Lindauer Zeitung

Keine automatisc­he Maskenpfli­cht für Bedienunge­n im Außenberei­ch

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(dpa) - Bedienunge­n müssen im Freien nicht zwangsläuf­ig eine Maske tragen. Stattdesse­n kommt es auf das individuel­le Hygienekon­zept des Wirts und Einzelents­cheidungen der Behörden vor

Ort an. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs. Ein Verstoß sei derzeit nicht bußgeldbew­ehrt, sagte ein Gerichtssp­recher.

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