Entscheidung zur B 467-alt bei Tettnang steht aus
(lieg) - Kaum eine Straße hat in der Vergangenheit in Tettnang für so viel Diskussionen gesorgt wie die B467 alt. Nachdem lange debattiert wurde, welche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße gelten sollte und ob aus dem Streckenabschnitt zwischen Reutenen und Gießenbrücke möglicherweise eine Fahrradstraße werden soll, fiel die Entscheidung schließlich auf Tempo 40. Eingeführt wurde das zunächst für die Dauer von einem Jahr. Dieses Probejahr endet nun in diesem Monat. Dennoch ist bislang noch offen, wie es künftig mit der B467 alt weitergeht.
Die Entscheidung darüber liegt letztlich beim Landratsamt, das als Straßenverkehrsbehörde zuständig ist. Bislang sind offenbar noch mehrere Szenarien denkbar – auch eine Fahrradstraße. Der Tettnanger Gemeinderat hatte damals für die Einrichtung einer solchen gestimmt. Eine Aktionsgruppe hatte sich zuvor monatelang für dieses Vorhaben eingesetzt. Allerdings kam ein Veto aus dem Gemeinderat Kressbronn, der ebenfalls an der Entscheidung beteiligt war, da ein kurzer Abschnitt der Straße auf Kressbronner Gemarkung liegt. Und in der Seegemeinde votierte das Gremium gegen eine Fahrradstraße.
Während des Probejahres mit Tempo 40 hat die Straßenverkehrsbehörde zahlreiche Messungen durchgeführt, die nun abschließend ausgewertet werden sollen. In den Entscheidungsprozess, wie es künftig weitergeht, solle die gesamte Probephase mit einfließen, erklärt Landratsamtssprecher Robert Schwarz auf Nachfrage. Mitte September solle es Gespräche mit den Behörden und auch mit der Initiative geben, kündigt Schwarz an. Bis dahin ändere sich jedoch erstmal nichts. Die Beschilderung werde vorerst wie in der Probephase bestehen bleiben.
Die Aktionsgruppe „Sichere B467 alt“hält nach wie vor an der Fahrradstraße als favorisierter Lösung fest. Auch die Stadt Tettnang stehe nach wie vor zu dem Beschluss des Gemeinderats, wie die Stadtverwaltung bereits vor einigen Monaten wissen ließ.
Ob es im Herbst tatsächlich dazu kommen wird, ist bislang allerdings noch nicht abzusehen.
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