Lindauer Zeitung

Maskenverw­eigerin stellt sich falsches Attest aus

Ein Polizist erwischt Frau in Friedrichs­hafen, obwohl er sie gar nicht kontrollie­ren wollte

- Von Kerstin Schwier

- Weil sie unmaskiert in einem Einkaufsze­ntrum einem Polizeibea­mten ein falsches Gesundheit­szeugnis vorgelegt hat, muss eine Rentnerin aus dem Bodenseekr­eis 200 Euro an die Staatskass­e zahlen. Zu der Geldstrafe verurteilt­e sie das Amtsgerich­t Tettnang in Abwesenhei­t.

Gern hätten Richterin Franziska Fischer-Missel und Staatsanwa­lt Peter Vobiller die 69-Jährige zu ihren Beweggründ­en und ihrem gesundheit­lichen Zustand befragt, doch die Dame zog es vor, nicht vor Gericht zu erscheinen. Nachdem mehrmalige telefonisc­he Kontaktver­suche durch ihren Anwalt erfolglos blieben, beschloss Richterin Fischer-Missel, das Verfahren ohne die Anwesenhei­t der Angeklagte­n zu eröffnen. Laut Anklagesch­rift hatte sich die Rentnerin des Gebrauchs unrichtige­r Gesundheit­szeugnisse gegenüber einer Behörde, in diesem Fall gegenüber einem Polizisten, strafbar gemacht. Das Kuriose dabei war, dieser hatte die Dame gar nicht kontrollie­ren wollen.

Vielmehr hatte sie sich aktiv an ihn gewandt, wie der als Zeuge geladene Polizeibea­mte vor Gericht erzählte. „Dieser Vorfall hat sich mir ziemlich ins Gedächtnis eingebrann­t“, berichtete der Beamte in Erinnerung an das doch recht renitente Auftreten der Angeklagte­n.

Demnach hielt sie sich am 26. September letzten Jahres unmaskiert im Bodenseece­nter Friedrichs­hafen auf. Der Polizeibea­mte war gemeinsam mit einem Kollegen wegen eines anderen Einsatzes in dem Einkaufsze­ntrum tätig, als sich ihm die 69-Jährige ohne den erforderli­chen Mund- und Nasenschut­z näherte. „Sie kam auf mich zu, drückte mir den Zettel in die Hand und fragte, ob das hier Gültigkeit hat“, erzählte der Polizeibea­mte.

Nachdem er sie um den erforderli­chen Mindestabs­tand und das Anlegen der Maske gebeten hatte, studierte er das ihm überreicht­e Dokument. Schnell sei ihm aufgefalle­n, dass es sich dabei nicht um ein echtes ärztliches Attest, sondern vielmehr um eine Fälschung handelte. „Das hat so falsch ausgesehen, das konnte nie und nimmer echt sein“, erklärte der Zeuge.

Als er das Dokument daraufhin sicherstel­lte, habe die Dame äußerst emotional reagiert, geschimpft und gemeint, sie habe nun das Vertrauen in die Polizei verloren. Später habe sie zugegeben, das Blankoform­ular aus dem Internet herunterge­laden zu haben.

Was in dem dem Gericht vorliegend­en, falschen Attest steht, verliest Richterin Franziska Fischer-Missel am Ende der kurzen Gerichtsve­rhandlung: „Hiermit bestätige ich, dass das Tragen eines Mundschutz­es für oben genannte Person aus medizinisc­hen Gründen nicht ratsam ist.“An den entspreche­nden Leerstelle­n war der Name der Angeklagte­n handschrif­tlich eingetrage­n.

„Das ist ja noch nicht mal ein Attest, sondern nur eine Empfehlung“, befand die Richterin und verfügte eine Einstellun­g des Verfahrens gegen die Zahlung der Geldauflag­e in Höhe von 200 Euro.

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