Es bleibt beim Bußgeld für AfD wegen Spendenaffäre
Partei scheitert mit Klage vor Gericht – Strafe wegen Zuwendungen an Alice Weidel bestätigt
- Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Die AfD muss die von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafe in Höhe von 396 000 Euro bezahlen. Grund dafür ist eine unzulässige Spende im Jahr 2017, im Mittelpunkt der Affäre steht die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel.
Worum ging es?
2017 landeten 17 Einzelzahlungen von zwei Schweizer Unternehmen in Höhe von insgesamt 132 000 Euro auf dem Konto des AfD-Kreisverbands Bodensee, dem Weidel angehört. Alle hatten den Verwendungszweck: „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Durch Medienberichte kam heraus, dass die zwei Unternehmen aus der Schweiz nicht die wirklichen Spender waren, es handelte sich um Strohmänner. Die Bundestagsverwaltung brummte der AfD eine Geldbuße in Höhe von 396 000 Euro auf, die dreifache Summe der Spendenhöhe. Dagegen hat die AfD geklagt. Ihr Argument: Bei den Spenden handelte es sich um Direktspenden an Alice Weidel, die nicht dem Parteiengesetz unterlagen. Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Direktspenden seien nur solche Spenden, die ohne Umweg über die Parteikasse einem Kandidaten für seine eigenen politischen Zwecke zugewandt werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Weidel selbst dürfte über das Urteil erleichtert sein: Hätte das Gericht die Strafe gekippt, hätte sie unter Umständen aus ihrem Privatvermögen eine hohe Strafe bezahlen müssen. Im April 2018 überwies der Kreisverband die Spenden – mit Ausnahme einer Einzelspende, die dem Bundestag gemeldet wurde – an eines der Unternehmen zurück. Die AfD prüft nun, gegen das Urteil vorzugehen.
Welchen Einfluss hat die Affäre auf Weidels Standing in der AfD?
Keinen nennenswerten, zumindest bundesweit. Weidel hat aber naturgemäß parteiintern Gegner, vor allem in ihrem Landesverband BadenWürttemberg, zu dem auch Parteichef Jörg Meuthen gehört. Die beiden machen aus ihrer gegenseitigen Ablehnung keinen Hehl. Aber es ist noch nicht einmal ein Monat vergangen, seit sie gemeinsam mit Tino Chrupalla mit 71 Prozent zum Spitzenkandidaten-Duo für die Bundestagswahl gewählt wurde.
Hat in der AfD nur Weidel ein Problem mit Spendenaffären?
Nein, Meuthen hat mit vergleichbaren Vorwürfen zu kämpfen. Auch bei ihm sollen aus der Schweiz Spenden über verschiedene Strohmänner geflossen sein, um die Herkunft zu verschleiern. Die AfD hat dafür zum Teil Bußgelder akzeptiert. Doch neue Vorwürfe von Ex-Parteichefin Frauke Petry bringen Meuthen wieder in Erklärungsnot.
Wie sind Parteispenden rechtlich geregelt?
Summen über 50 000 Euro gelten als Großspenden und müssen dem Bundestag gemeldet werden, der diese veröffentlicht. Summen zwischen 10 000 und 50 000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Das geschieht allerdings zumeist mit längerer Verzögerung.