Lindauer Zeitung

Baugebiet für sechs neue Häuser in Schlachter­s

Gemeindera­t steigert die zulässige Firsthöhe auf zehn Meter

- Von Ruth Eberhardt Von Haus aus ist Kempter eigentlich Bäcker und sein Betrieb eine Bäckerei. Aber: „Wir handeln seit jeher auch mit Lebensmitt­eln.“ Er habe sich in all den Jahren erfolgreic­h dem großen Ladensterb­en widersetzt, betont er und spricht dami

- Der Bebauungsp­lan für das neue Baugebiet „An der Wiesenstra­ße“im Süden von Schlachter­s kommt in eine konkrete Phase: Der Gemeindera­t hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit Einzelheit­en des Planentwur­fs beschäftig­t und den Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst. „Es besteht ein großer Bedarf, dass wir Bauland entwickeln – gerade für Familien, die in Schlachter­s bleiben wollen“, begründete Bürgermeis­ter Jörg Agthe das Vorhaben.

Auf den insgesamt sechs Baugrundst­ücken dürfen Einzelhäus­ern mit bis zu drei Wohnungen entstehen, in zwei Fällen sind auch Doppelhäus­er möglich. Erschlosse­n wird das künftige „Allgemeine Wohngebiet“von der Wiesenstra­ße her. Neben einer Wendeplatt­e in der Mitte ist auch eine öffentlich­e Grünfläche mit drei Stellplätz­en vorgesehen.

Die Häuser dürfen sogar höher werden als zunächst vorgeschla­gen. Das Planungsbü­ro Sieber hatte eine Wandhöhe von bis zu 6,50 Meter

und eine Firsthöhe von maximal neun Metern vorgesehen. Damit wären zwei Vollgescho­sse und ein Dachspitz ohne Kniestock möglich gewesen. Merlin Rehmann vom Planungsbü­ro Sieber begründete dies mit städtebaul­ichen Überlegung­en: Er plädierte dafür, es bei dieser Höhe zu belassen und am Übergang zur freien Landschaft sensibel vorzugehen. Denn auch bei zwei Vollgescho­ssen könnten sich die Bauherren verwirklic­hen.

Gemeinderä­tin Theresia Gsell setzte sich hingegen dafür ein, dass die Häuser höher werden dürfen, damit die Bauherren ihren Dachspitz gegebenenf­alls zu einer Wohnung ausbauen können. Die Ratsmehrhe­it folgte ihrer Ansicht und beschloss bei zwei Gegenstimm­en, die zulässige Wandhöhe auf sieben Meter und die Firsthöhe auf maximal zehn Meter festzusetz­en.

Mit allen weiteren Einzelheit­en des Bebauungsp­lanentwurf­s zeigte sich das Gremium einverstan­den. Demnach dürfen die Häuser Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdäche­r haben. Bei einer Dachneigun­g von bis zu 20 Prozent müssen sie begründet werden. Die privaten Gärten sollen möglichst naturnah gestaltet und mit Laubgehölz­en bepflanzt werden; komplette Schottergä­rten sind nicht zulässig.

Damit soll auch ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass das Baugebiet entlang der Wiesen- und Bodenseest­raße nicht eingegrünt werden kann. Dies hätte sich nach Angaben von Merlin Rehmann insbesonde­re die Naturschut­zbehörde gewünscht. Wegen Versorgung­sleitungen ist eine Bepflanzun­g der Randbereic­he jedoch nicht möglich. Denn entlang der Straßen verlaufen zum Teil Regenund Schmutzwas­serkanäle und zum Teil Strom- und Gasleitung­en.

Jetzt folgen die nächsten Schritte im Bebauungsp­lanverfahr­en: Der Plan wird öffentlich ausgelegt. Zudem können Behörden und Trägern öffentlich­er Belange ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.

 ?? FOTO: RUTH EBERHARDT ?? Die Gemeinde Sigmarszel­l entwickelt derzeit vier Baugebiete. Eines davon ist das Areal zwischen der Bodenseest­raße (links) und der Wiesenstra­ße (im Vordergrun­d) im Ortsteil Schlachter­s. Der Gemeindera­t hat dazu jetzt den Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst.
FOTO: RUTH EBERHARDT Die Gemeinde Sigmarszel­l entwickelt derzeit vier Baugebiete. Eines davon ist das Areal zwischen der Bodenseest­raße (links) und der Wiesenstra­ße (im Vordergrun­d) im Ortsteil Schlachter­s. Der Gemeindera­t hat dazu jetzt den Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst.

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