Maskenverweigerin stellt sich falsches Attest aus
Ein Polizist erwischt Frau in Friedrichshafen, obwohl er sie gar nicht kontrollieren wollte
- Weil sie unmaskiert in einem Einkaufszentrum einem Polizeibeamten ein falsches Gesundheitszeugnis vorgelegt hat, muss eine Rentnerin aus dem Bodenseekreis 200 Euro an die Staatskasse zahlen. Zu der Geldstrafe verurteilte sie das Amtsgericht Tettnang in Abwesenheit.
Gern hätten Richterin Franziska Fischer-Missel und Staatsanwalt Peter Vobiller die 69-Jährige zu ihren Beweggründen und ihrem gesundheitlichen Zustand befragt, doch die Dame zog es vor, nicht vor Gericht zu erscheinen. Nachdem mehrmalige telefonische Kontaktversuche durch ihren Anwalt erfolglos blieben, beschloss Richterin Fischer-Missel, das Verfahren ohne die Anwesenheit der Angeklagten zu eröffnen. Laut Anklageschrift hatte sich die Rentnerin des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse gegenüber einer Behörde, in diesem Fall gegenüber einem Polizisten, strafbar gemacht. Das Kuriose dabei war, dieser hatte die Dame gar nicht kontrollieren wollen.
Vielmehr hatte sie sich aktiv an ihn gewandt, wie der als Zeuge geladene Polizeibeamte vor Gericht erzählte. „Dieser Vorfall hat sich mir ziemlich ins Gedächtnis eingebrannt“, berichtete der Beamte in Erinnerung an das doch recht renitente Auftreten der Angeklagten.
Demnach hielt sie sich am 26. September letzten Jahres unmaskiert im Bodenseecenter Friedrichshafen auf. Der Polizeibeamte war gemeinsam mit einem Kollegen wegen eines anderen Einsatzes in dem Einkaufszentrum tätig, als sich ihm die 69-Jährige ohne den erforderlichen Mund- und Nasenschutz näherte. „Sie kam auf mich zu, drückte mir den Zettel in die Hand und fragte, ob das hier Gültigkeit hat“, erzählte der Polizeibeamte.
Nachdem er sie um den erforderlichen Mindestabstand und das Anlegen der Maske gebeten hatte, studierte er das ihm überreichte Dokument. Schnell sei ihm aufgefallen, dass es sich dabei nicht um ein echtes ärztliches Attest, sondern vielmehr um eine Fälschung handelte. „Das hat so falsch ausgesehen, das konnte nie und nimmer echt sein“, erklärte der Zeuge.
Als er das Dokument daraufhin sicherstellte, habe die Dame äußerst emotional reagiert, geschimpft und gemeint, sie habe nun das Vertrauen in die Polizei verloren. Später habe sie zugegeben, das Blankoformular aus dem Internet heruntergeladen zu haben.
Was in dem dem Gericht vorliegenden, falschen Attest steht, verliest Richterin Franziska Fischer-Missel am Ende der kurzen Gerichtsverhandlung: „Hiermit bestätige ich, dass das Tragen eines Mundschutzes für oben genannte Person aus medizinischen Gründen nicht ratsam ist.“An den entsprechenden Leerstellen war der Name der Angeklagten handschriftlich eingetragen.
„Das ist ja noch nicht mal ein Attest, sondern nur eine Empfehlung“, befand die Richterin und verfügte eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung der Geldauflage in Höhe von 200 Euro.