Rechnungshof empfiehlt Beschränkung von Fraktionszulagen im Landtag
(epd) - Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat die Fraktionen des Landtags für die Verwendung von Zulagen an Fraktionsmitglieder kritisiert. So würden sich die Fraktionen „überwiegend“nicht an die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten allgemeinen Maßstäbe für die Zulässigkeit solcher Zulagen an Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen halten. Der Rechnungshof empfiehlt den Fraktionen zudem, im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit „noch stärker darauf zu achten“, dass die Ausgaben auch tatsächlich im Zusammenhang mit den Aufgaben der Fraktionen stehen. Der ORH mahnte an, dass hier deutlicher „zwischen den Interessen der Fraktion und den Interessen der hinter ihnen stehenden Parteien unterschieden werden“sollte.