Bodolzer Kindergarten wird teurer
(isa) - Der Bodolzer Gemeinderat hat die Gebühren für die gemeindeeigene „Kindertagesstätte im Obstgarten“erhöht. Im Durchschnitt bezahlen die Eltern von Krippenkindern bis drei Jahre monatlich künftig zehn Euro mehr, Eltern von Kindergartenkindern bezahlen fünf Euro mehr.
Die letzte Erhöhung ist drei Jahre her. Und grundsätzlich gilt für die Kindereinrichtungen der Städte und Kommunen, dass sie ihre Gebühren regelmäßig anpassen sollen. Nachdem Bodolz im vergangenen Jahr wegen der CoronaPandemie auf eine Erhöhung der Gebühren verzichtet hat, holt die Gemeinde dies jetzt nach. So wird ab dem kommenden Kindergartenjahr die Betreuung in der gemeindeeigenen Kita teurer.
Hier bietet Bodolz 50 Kindergartenund zwölf Krippenplätze an. Für die Kinder im Alter von null bis drei Jahren sind es zehn Euro, die die Eltern mehr bezahlen müssen, als bisher. Dabei spielt die Buchungszeit keine Rolle. Allerdings bezuschusst der Freistaat Bayern seit Januar 2020 Eltern, deren Haushaltseinkommen 60 000 Euro nicht überschreitet, mit dem sogenannten „Krippengeld“, in Höhe von bis zu 100 Euro. Das Geld bekommen nicht die Eltern, sondern die Krippe.
Dazu ein Rechenbeispiel: Bisher kostete die bis zu fünfstündige Betreuung eines Krippenkindes 170 Euro. Ab dem Krippenjahr 2021/22 werden es 180 Euro sein. Erfüllen die Eltern die Kriterien für den Anspruch auf Krippengeld, bezahlen sie letztendlich nur 80 Euro im Monat.
Bei den Kindern im Alter ab drei Jahren ist es ein bisschen anders. Der Freistaat unterstützt seit 2019 ohne Einschränkung alle Kindergartenkinder mit 100 Euro. Kostete die Eltern also eine Kindergartenbetreuung bis zu fünf Stunden bislang 110 Euro, werden es ab September 115 Euro sein. Weil der Freistaat der Kommune jedoch 100 Euro bezahlt, beträgt der Elternbeitrag nur noch 15 Euro pro Monat.
Neu ist auch, dass es künftig keine Ermäßigung mehr geben wird, wenn aus einer Familie mehrere Kinder die Einrichtung besuchen. Diese sogenannte „Geschwisterermäßigung“fällt dann weg, weil der Elternanteil durch den Zuschuss des Freistaats ohnehin gering ist und sowieso alle Geschwisterkinder bezuschusst werden.