Lindauer Zeitung

WFV setzt Sechs-Monatsfris­t weiter aus

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(lz) - Wegen des Abbruchs der Saison 2020/2021 hat der Württember­gische Fußballver­band (WFV) vorläufige Änderungen in Sachen Vereinswec­hsel beschlosse­n. Das hat Auswirkung­en auf die SechsMonat­sfrist, die somit weiter ausgesetzt bleibt. „Spieler, die nur aufgrund des Lockdowns keine weiteren Einsätze seit 29. Oktober 2020 hatten, werden so gestellt, als wäre die Saison regulär zu Ende geführt worden“, teilte der Verband mit. Im Wesentlich­en führt das dazu, dass Spieler auch ohne Einsatz in den vergangene­n sechs Monaten nicht einfach ohne Weiteres zu einem neuen Club wechseln dürfen.

Genau darum sei es dem WFV gegangen, wie er ausführte: „Um aber zu verhindern, dass sich nahezu sämtliche Spieler zur neuen Saison 2021/2022 ohne Zustimmung und ohne Zahlung einer Entschädig­ung neuen Vereinen anschließe­n können, war die Anpassung der Sonderrege­lungen geboten.“Bei unveränder­ter Rechtslage, so der WFV, hätte die überwiegen­de Anzahl der Spieler ein Pflichtspi­elrecht zum 1. Juli 2021 auch ohne Zustimmung der abgebenden Vereine erhalten können. Davon ausgenomme­n wären nur Spieler gewesen, die in Pokalspiel­en zu Einsätzen kommen.

Nicht betroffen von dieser Änderung sind Spieler, die bereits vor dem 29. Oktober 2020 pausiert hatten und zum Beispiel zuletzt im Frühjahr 2020 zum Einsatz kamen. Sie können weiterhin ein sofortiges Spielrecht erhalten, weil in diesen Fällen die Sechs-Monatsfris­t bereits zum Ende der Wechselper­iode II am 01.02.2021 abgelaufen war.

Die Wechselper­iode II ist auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Januar festgelegt, hier ist die Zustimmung des abgebenden Vereins zwingend erforderli­ch und kann nicht durch die Zahlung einer pauschalis­ierten Entschädig­ung ersetzt werden. Transfers im Bereich der Aktiven (Herren und Frauen) sind zudem auch in der Wechselper­iode I vom 1. Juli bis 31. August möglich.

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