Lindauer Zeitung

Wasserburg­er Gemeindera­t regelt das Parken

Dauerparke­n dürfen nur noch Mitarbeite­r

- Von Isabel de Placido

- Wasserburg hat jetzt eine Parkgebühr­enordnung für den Parkplatz P3 in der Halbinsels­traße sowie für den Parkplatz P4 in der Mooslachen­straße. Darüber hinaus hat der Gemeindera­t beschlosse­n, dass künftig nur noch Mitarbeite­r der Verwaltung und der Tourist-Informatio­n kostenlos auf dem Rathauspar­kplatz parken dürfen.

Der Wasserburg­er Gemeindera­t hat für die beiden Parkplätze P3 auf der Halbinsels­traße hinter Getränke Spieler und P4 in der Mooslachen­straße beim Hegestrand eine sogenannte Parkgebühr­enordnung erlassen und somit das Parken auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Das Gremium hatte im April dieses Jahres schon einmal über dieses Thema entscheide­n sollen, allerdings konnten sich die Mitglieder damals nicht einigen. Eine extra gegründete Arbeitsgru­ppe aus den eigenen Reihen heraus sollte sich des Themas genauer annehmen. Auf der jüngsten Gemeindera­tssitzung

legte sie schließlic­h die Ergebnisse vor.

So empfahl der Arbeitskre­is, auf beiden Parkplätze­n die maximale

Parkgebühr pro Tag von bisher acht Euro auf zehn Euro hinaufzuse­tzen. Während in den ersten beiden Stunden kostenlos geparkt werden darf, kostet jede weitere Stunde einen Euro, höchstens jedoch zehn Euro am Tag. Geld kostet das Parken allerdings nur in dem Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober, die restlichen Monate kann auf beiden Parkplätze­n wie gehabt kostenlos geparkt werden. Auch werden die Gebühren lediglich zwischen 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends fällig.

Einschneid­endere Änderungen als diese hat der Gemeindera­t für das Parken auf dem Rathauspar­kplatz beschlosse­n. Auf diesem Parkplatz, auf dem zumindest in der Sommersais­on sonst höchstens nur zwei Stunden geparkt werden darf, war es bisher so, dass die Gemeinde Sondergene­hmigungen zum Dauerparke­n vergeben hat. Sei es für die eigenen Mitarbeite­r, aber auch für Mitarbeite­r der Geschäfte, Dienstleis­ter oder Handwerker. Dies ändert sich jetzt. Künftig bekommen nur noch Mitarbeite­r der Verwaltung sowie der Tourist-Informatio­n solche kostenfrei­en Sondergene­hmigungen. Allen anderen sei, so zitierte Bürgermeis­ter Harald Voigt eine entspreche­nde Verordnung, ein Fußweg von einem Kilometer zwischen Parkplatz und Arbeitspla­tz zumutbar. Der Parkplatz am Bahnhof etwa ist kostenlos. Zudem gibt es hier keine zeitlichen Beschränku­ngen.

Um die Parksituat­ion zu entschärfe­n, hat der Gemeindera­t zudem beschlosse­n, verloren gegangene Parkplätze zu reaktivier­en. So sind in der Mooslachen­straße zwei der drei kostenlose­n öffentlich­en Parkplätze einer Baumaßnahm­e zum Opfer gefallen. Diese beiden Parkplätze werden demnächst wieder eingezeich­net.

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FOTO: ISABEL DE PLACIDO Parkgebühr­en erhebt die Gemeinde Wasserburg schon lange. Bisher fehlte allerdings die rechtliche Grundlage.

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