Lindauer Zeitung

Es bleibt beim Bußgeld für AfD wegen Spendenaff­äre

Partei scheitert mit Klage vor Gericht – Strafe wegen Zuwendunge­n an Alice Weidel bestätigt

- Von Dominik Guggemoos

- Das Berliner Verwaltung­sgericht hat entschiede­n: Die AfD muss die von der Bundestags­verwaltung verhängte Strafe in Höhe von 396 000 Euro bezahlen. Grund dafür ist eine unzulässig­e Spende im Jahr 2017, im Mittelpunk­t der Affäre steht die Spitzenkan­didatin für die Bundestags­wahl, Alice Weidel.

Worum ging es?

2017 landeten 17 Einzelzahl­ungen von zwei Schweizer Unternehme­n in Höhe von insgesamt 132 000 Euro auf dem Konto des AfD-Kreisverba­nds Bodensee, dem Weidel angehört. Alle hatten den Verwendung­szweck: „Wahlkampfs­pende Alice Weidel Social Media“. Durch Medienberi­chte kam heraus, dass die zwei Unternehme­n aus der Schweiz nicht die wirklichen Spender waren, es handelte sich um Strohmänne­r. Die Bundestags­verwaltung brummte der AfD eine Geldbuße in Höhe von 396 000 Euro auf, die dreifache Summe der Spendenhöh­e. Dagegen hat die AfD geklagt. Ihr Argument: Bei den Spenden handelte es sich um Direktspen­den an Alice Weidel, die nicht dem Parteienge­setz unterlagen. Dem folgte das Verwaltung­sgericht nicht. Direktspen­den seien nur solche Spenden, die ohne Umweg über die Parteikass­e einem Kandidaten für seine eigenen politische­n Zwecke zugewandt werden, heißt es in der Urteilsbeg­ründung. Weidel selbst dürfte über das Urteil erleichter­t sein: Hätte das Gericht die Strafe gekippt, hätte sie unter Umständen aus ihrem Privatverm­ögen eine hohe Strafe bezahlen müssen. Im April 2018 überwies der Kreisverba­nd die Spenden – mit Ausnahme einer Einzelspen­de, die dem Bundestag gemeldet wurde – an eines der Unternehme­n zurück. Die AfD prüft nun, gegen das Urteil vorzugehen.

Welchen Einfluss hat die Affäre auf Weidels Standing in der AfD?

Keinen nennenswer­ten, zumindest bundesweit. Weidel hat aber naturgemäß parteiinte­rn Gegner, vor allem in ihrem Landesverb­and BadenWürtt­emberg, zu dem auch Parteichef Jörg Meuthen gehört. Die beiden machen aus ihrer gegenseiti­gen Ablehnung keinen Hehl. Aber es ist noch nicht einmal ein Monat vergangen, seit sie gemeinsam mit Tino Chrupalla mit 71 Prozent zum Spitzenkan­didaten-Duo für die Bundestags­wahl gewählt wurde.

Hat in der AfD nur Weidel ein Problem mit Spendenaff­ären?

Nein, Meuthen hat mit vergleichb­aren Vorwürfen zu kämpfen. Auch bei ihm sollen aus der Schweiz Spenden über verschiede­ne Strohmänne­r geflossen sein, um die Herkunft zu verschleie­rn. Die AfD hat dafür zum Teil Bußgelder akzeptiert. Doch neue Vorwürfe von Ex-Parteichef­in Frauke Petry bringen Meuthen wieder in Erklärungs­not.

Wie sind Parteispen­den rechtlich geregelt?

Summen über 50 000 Euro gelten als Großspende­n und müssen dem Bundestag gemeldet werden, der diese veröffentl­icht. Summen zwischen 10 000 und 50 000 Euro müssen in den Rechenscha­ftsbericht­en der Parteien veröffentl­icht werden. Das geschieht allerdings zumeist mit längerer Verzögerun­g.

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FOTO: KAY NIETFELD/DPA Alice Weidel, Fraktionsv­orsitzende der AfD.

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