Wie Versicherungen die Steuerlast mindern können
(dpa) - Zahlungen für Versicherungen können sich steuerlich positiv auswirken. Denn in bestimmten Fällen mindern die Beiträge die Steuerlast, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.
So können zum Beispiel Beiträge für Policen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, in der Regel unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören die Berufshaftpflicht- und die Arbeitsrechtsschutzversicherung sowie Unfallversicherungen, die nur bei Arbeitsunfällen greifen. Auch Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Unter die Basisversorgung fallen unter anderem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungseinrichtungen und zur sogenannten Rürup-Rente.
Für das Jahr 2020 erkennt das Finanzamt 90 Prozent dieser Beiträge bis zu einer Bemessungsgrenze von maximal 25 046 Euro an. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich dieser Betrag dann.