Polizei darf weiter hacken
Karlsruhe weist Beschwerde gegen Staatstrojaner ab
(dpa/sz) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde gegen BadenWürttembergs Polizeigesetz als unzulässig zurückgewiesen, gleichzeitig aber Maßstäbe für die Schutzpflicht des Staates bei IT-Sicherheitslücken gesetzt. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob staatliche Stellen solche Sicherheitslücken geheim halten dürfen, um sie für sich zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass die Polizei im Südwesten auch in zukunft Verdächtige hacken darf, um ihnen Überwachungssoftware unterzuschieben. Gegen die Regelung zu sogenannten Staatstrojanern hatten auf Initiative der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mehrere Beschwerdeführer geklagt, darunter der Chaos Computer Club Stuttgart.
Das höchste deutsche Gericht betonte in seinem Beschluss aber, dass der Gesetzgeber in Zukunft Regeln zum Schutz vor Angriffen erstellen müsse.