Lindauer Zeitung

Rechnungsh­of empfiehlt Beschränku­ng von Fraktionsz­ulagen im Landtag

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(epd) - Der Bayerische Oberste Rechnungsh­of (ORH) hat die Fraktionen des Landtags für die Verwendung von Zulagen an Fraktionsm­itglieder kritisiert. So würden sich die Fraktionen „überwiegen­d“nicht an die vom Bundesverf­assungsger­icht aufgestell­ten allgemeine­n Maßstäbe für die Zulässigke­it solcher Zulagen an Fraktionsm­itglieder mit besonderen Funktionen halten. Der Rechnungsh­of empfiehlt den Fraktionen zudem, im Bereich der Öffentlich­keitsarbei­t „noch stärker darauf zu achten“, dass die Ausgaben auch tatsächlic­h im Zusammenha­ng mit den Aufgaben der Fraktionen stehen. Der ORH mahnte an, dass hier deutlicher „zwischen den Interessen der Fraktion und den Interessen der hinter ihnen stehenden Parteien unterschie­den werden“sollte.

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FOTO: PETER KNEFFEL/DPA Der Bayerische Oberste Rechnungsh­of hat sich mit den Fraktionsz­ulagen befasst.

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