Häfler Kanzlei kämpft gegen Tempo 50-Bußgeld
5184 Fahrzeuge wurden im Juni am Mauernriedtunnel geblitzt – Anwälte zweifeln an Rechtmäßigkeit
- 5184 Fahrzeuge wurden zwischen Ende Mai und Anfang Juni bei Eriskirch am Mauernriedtunnel auf der B 31 geblitzt. Der Grund: Eine laut Landratsamt defekter Bedienrechner war kaputt und das Tempo wurde aus Sicherheitsgründen an dieser Stelle von den sonst 80 Stundenkilometern auf 50 gedrosselt – auch die Blitzanlage wurde entsprechend heruntergeregelt. Doch Dieter Franke, Fachanwalt für Verkehrsrecht von der Häfler Kanzlei Kubon Rechtsanwälte, hat Zweifel, dass die Bußgeldbescheide alle rechtens sind.
Gemeinsam mit seinem Kollegen Christian Wulf hat er diesbezüglich auch eine von diesem ausgearbeitete Stellungnahme ans Landratsamt geschickt. Eine Reaktion der Behörde steht nach seinen Worten jedoch noch aus.
„Unsere Kanzlei vertritt aktuell zwischen 15 und 20 Mandantinnen und Mandanten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid“, sagt der Anwalt. In seiner Strategie bezieht sich Franke darauf, dass auf der Zufahrt zur Auffädelspur von Eriskirch kommend auf die B 31 zunächst gar kein Schild stand.
„Das erste Schild stand auf ZweiDrittel-Höhe der Auffädelspur. Das bedeutet: Jemand, der sich über den Schulterblick auf den von hinten kommenden Verkehr konzentrierte, hatte keine Chance, das 50er-Schild rechtzeitig zu sehen“, erläutert der Verkehrsexperte. Zudem habe das Tempo-50-Schild vor dem Tunnel neben der Auffädelspur gestanden, sodass auch die aus Richtung Lindau kommenden Fahrer nicht unbedingt das Schild auf ihre Fahrspur bezogen haben, meint Dieter Franke.
Zudem habe auch die Größe der Schilder nicht gepasst. „Es gibt Vorschriften, wie eine Beschilderung auszusehen hat, und danach waren die aufgestellten Schilder deutlich zu klein“, sagt der Anwalt. Er rechnet damit, dass über die Bußgelder vor Gericht entschieden wird. „Aus meiner Erfahrung sind die Bußgeldbehörden eher geneigt, so etwas vor Gericht verhandeln zu lassen“, erklärt er.
„Ich setze da aber ganz auf die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts in Tettnang“, fügt er noch an. Doch wie stehen Anwaltskosten im Verhältnis zum Bußgeld? „Man muss ganz realistisch sagen, dass es ohne Rechtsschutzversicherung ratsam ist, einfach selbst Einspruch einzulegen. Dafür braucht man keinen Rechtsbeistand. Geht es aber um den achten Punkt in Flensburg oder ist man versichert, dann lohnt sich sicherlich der Verkehrsanwalt“, meint Franke. So oder so: Die Zeit, bis die Sache geklärt werde, könne sich seiner Erfahrung schon eine Weile hinziehen. Dass es sich lohnt, da ist sich der Anwalt sehr sicher. „Ich habe übrigens auch keinen vernünftigen Grund erkennen können, warum man das Tempo von 80 auf 50 regulieren musste“, sagt er.
Und wie sieht das Landratsamt die Angelegenheit? Landratsamtssprecher Robert Schwarz erklärt auf Anfrage: „Uns ist bekannt, dass es in Bezug auf die Beschilderung der Einfädelspur aus Schlatt kommend diese von unserer Praxis abweichende Sichtweise gibt. Auch wenn wir nach wie vor von einer grundsätzlich regelkonformen Beschilderung ausgehen, werden diese Argumente nicht ignoriert. Denn das Bußgeldrecht sieht vor, dass vorgebrachte Argumente im Einzelfall individuell nach einer Anhörung oder im Einspruchsverfahren durch die Bußgeldbehörde geprüft und entschieden werden. Die Bußgeldbehörde kann dann das Verfahren, solange es bei ihr geführt wird und nicht abgeschlossen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen (Opportunität) einstellen.“