
Außerdem seien wieder Schulen betroffen, und zwar die Grundschule in Bodolz, die Mittelschule in Lindenberg und die Maria-Ward-Schule in Lindau. Allerdings handele es sich dabei bisher um Einzelfälle, die Ermittlungen laufen derzeit. Die vorherrschende britische Virusmutation sei leider noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als die zuvor zirkulierenden Varianten. Damit weise die britische Variante eine höhere Reproduktionszahl auf, sodass ihre Ausbreitung schwerer einzudämmen ist. Folglich würden sich meist innerhalb weniger Tage viele oder alle Familienmitglieder an dem Virus anstecken, so das Landratsamt. Die Ermittlungen über das Kontaktverfolgungsteam im Gesundheitsamt würden jedoch zügig verlaufen und die Kontaktpersonen seien schnell in Quarantäne.
Gerüchte, dass infizierte Touristen die Inzidenz nach oben treiben, ist laut Landratsamt nicht der Fall. Touristen, die hier positiv getestet werden, würden als Infizierter immer in ihrem Heimat-Landkreis erfasst, deshalb habe das keine Auswirkung auf die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Lindau. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Touristen Einheimische anstecken und das ein Grund für den Anstieg ist. „Die aktuellen Fälle im Landkreis sind nicht auf Mitarbeiter in der Gastronomie oder Hotellerie zurückzuführen, die sich bei Gästen angesteckt haben könnten“, antwortet Landratsamt-Sprecherin Sybille Ehreiser auf Nachfrage der „Lindauer Zeitung“.
„Mit einigen größeren Infektionsherden steigt die Sieben-Tages-Inzidenz schnell wieder an“, kommentiert Landrat Elmar Stegmann die Situation. Er mahnt die Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch im privaten Umfeld weiterhin zu Vorsicht: „Ich verstehe jeden, der nach den langen Monaten nun das Leben wieder in vollen Zügen genießen möchte. Wir dürfen aber nicht übermütig werden. Vorsicht und Abstand bleiben auch mit den aktuellen Lockerungen oberstes Gebot.“
Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegen, so treten ab dem übernächsten Tag automatisch wieder Verschärfungen in Kraft. Das besagt die neueste Bayerische Infektionsschutzverordnung, die seit dem vergangenen Montag gilt. Es dürften sich dann beispielsweise zehn Personen aus nur noch drei Haushalten treffen, bislang ist die Anzahl der Haushalte egal. Außerdem würde in vielen Bereichen die Testpflicht zurückkehren: Bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen, im Sport, in der Hotellerie und in der Gastronomie, wenn Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch beisammensitzen. Gastronomen dürften ihre Innenräume aber weiterhin bewirten. An den Schulen müsste wieder der Mindestabstand eingehalten werden, damit wird wohl auch der Wechselunterricht wieder eingeführt. In den Kitas würde es nur noch einen eingeschränkten Regelbetrieb geben.
Am Besuch in Pflegeheimen oder Kliniken ändert die höhere Inzidenzstufe jedoch nichts. Die Infektionsschutzverordnung des Freistaates stellt zwar Regeln für diese Einrichtungen auf – wie beispielsweise das Testen, Maskenpflicht und ein Hygienekonzept der Einrichtungen – diese sind jedoch unabhängig von der Inzidenz. Das gleiche gilt für Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Die Kundenanzahl ist begrenzt je nach Größe des Verkaufsraumes, es gilt Mindestabstand, Maskenpflicht und die Betreiber müssen ein Hygienekonzept vorweisen. Der Groß- und Einzelhandel sowie körpernahe Dienstleistungen bleiben aber grundsätzlich erlaubt.
Einen kleinen Lichtblick gibt es laut Landratsamt jedoch auch noch zu vermelden: Nächste Woche wird mehr Impfstoff der Firma Moderna geliefert. „Wir sind verhalten optimistisch, dass in den Impfzentren ab der kommenden Woche endlich wieder Erstimpfungen durchgeführt werden können. Nur verhalten optimistisch deshalb, weil in der Vergangenheit nicht immer die angekündigte Menge an Impfstoff auch geliefert wurde, sondern oftmals weniger“, so Landrat Stegmann. Wenn wieder Erstimpfungen möglich sind, werde in den Impfzentren an der Priorisierung festgehalten. Personen mit der Priorität 1 bis 3, die auf der Warteliste stehen, werden laut Landratsamt durch die Impfzentren direkt eingeladen. Über die Hotline werden keine Termine vergeben.