Naturgenuss ja, aber mit Regeln
Ein beliebtes Ziel im Allgäu ist das Gunzesrieder Tal – Ein Warnschild soll Wildcampen und Falschparken im Schutzgebiet künftig verhindern
- „Das kann man doch wirklich nicht mehr übersehen!“Förster Hubert Heinl meint damit das neu angebrachte Schild an der Mautschranke im Gunzesrieder Tal. „Sie befahren ein Landschaftsschutzgebiet“steht darauf geschrieben. Darunter: Verbotszeichen für Camper, Zelte und Lagerfeuer. Zudem weist das Schild darauf hin, dass die Mautstraße ab sofort nur noch zwischen 6 und 21 Uhr befahren werden kann.
Hintergrund für das neu angebrachte Schild war der große Andrang an Besuchern. Vor allem im vergangenen Corona-Sommer. Teilweise musste der Alpweg, der zur Scheidwang- oder Höllritzenalpe führt, sogar gesperrt werden. Es waren zu viele Ausflügler mit Autos,
Campern oder Motorrädern vor Ort. Weil die Parkplätze schnell belegt waren, parkten die Fahrzeuge wild. Zum Ärgernis der Älpler und Betreiber der Forstwirtschaft, erklärt Martin Sichler, Vorstand des Alpwegeverbandes Autal. Es gab kein Durchkommen mehr.
Über eine Lösung für dieses Problem wurde lange diskutiert. Was kann man tun, im seit 1991 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Areal? Ein erster Schritt sei nun die Regelung, gekennzeichnet durch das Schild. Blaichachs Bürgermeister Christof Endreß betonte jedoch, worauf die Regeltafel abzielt: „Wir wollen die Leute auf keinen Fall aussperren.“Vielmehr sei es eine Maßnahme, um auf die Verbote im Landschaftsschutzgebiet hinzuweisen. „Ein Naturgenuss unter gewissen Rahmenbedingungen“, sagt Endreß, solle es sein. Und dazu gehört das Verbot, dort im Camper zu übernachten.
Der Autalweg ist vom Frühjahr bis in den Herbst geöffnet. Insgesamt komme man so auf etwa 100 bis 120 Tage, an denen der Weg befahren werden kann. „Und an vielen Tagen gibt es keine Probleme“, sagt Endreß. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass der Weg primär für die Alp- und Forstwirtschaft sei. Diese sind von der zeitlichen Beschränkung ausgenommen. Mit speziellen Chipkarten können die Berechtigten dauerhaft die Schranke passieren. Ebenso ist das mit Rettungskräften, wie etwa der Bergwacht. Touristen würden dagegen acht Euro bezahlen, um die Schranke passieren zu können. „Diese Maut wird ausschließlich für den Erhalt des Weges gebraucht“, erklärt Staatsförster Heinl.
Damit niemand Wildparken muss, wurde am Ende des Weges zudem ein Parkplatz angelegt. 40 Parkbuchten, statt vormals 20 seien dort gekennzeichnet. „Wir bauen jetzt noch einen ganzen Schilderwald auf“, sagt Sichler. Dann sei den Ausflüglern hoffentlich klar, wo man parken darf. Denn das sei vermutlich nicht immer so gewesen, sagt Rolf Eberhardt, Geschäftsführer vom Naturpark Nagelfluhkette. „Viele Menschen wissen nicht, wie sie sich in Landschaftsschutzgebieten verhalten sollen.“Die Verantwortlichen erhoffen sich durch die Verbotszeichen „Bewusstseinsbildung“. Die Zahl der Ausflügler automatisiert zu zählen, um Besucherströme zu kontrollieren, das sei schwierig – und teuer. Ein Wanderbus, ja, das sei oft diskutiert worden. „Das ist eine Zukunftsfrage“, sagt Eberhardt.