„Bürger gestalten ihre Heimat“
Lokale Aktionsgruppe bewirbt sich für neue LEADER-Förderperiode
- Gute Nachrichten für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V.: In ihrer ersten Mitgliederversammlung des Jahres haben sich die Mitglieder einstimmig für die Bewerbung der LAG für die kommende LEADER-Förderperiode 2023-2027 ausgesprochen und damit den Grundstein für weitere Projekte im LAG-Gebiet – Landkreis Lindau und Markt Oberstaufen – gelegt. „Wir freuen uns sehr über den positiven Ausgang der Abstimmung und dass wir damit auch in Zukunft Projekte in den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft und Daseinsvorsorge umsetzen können“, so Eric Ballerstedt, Vorstandsvorsitzender des Vereins. Nahezu alle Gemeinden
des LAG-Gebiets haben im Rahmen einer vorläufigen Interessensbekundung ihre Unterstützung für die Bewerbung für die neue Förderperiode zugesagt und damit den Weg für ihre Bürger geebnet, mit Hilfe des EU-Programmes LEADER Fördermittel für Projekte zu erhalten und diese in der Region gemeinsam umzusetzen – ganz nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat.“Aufgabe der LAG ist es, Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region herzustellen, unterschiedliche Akteure der Region zusammenzubringen und als Anlaufstelle für Projektideen und Projektanträge den Entwicklungsprozess zu steuern.
Die LEADER-Förderperiode ist offiziell zum Jahresende 2020 ausgelaufen. Bis zum Start der neuen Förderperiode 2023-2027 befindet sich die LAG derzeit in einer zweijährigen Übergangsphase (2021-2022) und setzt Projekte mit Mitteln aus dem bayernweiten LEADER-Fördermitteltopf um, in welchen die bis Ende 2020 nicht verwendeten Fördergelder aller bayernweiten 68 LAGs geflossen sind (wir berichteten). Nach wie vor können Bürger*innen Projektideen bei der LAG einreichen und Fördermittel in der Übergangsphase erhalten. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage www.wbf-mbh.de.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung, die dieses Jahr aufgrund der aktuellen Covid-19-Lage per Umlaufverfahren (21.06.-05.07.2021) stattfand, stimmten die Mitglieder darüber hinaus positiv über zwei weitere Beschlüsse hinsichtlich der Fortgeltung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die Übergangsphase 01.01.2021-31.12.2022 sowie hinsichtlich der Evaluierung der abgeschlossenen Förderperiode 2014-2020 und der Fortschreibung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 ab. 93 der 164 stimmberechtigten Mitglieder haben am Umlaufverfahren teilgenommen.
Die Evaluierung der vorangegangenen Förderperiode sowie die Fortschreibung der LES werden extern vergeben.