Erleichterung nach unspektakulärem Fund
Eine Grabung auf Gelände der Firma Vetter entkräftet den Verdacht auf eine Fliegerbombe
- Entwarnung im Fall einer auf dem Gelände der Firma Vetter vermuteten Fliegerbombe: Eine Spezialfirma hat das Objekt untersucht und konnte den Verdacht auf einen Blindgänger entkräften.
Bis Samstag um kurz nach 11 Uhr war unklar, ob es sich bei dem Objekt, das in den Tiefen des Geländes der Firma Vetter lokalisiert wurde, um eine Fliegerbombe handelt. Damit der mutmaßliche Blindgänger näher untersucht werden konnte, ist an der Stelle mit einem Bagger ein rund zehn Meter tiefes Loch gegraben worden. Arbeiter einer Spezialfirma sind daraufhin mit einer Leiter in die Erde hinabgestiegen und haben sich selbst ein Bild gemacht.
Bei Voruntersuchungen im Zuge der Planung eines neuen Parkplatzes auf dem Grundstück der Firma Vetter kam durch Luftbildaufnahmen der Verdacht auf, dass auf dem Gelände ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg liegen könnte. Bei einer Oberflächendetektion haben auch spezielle Messgeräte angeschlagen.
Die Grabung im Gewerbegebiet Erlen in Bavendorf hat am Samstag Gewissheit gebracht: Es handelt sich um keinen Blindgänger – gefunden wurde lediglich ein etwa 30
Zentimeter langes Objekt aus Stahl. "Es hat sich herausgestellt, dass es sich um ein Stück eines alten Stahlbandes handelt, das sich zu einem Knäuel verwickelt hat und in der Erde lag", schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung.
Die Anwohnerinnen und Anwohner der Umgebung wurden bereits im Voraus informiert und mussten sich in Bereitschaft halten. Wäre tatsächlich eine Weltkriegsbombe gefunden worden, hätte das Gebiet rund um den Blindgänger weiträumig abgesperrt und evakuiert werden müssen. Auch die Bundesstraße B33 sowie sämtliche Fußund Radwege wären durch Sicherheitskräfte
vollständig abgesperrt worden. Bei der Stadt Ravensburg sorgte der unspektakuläre Fund für Erleichterung: "Insbesondere ist das eine gute Nachricht für die Anwohner im Umkreis und die Beschäftigten im Gewerbegebiet. Sie müssen ihre Häuser und Arbeitsstätten nun nicht verlassen."