Keine automatische Maskenpflicht für Bedienungen im Außenbereich
(dpa) - Bedienungen müssen im Freien nicht zwangsläufig eine Maske tragen. Stattdessen kommt es auf das individuelle Hygienekonzept des Wirts und Einzelentscheidungen der Behörden vor
Ort an. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Ein Verstoß sei derzeit nicht bußgeldbewehrt, sagte ein Gerichtssprecher.