Baugebiet für sechs neue Häuser in Schlachters
Gemeinderat steigert die zulässige Firsthöhe auf zehn Meter
- Der Bebauungsplan für das neue Baugebiet „An der Wiesenstraße“im Süden von Schlachters kommt in eine konkrete Phase: Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit Einzelheiten des Planentwurfs beschäftigt und den Aufstellungsbeschluss gefasst. „Es besteht ein großer Bedarf, dass wir Bauland entwickeln – gerade für Familien, die in Schlachters bleiben wollen“, begründete Bürgermeister Jörg Agthe das Vorhaben.
Auf den insgesamt sechs Baugrundstücken dürfen Einzelhäusern mit bis zu drei Wohnungen entstehen, in zwei Fällen sind auch Doppelhäuser möglich. Erschlossen wird das künftige „Allgemeine Wohngebiet“von der Wiesenstraße her. Neben einer Wendeplatte in der Mitte ist auch eine öffentliche Grünfläche mit drei Stellplätzen vorgesehen.
Die Häuser dürfen sogar höher werden als zunächst vorgeschlagen. Das Planungsbüro Sieber hatte eine Wandhöhe von bis zu 6,50 Meter
und eine Firsthöhe von maximal neun Metern vorgesehen. Damit wären zwei Vollgeschosse und ein Dachspitz ohne Kniestock möglich gewesen. Merlin Rehmann vom Planungsbüro Sieber begründete dies mit städtebaulichen Überlegungen: Er plädierte dafür, es bei dieser Höhe zu belassen und am Übergang zur freien Landschaft sensibel vorzugehen. Denn auch bei zwei Vollgeschossen könnten sich die Bauherren verwirklichen.
Gemeinderätin Theresia Gsell setzte sich hingegen dafür ein, dass die Häuser höher werden dürfen, damit die Bauherren ihren Dachspitz gegebenenfalls zu einer Wohnung ausbauen können. Die Ratsmehrheit folgte ihrer Ansicht und beschloss bei zwei Gegenstimmen, die zulässige Wandhöhe auf sieben Meter und die Firsthöhe auf maximal zehn Meter festzusetzen.
Mit allen weiteren Einzelheiten des Bebauungsplanentwurfs zeigte sich das Gremium einverstanden. Demnach dürfen die Häuser Sattel-, Walm-, Pult- oder Flachdächer haben. Bei einer Dachneigung von bis zu 20 Prozent müssen sie begründet werden. Die privaten Gärten sollen möglichst naturnah gestaltet und mit Laubgehölzen bepflanzt werden; komplette Schottergärten sind nicht zulässig.
Damit soll auch ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass das Baugebiet entlang der Wiesen- und Bodenseestraße nicht eingegrünt werden kann. Dies hätte sich nach Angaben von Merlin Rehmann insbesondere die Naturschutzbehörde gewünscht. Wegen Versorgungsleitungen ist eine Bepflanzung der Randbereiche jedoch nicht möglich. Denn entlang der Straßen verlaufen zum Teil Regenund Schmutzwasserkanäle und zum Teil Strom- und Gasleitungen.
Jetzt folgen die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren: Der Plan wird öffentlich ausgelegt. Zudem können Behörden und Trägern öffentlicher Belange ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.