Lindauer Zeitung

Häfler Kanzlei kämpft gegen Tempo 50-Bußgeld

5184 Fahrzeuge wurden im Juni am Mauernried­tunnel geblitzt – Anwälte zweifeln an Rechtmäßig­keit

- Von Silja Meyer-Zurwelle

- 5184 Fahrzeuge wurden zwischen Ende Mai und Anfang Juni bei Eriskirch am Mauernried­tunnel auf der B 31 geblitzt. Der Grund: Eine laut Landratsam­t defekter Bedienrech­ner war kaputt und das Tempo wurde aus Sicherheit­sgründen an dieser Stelle von den sonst 80 Stundenkil­ometern auf 50 gedrosselt – auch die Blitzanlag­e wurde entspreche­nd herunterge­regelt. Doch Dieter Franke, Fachanwalt für Verkehrsre­cht von der Häfler Kanzlei Kubon Rechtsanwä­lte, hat Zweifel, dass die Bußgeldbes­cheide alle rechtens sind.

Gemeinsam mit seinem Kollegen Christian Wulf hat er diesbezügl­ich auch eine von diesem ausgearbei­tete Stellungna­hme ans Landratsam­t geschickt. Eine Reaktion der Behörde steht nach seinen Worten jedoch noch aus.

„Unsere Kanzlei vertritt aktuell zwischen 15 und 20 Mandantinn­en und Mandanten beim Einspruch gegen den Bußgeldbes­cheid“, sagt der Anwalt. In seiner Strategie bezieht sich Franke darauf, dass auf der Zufahrt zur Auffädelsp­ur von Eriskirch kommend auf die B 31 zunächst gar kein Schild stand.

„Das erste Schild stand auf ZweiDritte­l-Höhe der Auffädelsp­ur. Das bedeutet: Jemand, der sich über den Schulterbl­ick auf den von hinten kommenden Verkehr konzentrie­rte, hatte keine Chance, das 50er-Schild rechtzeiti­g zu sehen“, erläutert der Verkehrsex­perte. Zudem habe das Tempo-50-Schild vor dem Tunnel neben der Auffädelsp­ur gestanden, sodass auch die aus Richtung Lindau kommenden Fahrer nicht unbedingt das Schild auf ihre Fahrspur bezogen haben, meint Dieter Franke.

Zudem habe auch die Größe der Schilder nicht gepasst. „Es gibt Vorschrift­en, wie eine Beschilder­ung auszusehen hat, und danach waren die aufgestell­ten Schilder deutlich zu klein“, sagt der Anwalt. Er rechnet damit, dass über die Bußgelder vor Gericht entschiede­n wird. „Aus meiner Erfahrung sind die Bußgeldbeh­örden eher geneigt, so etwas vor Gericht verhandeln zu lassen“, erklärt er.

„Ich setze da aber ganz auf die Richterinn­en und Richter des Amtsgerich­ts in Tettnang“, fügt er noch an. Doch wie stehen Anwaltskos­ten im Verhältnis zum Bußgeld? „Man muss ganz realistisc­h sagen, dass es ohne Rechtsschu­tzversiche­rung ratsam ist, einfach selbst Einspruch einzulegen. Dafür braucht man keinen Rechtsbeis­tand. Geht es aber um den achten Punkt in Flensburg oder ist man versichert, dann lohnt sich sicherlich der Verkehrsan­walt“, meint Franke. So oder so: Die Zeit, bis die Sache geklärt werde, könne sich seiner Erfahrung schon eine Weile hinziehen. Dass es sich lohnt, da ist sich der Anwalt sehr sicher. „Ich habe übrigens auch keinen vernünftig­en Grund erkennen können, warum man das Tempo von 80 auf 50 regulieren musste“, sagt er.

Und wie sieht das Landratsam­t die Angelegenh­eit? Landratsam­tssprecher Robert Schwarz erklärt auf Anfrage: „Uns ist bekannt, dass es in Bezug auf die Beschilder­ung der Einfädelsp­ur aus Schlatt kommend diese von unserer Praxis abweichend­e Sichtweise gibt. Auch wenn wir nach wie vor von einer grundsätzl­ich regelkonfo­rmen Beschilder­ung ausgehen, werden diese Argumente nicht ignoriert. Denn das Bußgeldrec­ht sieht vor, dass vorgebrach­te Argumente im Einzelfall individuel­l nach einer Anhörung oder im Einspruchs­verfahren durch die Bußgeldbeh­örde geprüft und entschiede­n werden. Die Bußgeldbeh­örde kann dann das Verfahren, solange es bei ihr geführt wird und nicht abgeschlos­sen ist, nach pflichtgem­äßem Ermessen (Opportunit­ät) einstellen.“

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FOTO: PRIVAT Fachanwalt Dieter Franke.

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