WFV setzt Sechs-Monatsfrist weiter aus
(lz) - Wegen des Abbruchs der Saison 2020/2021 hat der Württembergische Fußballverband (WFV) vorläufige Änderungen in Sachen Vereinswechsel beschlossen. Das hat Auswirkungen auf die SechsMonatsfrist, die somit weiter ausgesetzt bleibt. „Spieler, die nur aufgrund des Lockdowns keine weiteren Einsätze seit 29. Oktober 2020 hatten, werden so gestellt, als wäre die Saison regulär zu Ende geführt worden“, teilte der Verband mit. Im Wesentlichen führt das dazu, dass Spieler auch ohne Einsatz in den vergangenen sechs Monaten nicht einfach ohne Weiteres zu einem neuen Club wechseln dürfen.
Genau darum sei es dem WFV gegangen, wie er ausführte: „Um aber zu verhindern, dass sich nahezu sämtliche Spieler zur neuen Saison 2021/2022 ohne Zustimmung und ohne Zahlung einer Entschädigung neuen Vereinen anschließen können, war die Anpassung der Sonderregelungen geboten.“Bei unveränderter Rechtslage, so der WFV, hätte die überwiegende Anzahl der Spieler ein Pflichtspielrecht zum 1. Juli 2021 auch ohne Zustimmung der abgebenden Vereine erhalten können. Davon ausgenommen wären nur Spieler gewesen, die in Pokalspielen zu Einsätzen kommen.
Nicht betroffen von dieser Änderung sind Spieler, die bereits vor dem 29. Oktober 2020 pausiert hatten und zum Beispiel zuletzt im Frühjahr 2020 zum Einsatz kamen. Sie können weiterhin ein sofortiges Spielrecht erhalten, weil in diesen Fällen die Sechs-Monatsfrist bereits zum Ende der Wechselperiode II am 01.02.2021 abgelaufen war.
Die Wechselperiode II ist auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Januar festgelegt, hier ist die Zustimmung des abgebenden Vereins zwingend erforderlich und kann nicht durch die Zahlung einer pauschalisierten Entschädigung ersetzt werden. Transfers im Bereich der Aktiven (Herren und Frauen) sind zudem auch in der Wechselperiode I vom 1. Juli bis 31. August möglich.