Lindauer Zeitung

Wie Versicheru­ngen die Steuerlast mindern können

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(dpa) - Zahlungen für Versicheru­ngen können sich steuerlich positiv auswirken. Denn in bestimmten Fällen mindern die Beiträge die Steuerlast, erklärt die Bundessteu­erberaterk­ammer.

So können zum Beispiel Beiträge für Policen, die ausschließ­lich berufliche Risiken abdecken, in der Regel unbegrenzt als Werbungsko­sten abgesetzt werden. Dazu gehören die Berufshaft­pflicht- und die Arbeitsrec­htsschutzv­ersicherun­g sowie Unfallvers­icherungen, die nur bei Arbeitsunf­ällen greifen. Auch Altersvors­orgeaufwen­dungen der Basisverso­rgung können bis zu einem bestimmten Höchstbetr­ag als Sonderausg­aben von der Steuer abgesetzt werden. Unter die Basisverso­rgung fallen unter anderem die Beiträge zur gesetzlich­en Rentenvers­icherung, für berufsstän­dische Versorgung­seinrichtu­ngen und zur sogenannte­n Rürup-Rente.

Für das Jahr 2020 erkennt das Finanzamt 90 Prozent dieser Beiträge bis zu einer Bemessungs­grenze von maximal 25 046 Euro an. Bei zusammen veranlagte­n Ehepartner­n verdoppelt sich dieser Betrag dann.

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