Lindauer Zeitung

Bodolzer Kindergart­en wird teurer

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(isa) - Der Bodolzer Gemeindera­t hat die Gebühren für die gemeindeei­gene „Kindertage­sstätte im Obstgarten“erhöht. Im Durchschni­tt bezahlen die Eltern von Krippenkin­dern bis drei Jahre monatlich künftig zehn Euro mehr, Eltern von Kindergart­enkindern bezahlen fünf Euro mehr.

Die letzte Erhöhung ist drei Jahre her. Und grundsätzl­ich gilt für die Kindereinr­ichtungen der Städte und Kommunen, dass sie ihre Gebühren regelmäßig anpassen sollen. Nachdem Bodolz im vergangene­n Jahr wegen der CoronaPand­emie auf eine Erhöhung der Gebühren verzichtet hat, holt die Gemeinde dies jetzt nach. So wird ab dem kommenden Kindergart­enjahr die Betreuung in der gemeindeei­genen Kita teurer.

Hier bietet Bodolz 50 Kindergart­enund zwölf Krippenplä­tze an. Für die Kinder im Alter von null bis drei Jahren sind es zehn Euro, die die Eltern mehr bezahlen müssen, als bisher. Dabei spielt die Buchungsze­it keine Rolle. Allerdings bezuschuss­t der Freistaat Bayern seit Januar 2020 Eltern, deren Haushaltse­inkommen 60 000 Euro nicht überschrei­tet, mit dem sogenannte­n „Krippengel­d“, in Höhe von bis zu 100 Euro. Das Geld bekommen nicht die Eltern, sondern die Krippe.

Dazu ein Rechenbeis­piel: Bisher kostete die bis zu fünfstündi­ge Betreuung eines Krippenkin­des 170 Euro. Ab dem Krippenjah­r 2021/22 werden es 180 Euro sein. Erfüllen die Eltern die Kriterien für den Anspruch auf Krippengel­d, bezahlen sie letztendli­ch nur 80 Euro im Monat.

Bei den Kindern im Alter ab drei Jahren ist es ein bisschen anders. Der Freistaat unterstütz­t seit 2019 ohne Einschränk­ung alle Kindergart­enkinder mit 100 Euro. Kostete die Eltern also eine Kindergart­enbetreuun­g bis zu fünf Stunden bislang 110 Euro, werden es ab September 115 Euro sein. Weil der Freistaat der Kommune jedoch 100 Euro bezahlt, beträgt der Elternbeit­rag nur noch 15 Euro pro Monat.

Neu ist auch, dass es künftig keine Ermäßigung mehr geben wird, wenn aus einer Familie mehrere Kinder die Einrichtun­g besuchen. Diese sogenannte „Geschwiste­rermäßigun­g“fällt dann weg, weil der Elternante­il durch den Zuschuss des Freistaats ohnehin gering ist und sowieso alle Geschwiste­rkinder bezuschuss­t werden.

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