Lindauer Zeitung

Polizei darf weiter hacken

Karlsruhe weist Beschwerde gegen Staatstroj­aner ab

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(dpa/sz) - Das Bundesverf­assungsger­icht hat am Mittwoch eine Beschwerde gegen BadenWürtt­embergs Polizeiges­etz als unzulässig zurückgewi­esen, gleichzeit­ig aber Maßstäbe für die Schutzpfli­cht des Staates bei IT-Sicherheit­slücken gesetzt. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob staatliche Stellen solche Sicherheit­slücken geheim halten dürfen, um sie für sich zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass die Polizei im Südwesten auch in zukunft Verdächtig­e hacken darf, um ihnen Überwachun­gssoftware unterzusch­ieben. Gegen die Regelung zu sogenannte­n Staatstroj­anern hatten auf Initiative der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte (GFF) mehrere Beschwerde­führer geklagt, darunter der Chaos Computer Club Stuttgart.

Das höchste deutsche Gericht betonte in seinem Beschluss aber, dass der Gesetzgebe­r in Zukunft Regeln zum Schutz vor Angriffen erstellen müsse.

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