Auszahlung nicht immer beste Wahl
Läuft der Riester-Vertrag aus, entscheiden sich viele für die regelmäßige Rentenzahlung
(dpa) - Jahrelang „geriestert“, sprich: mit staatlicher Unterstützung privat fürs Alter vorgesorgt und dafür einen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Jetzt steht die Auszahlung der Rente unmittelbar bevor.
Der Haken: Nicht immer ist die Höhe dieser monatlichen Zusatzrente wirklich lukrativ. Viele erwägen daher, ob sie sich nicht das eingezahlte Geld auf einen Schlag auszahlen lassen sollen.
„Grundsätzlich ist das möglich“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. In einem solchen Fall müssten Sparer den Vertrag kündigen. Das hat aber seinen Preis. Grundsätzlich ist die Riester-Rente in Form einer monatlichen Rentenzahlung zu gewähren. Regulär kommt sie ab dem Zeitpunkt zur Auszahlung, ab dem der Sparer in den Ruhestand geht. Versicherte erhalten dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder Pension lebenslang die Riester-Rente.
Kommt es nun zu einer Gesamtauszahlung des angesparten Kapitals, spricht der Gesetzgeber von einer „schädlichen Verwendung“der Riester-Rente. „Verbraucher erhalten die Einmalzahlung abzüglich aller Zulagen und Steuervorteile“, erläutert Becker-Eiselen. Zudem muss der Sparer Steuern zahlen – und zwar auf alle Erträge. Es gibt aber eine Ausnahme: Eine Gesamtauszahlung – ohne Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen – ist bei sogenannten Kleinbetragsrenten möglich. Von einer solchen Rente ist die Rede, wenn die monatliche Auszahlung bei rund 30 Euro oder weniger liegt.
Solche vergleichsweise geringen Renten sind möglich, wenn Sparer über die Jahre nur geringe Beiträge einzahlen. Zum Beispiel, weil der Riester-Vertrag längere Zeit geruht hat. „Allerdings ist der ausgezahlte Betrag komplett im Jahr der Auszahlung zu versteuern“, sagt Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. Sparer sollten sich deshalb im Zweifelsfall beraten lassen.
Abgesehen von einer Kleinbetragsrente: Selbst wenn die monatliche Riester-Rente weit mehr als 30 Euro beträgt, kann sich die Kündigung des Vertrags unter Umständen lohnen. Sparer sollten sich ihre Vertragsunterlagen einschließlich Standmitteilungen und Steuerbescheide ansehen und rechnen.
„Dabei gilt es, den Anteil der Förderung mit den eigenen Beiträgen zu vergleichen“, erklärt Katharina Henrich von der Stiftung Warentest. Stellt sich heraus, dass der Förderanteil sehr hoch ist, ist auch eine sehr niedrige Rente zumeist immer noch vorteilhafter als die Kündigung – weil der Sparer bei einem sehr hohen Förderanteil sehr viel Geld zurückzahlen müsste.
Was auch möglich ist: eine Riester-Teilauszahlung. Dabei lassen sich Sparer zu Rentenbeginn einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent des angesparten Riester-Kapitals auszahlen. Von dem Geld, das übrig bleibt, erhalten sie ganz regulär eine monatliche Riester-Rente – und zwar lebenslang.
Wichtig zu wissen: Den Einmalbetrag müssen Verbraucher voll versteuern. Ob sich das unter dem Strich rechnet, müssen Betroffene für sich entscheiden. „Möglicherweise können Sparer eine Einmalzahlung gut gebrauchen, um zum Beispiel ein E-Auto zu finanzieren“, sagt Henrich. Aber: Die Höhe der monatlichen Riester-Rente ist nach der Einmalzahlung entsprechend niedriger.
Doch wie attraktiv ist es überhaupt, wenn das angesparte Geld verrentet wird? „Im Prinzip muss man sehr alt werden, um das zurückzuerhalten, was an Beiträgen plus Zulagen in den Vertrag geflossen ist“, erklärt Becker-Eiselen. Denn Rentenversicherungen
jeder Art seien eine Wette auf die Lebenserwartung.
Verbraucher können für sich ausrechnen, ab wann die monatliche Riester-Rente für sie zum Plus wird. Katharina Henrich verdeutlicht dies an einer Beispielrechnung: Eine Sparerin addiert über die Jahre ihre Eigenbeiträge und kommt zu einer Summe von 12 751 Euro. Davon zieht sie die Summe der Steuervergünstigungen in Höhe von 3008 Euro ab. Ihr finanzieller Aufwand liegt also bei 9743 Euro.
Jetzt nimmt die Sparerin nach der Beispielrechnung den voraussichtlichen Netto-Betrag ihrer monatlichen Riester-Rente und multipliziert den Betrag mit zwölf. Angenommen, die garantierte Rente liegt bei 47 Euro im Monat, das wären 564 Euro im Jahr.
Wenn darauf durchschnittlich 20 Prozent Steuern anfielen, wären dies bei 564 Euro 113 Euro. 564 Euro minus 113 Euro ergeben 451 Euro – „so hoch wäre die jährliche Nettorente oder 37,58 Euro pro Monat“, sagt Henrich.
Wer jetzt den finanziellen Aufwand (9743 Euro) durch die Nettojahresrente (451 Euro) teilt, kommt zum Ergebnis 21,6. „Das heißt, im Fall der Sparerin würde die Riester-Rente nach 21,6 Jahren garantiert ins Plus drehen.“Erst mit dieser Information können Sparende einschätzen, ob sich eine Verrentung für sie auszahlt.
Was übrigens auch möglich ist: sich die Riester-Rente vorzeitig, also vor Rentenbeginn, auszahlen lassen. Allerdings sind dann nach Angaben des Deutschen Rentenversicherungsbunds Zulagen und Steuervorteile ebenfalls komplett zurückzuzahlen. Zudem müssen Sparer den ausgezahlten Betrag versteuern.
Anders ist es beim sogenannten „Wohn-Riester“: Wer ein Eigenheim kauft, baut oder barrierefrei umbauen lassen will, kann sich sein RiesterKapital bereits vor Rentenbeginn auszahlen lassen – und zwar ohne finanzielle Nachteile. Betroffene bleiben im Genuss der vollen staatlichen Förderung. Die Auszahlung müssen sie erst ab Rentenbeginn monatlich versteuern.