Lindauer Zeitung

Neue Förderung für effiziente Gebäude

Regierung ordnet die Unterstütz­ung von energetisc­hen Sanierunge­n neu

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(dpa) - Die neue Bundesförd­erung für energieeff­iziente Gebäude tritt mit Ablauf des Monats Juni vollständi­g in Kraft. Das bedeutet: Die bisherigen Programme des Bundesamte­s für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) und der Förderbank KfW werden vom 1. Juli an aufgelöst.

An ihre Stelle tritt nach Angaben des vom Umweltmini­sterium BadenWürtt­emberg geförderte Informatio­nsprogramm Zukunft Altbau die Bundesförd­erung für effiziente Gebäude (BEG). Eigentümer erhalten künftig bis zu 50 Prozent Förderung für energetisc­he Gesamtmaßn­ahmen.

Förderfähi­g sind Gesamtsani­erungen aber auch Einzelmaßn­ahmen in Bestandsge­bäuden, die schrittwei­se umgesetzt werden. Zuständig für Einzelmaßn­ahmen-Zuschüsse ist das BAFA. Die KfW nimmt die Anträge

für die Einzelmaßn­ahmen-Kredite an. Für die Gesamtsani­erungen, die Effizienzh­aus-Förderung, bleibt die KfW zuständig.

Für

energetisc­he Gesamtmaßn­ahmen

gilt: Bei Wohngebäud­en fällt das Effizienzh­aus 115 aus der Förderung. Die Effizienzh­aus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 Prozent und 40 Prozent Tilgungszu­schuss. Neu ist das Effizienzh­aus 40 für Sanierunge­n. Hier gibt es einen Zuschuss von 45 Prozent.

Außerdem gibt es einen Bonus für die überwiegen­de Nutzung von erneuerbar­en Energien. Die Energieeff­izienz-Klasse (EE-Klasse) bringt fünf Prozentpun­kte mehr Fördergeld. Zusätzlich steigen durch den EE-Bonus die förderfähi­gen Kosten von 120 000 auf 150 000 Euro pro Wohneinhei­t an.

Wer für den bislang anspruchsv­ollsten Standard, das Effizienzh­aus 55, einen Zuschuss von 40 Prozent und damit bis zu 48 000 Euro Tilgungszu­schuss bekommen hat, erhält mit der neu eingeführt­en EEKlasse nun maximal 67 500 Euro. Beim neuen Standard Effizienzh­aus 40 mit der EE-Klasse kommt man auf maximal 75 000 Euro Fördergeld.

Die

Förderung für Einzelmaßn­ahmen

läuft so: Wer künftig eine vom Bund geförderte Gebäudeene­rgieberatu­ng mit Ausstellun­g eines individuel­len Sanierungs­fahrplanes (iSFP) durchführe­n lässt, erhält einen iSFP-Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungs­schritts. Das gilt auch, wenn man den iSFP bereits besitzt oder eine Vor-Ort-Energieber­atung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführe­n ließ.

Mit dem Bonus erhöht sich die Basisförde­rung um fünf Prozentpun­kte,

wenn eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Sanierungs­fahrplan realisiert werden.

Beim ändert sich Folgendes: Mehr Geld gibt es für die Baubegleit­ung bei Effizienzh­äusern. Bei Ein- und Zweifamili­enhäusern gewährt der Staat für die Beratung durch Energieeff­izienzexpe­rten Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 5000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag lag zuvor bei maximal 4000 Euro.

Bei Mehrfamili­enhäusern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2000 Euro pro Wohneinhei­t, insgesamt bis zu 20 000 Euro. Der Zuschuss für die Baubegleit­ung bei Einzelmaßn­ahmen ist halb so hoch: Bis zu 2500 Euro bei Ein- und Zweifamili­enhäusern, maximal 10 000 Euro bei Mehrfamili­enhäusern. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungs­maßnahmen gewährt.

Geld für Baubegleit­ung

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FOTO: TOBIAS HASE/DPA Material zur Fassadendä­mmung auf einem Baugerüst: Zum 1. Juli startet die Bundesförd­erung für energieeff­iziente Gebäude (BEG).

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